Unterschiedliche Bausteine der Beurteilung sind geeignet für verschiedenste Berufszweige. Gemeinsamkeit aller Zeugnistypen: Laut Gesetz darf nichts Negatives drinstehen.
Nicht jede Art von Zeugnis passt zu jeder Arbeitsstelle. Denn verschiedene Arten der Arbeit erfordern unterschiedliche Charakteristika, Inhalte, Anlässe und Zeitpunkte von Zeugnissen. So passt ein zweiseitiges qualifiziertes Zeugnis selbstverständlich nicht zu einem kurzen Praktikum oder umgekehrt. Abgesehen von unterschiedlichen Zeugnistypen, sollte ein Arbeitnehmer um Zeugnisinhalte und deren Auslegung und Sprache unbedingt Bescheid wissen und sich nicht allein auf das Wissen und die Beurteilung seines Arbeitgebers verlassen.
Einfaches Zeugnis
Die nötigsten und grundlegensten Bestandteile sind im einfachen Zeugnis enthalten. Arbeitgeber wenden es für geringer qualifizierte und kurzfristig ausgeübte Tätigkeiten an. So dürfen Angaben zur Person nicht fehlen, ebensowenig zur Art der Arbeit und Dauer der Tätigkeit. Dabei reicht nicht die Angabe der Berufsbezeichnung. Es muss die genaue Tätigkeit mit Abteilungsbeschreibung und konkreten Angaben über den Arbeitseinsatz beschrieben werden. Weitergehende Aussagen über Führung des Kollegen und Leistung der Arbeit führt man nicht auf.
Qualifiziertes Zeugnis
Der üblichste Zeugnistyp aller soll die Gesamtpersönlichkeit des Arbeitnehmers anerkennen. Laut Gesetz soll dabei die Zeugniswahrheit und die wohlwollende Beurteilung des Arbeitgebers gegeben sein. Ein Zeugnis soll demnach dem berufliche Vorankommen des Mitarbeiters nicht ungerechtfertigt entgegenwirken. Dass sich aus dieser Vorlage eine gewissen Zeugnisgeheimsprache entwickelt hat, die dieses Gesetz unterwandert, ist hinlänglich bekannt. Wichtigste Besandteile eines qualifizierten Zeugnisses sind Überschrift und persönliche Daten des Beurteilten sowie Beschäftigungsdauer und Tätigkeitsbeschreibung. Spezialkenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, insbesondere auch bei unterschiedlichen Einsatzbereichen und Tätigkeiten sind zwingender Inhalt. Möglich sind auch die Angaben von Fortbildungsmaßnahmen. Unumgänglich ist die Beurteilung der Führung und des sozialen Verhaltens. Demnach nimmt man den Umgang mit Kollegen und Vorgesetzen sowie Vertrauen und Loyalität unter unter die Lupe. Je nach Tätigkeitsfeld fließt Beurteilung der Führungskompetenz mit ein. Nicht fehlen dürfen Gründe für die Arbeitsbeendigung, sowie Schlussformel (Bedauern, Dankesformel, Wünsche) und Aussellungsdatum und -ort.
Zwischenzeugnis
Gründe für ein Zwischenzeugnis kann das Vorhaben einer Kündigung sein, basierend auf befristetem Arbeitsvertrag, drohendem Konkurs der Firma. Weitere Gründe sind Fort- und Weiterbildungsvorhaben und Wechsel des Verantwortungsbereichs und Vorgesetzten. Auch wenn die Tätigkeit auf absehbare Zeit unterbrochen wird, wie beispielsweise Schwangerschaft, Eintritt in den Wehrdienst, Zivildienst, Eintritt in die Politik (Annahme eines Mandats) oder der Wahl zum Betriebsrat, sollte ein Zwischenzeugnis ausgestellt werden. Das Beharren auf ein Zwischenzeugnis aus keinem der oben genannten Gründe ist nicht zu empfehlen. Der eigentliche Grund, nämlich der Abkehrwille, ist naheliegend und kann Unmut hervorrufen.
Berufsausbildungszeugnis
Jeder Azubi hat nach Abschluss seiner Ausbildung ein Recht auf ein Berufsausbildungszeugnis, egal ob die Abschlussprüfung bestanden ist oder nicht. Wesentlich an diesem Zeugnistyp sind Fähigkeiten und Kenntnisse, die erworben wurden. Aber auch Angaben über Verhalten und Leistung (Teamfähigkeit, Sozialverhalten, Lernfähigkeit, Auffassungsgabe, Engagement) sind klassischer Bestandteil. Daneben müssen alle durchlaufenen Bereiche der Ausbildung dargestellt werden, sowie Ort und Art der Abschlussprüfung.
Zeugnisse für Nebenjobs, Aushilfsjobs, Praktika, Ferienjobs
In der Regel ist eine halbe Seite völlig ausreichend. Bestandteile sind die eines qualifizierten Zeugnisses. Schüler und Studenten nehmen ein solches Zeugnis oft als erste Basis zum Schritt in die Berufswelt. Wichtig sind deshalb Aussagen darüber, wie der Mitarbeiter sich in der Arbeitswelt bewährt hat und zurechtgekommen ist.