Qualifizierungsmaßnahmen mit dem Prämiengutschein sponsern. Erwerbstätige, Arbeitnehmer sowie Selbstständige und Freiberufler erhalten mit dem sogenannten Prämiengutschein eine finanzielle Förderung für ihre Weiterbildung.
Seit Dezember 2012 können sich Erwerbstätige, Arbeitnehmer sowie Selbstständige und Freiberufler die Hälfte der Kosten von Weiterbildungsmaßnahmen vom Staat bezahlen lassen. Dazu wurde im Rahmen des Programms Bildungsprämie der sogenannte Prämiengutschein eingeführt, der aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert wird. Gegenüber bisherigen Förderangeboten hat der Prämiengutschein für Weiterbildungsmaßnahmen einen entscheidenden Vorteil hat: Der Prämiengutschein für die Weiterbildung ist ausdrücklich nicht nur für Arbeitslose gedacht.
Prämiengutschein für die Weiterbildung
Beim Prämiengutschein handelt es sich um einen Wertscheck, mit dem man einen Teil der Kosten für die berufliche Weiterbildung bezahlen kann. Insofern ist der Prämiengutschein bares Geld wert!
Der Prämiengutschein trägt die Hälfte der Weiterbildungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 154 Euro. Den Restbetrag muss der Weiterbildende – sofern sich nicht der Arbeitgeber an den Weiterbildungskosten beteiligt – selbst aufbringen.
Beispiel: Wird ein Weiterbildungsseminar besucht, welches 200 Euro kostet, so übernimmt der Prämiengutschein die Hälfte der Weiterbildungskosten, also 100 Euro. Kostet die Weiterbildung hingegen 400 Euro, so übernimmt der Prämiengutschein nicht die gesamte Hälfte der Kosten für die Weiterbildung, sondern nur den Maximalbetrag von 154 Euro.
Die Aktion Prämiengutschein für die Weiterbildung läuft zunächst bis November 2011.
Wer bekommt die Förderung zur Weiterbildung?
Mit dem Prämiengutschein zur Weiterbildung sollten vor allem Erwerbstätige mit geringem Einkommen gefördert werden. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf derzeit 17.900 Euro (bzw. 35.800 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) nicht übersteigen.
Zu den Erwerbstätigen gehören nicht nur die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einschließlich der Führungskräfte, sondern auch Inhaber oder Teilhaber von Unternehmen, sofern sie selbst im Unternehmen mitarbeiten. Daher können auch Selbstständige und Freiberufler in den Genuss dieser Form der Förderung für die Weiterbildung kommen.
Ferner können geringfügig Beschäftigte oder mithelfende Familienangehörige, die keine andere Hauptbeschäftigung haben, den Prämiengutschein zur Weiterbildung beantragen. Dies gilt auch für Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit.
Welche Weiterbildungsmaßnahmen werden gefördert?
Den Prämiengutschein gibt es nicht für jede Form der Weiterbildung. Unterstützt werden vor allem berufsbezogene Weiterbildungsangebote. Daher sind zum Beispiel innerbetriebliche Anpassungsqualifizierungen, Informationsveranstaltungen sowie der Besuch von Fachtagungen oder Messen ausdrücklich von der Förderung ausgenommen.
Ob eine Weiterbildungsmaßnahme für eine Förderung infrage kommt, prüft die jeweilige Beratungsstelle.
Beratungsstellen zur Förderung der Weiterbildung
Wer einen Prämiengutschein für eine Maßnahme zur Weiterbildung bekommen möchte, muss zunächst eine zugelassene Beratungsstelle aufsuchen. Dort wird zunächst ein Beratungsgespräch durchgeführt, in dem die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt werden.
Sind die Voraussetzungen für eine Förderung gegeben, so wird direkt vor Ort ein Prämiengutschein für die Weiterbildung ausgestellt.