Zusätzliche Vorbeugemaßnahmen durch den Zahnmediziner. Zusätzliche Vorbeugemaßnahmen durch den Zahnmediziner.
Während einer ausführlichen Beratung werden zunächst der derzeitige Zustand der Zähne und der Mundhygiene im Allgemeinen festgestellt und dokumentiert. Aufgrund dieser Fakten erfährt der jeweilige Patient, welche Schritte eingeleitet werden müssen, um Karies- und Parodontoseanfälligkeiten entgegenzuwirken.
Zur professionellen Prophylaxeberatung gehört zudem das individuelle Untersuchen des Gebisszustandes, sodass auf den Patienten zugeschnittene Vorbeugemaßnahmen ergriffen werden können. Grundlegend wird also abgesprochen, was es zu ändern gilt, um bessere Zustände des Gebisses wie auch der Mundhygiene zu erreichen.
Mit Hilfe eines Speicheltests kann außerdem herausgefunden werden, wie viele Karies auslösende Bakterien im Mundraum vorhanden sind, wodurch geklärt werden kann, inwieweit die Prophylaxe vollzogen werden muss. Eventuell kann sogar eine Fluoridbehandlung notwendig werden, was mit verschreibungspflichtigen Fluoridpräparaten, Tabletten oder dem Auftragen spezieller Fluoridlacke geschieht.
Effektive Zahnreinigung
Entweder erfolgt eine präzise Reinigung der Zähne mit Ultraschall, wobei Zahnstein komplett und absolut schmerzfrei entfernt wird oder es wird eine intensive Zahnpolitur vorgenommen – hässliche Beläge werden entfernt und störende Zahnverfärbungen beseitigt. Dabei kommt meistens ein leistungsstarker Pulverstrahl-Reiniger zum Einsatz, dessen Gemisch aus Luft, Wasser und Salz für den reinigenden Effekt verantwortlich ist. Beläge werden so auch aus kleinsten Winkeln entfernt.
Für Versicherte ist die klassische Zahnsteinentfernung einmal jährlich kostenfrei. Ansonsten müssen etwa 100 bis 120 Euro für die 1-stündige Prophylaxebahandlung inklusive einmaliger Nachkontrolle aufgebracht werden. Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel nicht. Dennoch kann die Möglichkeit einer teilweisen Kostenübernahme durch die Kasse bestehen, sofern seit einem gewissen Zeitraum eine regelmäßige zahnmedizinische Prophylaxe vorgenommen wurde und weiterhin beansprucht wird.
Fissurenversiegelung – sinnvoll für Kinderzähne
Zähne, die weniger abgenutzt sind – vorwiegend bei Kindern und Jugendlichen der Fall –, weisen viele kleine Höcker und Grübchen – Fissuren – auf, in denen sich Speisereste bevorzugt ablagern. Diese sind nur sehr schwer zu entfernen – selbst intensives Putzen mit der Zahnbürste kann nachhaltig nichts ausrichten.
Da aus diesem Grunde erhöhte Kariesgefahr besteht, können die feinen Höcker und Vertiefungen mit einer Fissurenversiegelung behandelt werden, wobei ein spezieller Kunststoff zur Anwendung kommt. Leicht vorhandene Karies kann so noch behandelt werden, weil die wenigen Bakterien unter der Versiegelung absterben. Ansonsten muss eine Fissurenversiegelung unbedingt vor einer eventuellen Zahnerkrankung erfolgen, um wirksam zu sein. Die Kosten einer derartige Behandlung wird für Kinder zwischen 6 und 17 Jahren von den Krankenkassen übernommen – zumindest bei den ersten und zweiten bleibenden Backenzähnen.
Was der Zahnarzt für die häusliche Zahnpflege empfiehlt
- mindestens zweimal täglich Zähne putzen; besser dreimal
- Zahnbürsten mit kurzem Kopf und mittlerer Borstenstärke benutzen
- bei ständig zu hoch angewendeten Druck auf elektrische Zahnbürsten zurückgreifen
- Anbieter von Zahncremés regelmäßig nach Verbrauch wechseln
- Schleifkörperanteil der Zahnpaste sollte einen RDA-Wert von 35 bis 40 aufweisen; antibakterielle und zahnhärtende Wirkstoffe wie auch schaumbildende Substanzen – Tenside – enthalten; fluoridhaltig sein
- zusätzlich Zahnzwischenraumbürsten – Interdentalbürsten – und Zahnseide verwenden
- regelmäßige Mundspülungen vornehmen