Von der Politik und insbesondere von der Bundesagentur für Arbeit wird sie als adäquates Mittel zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit angesehen: die Zeitarbeit.
Auch die Zeitarbeitsfirmen selbst bemühen sich, das negative Image, das ihrer Branche anhaftet, auf verschiedenartige Weise in der Öffentlichkeit zu korrigieren. Immer wieder weisen bekannte Personaldienstleister darauf hin, dass sie die gleichen Sozialleistungen erbringen wie ein herkömmlicher Arbeitgeber und sich die Bezahlung eines Leiharbeitnehmers nicht von der eines Festangestellten im Kundenunternehmen unterscheidet. Gleichwohl wird immer wieder auf den so genannten „Klebeeffekt“ hingewiesen, d. h. ein Großteil der Leiharbeitnehmer wird lt. Auskunft der jeweiligen Zeitarbeitsfirmen spätestens nach einem Jahr von einem Kundenbetrieb in ein festes Anstellungsverhältnis übernommen. Manche Zeitarbeitsunternehmen werben mit einer individuellen, auf den jeweiligen Bewerber zugeschnittenen Karriereplanung aufgrund ihrer sehr guten Kontakte zu renommierten Arbeitgebern.
Die Realität unterscheidet sich jedoch von den positiven Ausführungen der Branche. Gespräche mit (ehemaligen) Leiharbeitnehmern und verschiedenste Beiträge aus diversen Internet-Foren zum Thema vermitteln ein ganz anderes Bild. Die Bandbreite von gezahlten Stundenlöhnen schwankt von Anbieter zu Anbieter sehr stark, wobei manche Zeitarbeitsunternehmen es – entgegen anderer Darstellungen in der Öffentlichkeit – offensichtlich unproblematisch finden, selbst gut qualifizierten Bewerbern mit langjähriger Berufserfahrung Stundenlöhne anzubieten, die um bis zu 47 % unter dem von der Politik teilweise geforderten Mindestlohn von 7,50 € liegen. Obwohl einem Leiharbeitnehmer lt. Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit zusätzliche Leistungen zustehen wie beispielsweise ein arbeitstäglicher Verpflegungsmehraufwand in Höhe von mindestens 6 € und ggf. ein Fahrtkostenzuschuss, versuchen manche Zeitarbeitsunternehmen dennoch, die Bewerber um die ihnen zustehenden Leistungen zu prellen. Darauf angesprochen, reden sich Mitarbeiter der Personaldienstleister vielfach damit heraus, dass ihr Auftraggeber weder bereit ist, diese gesetzlich festgelegten Leistungen zu zahlen noch einen höheren Stundenlohn als beispielsweise 6 € für einen gut qualifizierten Mitarbeiter mit mehrjähriger Berufserfahrung. Der Stundensatz, den der Entleiher an den Personaldienstleister zahlt, ist drei- bis viermal höher als der Stundenlohn (exklusive Umsatzsteuer), den der Arbeitnehmer tatsächlich für die von ihm erbrachten Leistungen erhält.
Während ehemalige Leiharbeitnehmer bis vor fünf Jahren sehr häufig nach maximal einem Jahr Tätigkeit im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung von ihrem Entleiher in ein festes Angestelltenverhältnis übernommen wurden, so wird dies heute immer seltener. Die Bewerber werden von den Zeitarbeitsfirmen häufig mit der Option auf Festübernahme im Rahmen eines längerfristigen Kundeneinsatzes gelockt, müssen jedoch nach einiger Zeit auf die eine oder andere Art feststellen, dass eine Festübernahme seitens des Entleihers nie ernsthaft geplant war. Die wenigsten (ehemaligen) Leiharbeitnehmer sind der Überzeugung, durch ihre Tätigkeit einen relevanten Karriereschub erfahren zu haben, eher im Gegenteil. Es entsteht vielmehr der Eindruck, dass gerade sehr gut qualifizierte, berufserfahrene Bewerber von den Zeitarbeitsunternehmen als „Zugpferde“ missbraucht werden, um das negative Image, das ihnen anhaftet, mit Referenz auf ausgezeichnete Angestellte ins Positive zu verkehren. Der Leiharbeiter selbst hat von seiner Rolle als Vorzeige-Arbeitnehmer jedoch keinen Vorteil, denn solange sich gute Referenzen aus Kundeneinsätzen nicht in einer angemessenen Vergütung niederschlagen, kann die Zeitarbeit keine adäquate Alternative zu einer Festanstellung sein.