In der heutigen Zeit ist es nicht einfach, aus der Arbeitslosigkeit eine Beschäftigung zu bekommen. In diesem Fall bieten sich Zeitarbeitsfirmen an.
Wer hat heute nicht schon von jemandem gehört, der um seine Beschäftigung bangt oder schon seit kurzer oder längerer Zeit ohne Beschäftigung ist? Viele kennen sicher auch das Gefühl, eine Arbeit verloren zu haben und trotz intensiver Suche keine Möglichkeit zu sehen, kurz- oder langfristig wieder in Beschäftigung zu kommen. Da ist es sicherlich sehr hilfreich, wenn der Betreuer der Bundesagentur für Arbeit endlich einen Firmennamen nennt und uns auch gleich freundlicherweise einen Termin macht.
Doch das Erschrecken ist groß. Eine Zeitarbeitsfirma, wie war das noch? Musste Herr Müller von nebenan nicht auch zu solch einer Firma? Sprach man da nicht von Seelenverkäufern und Sklavenhändlern? Die Bezahlung sollte schlecht sein, und er musste noch dazu weit zu dem Kunden dieser Zeitarbeitsfirma fahren. Zudem wurde er dort als Arbeitnehmer zweiter Klasse behandelt.
Ein Horrorszenario?
Heute gibt es in der Bundesrepublik rund 10.000 Zeitarbeitsfirmen, die etwa zwei Prozent der arbeitenden Bevölkerung beschäftigen. Um diesen Beschäftigten vernünftige Rahmenbedingungen zu schaffen, wurde das Arbeitszeitgesetz 2004 novelliert. Das Wichtigste darin ist, dass der Verleiher nach §9 Nr. 2 AÜG grundsätzlich verpflichtet ist, dem Leiharbeitnehmer die gleichen wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelt zu gewähren, wie sie im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers gelten (das so genannte Equal Treatment und Equal Payment). Dies bezieht sich auch auf Sondervergütungen, Jahreszahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Prämien) sowie Zuschläge für Schicht- und Mehrarbeit. Zur Durchsetzung seiner Rechte kann der Leiharbeitnehmer von dem Entleiher Auskunft über die bei ihm geltenden Arbeitsbedingungen der vergleichbaren Arbeitnehmer verlangen.
Das liest sich erst einmal gut. Doch leider gibt es, wie in der Vergangenheit auch, die schwarzen Schafe, die versuchen, auf dem Rücken des Arbeitnehmers ihren Profit zu machen.
Die Mehrzahl der Firmen arbeitet korrekt
Hervorzuheben sind DEKRA und in Nordrhein Westfalen Start Zeitarbeit NRW. Diese Firmen händeln das Instrument Zeitarbeit so, dass eine Übernahme des Leiharbeiters in den Entleihbetrieb vorrangige Priorität hat. Zudem versuchen diese Firmen in den so genannten verleihfreien Zeiten die Mitarbeiter weiter zu bilden um ihnen erhöhte Chancen für eine mögliche Übernahme bei einem Kunden zu bieten.
Fazit ist wohl, dass für jeden Arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit Bedrohten sich der Weg zu einer renommierten Zeitarbeitsfirma immer lohnen kann, obwohl es kein Garant dafür ist, dass man auch sicher Arbeit bekommt. Auch Zeitarbeitsfirmen arbeiten gewinnorientiert, und wenn die Lohnvorstellungen nicht passen oder die Bereitschaft zur Mobilität fehlt, kann auch dort nicht geholfen werden.