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Würdevolle Begräbnisarten

Leben und Sterben – die letzte Ruhestätte eines Menschen.  Die Wahl, der letzten Ruhestätte will gut überlegt sein, ob Sarg- oder Urnenbestattung, in einem Reihengrab, anonym oder einer Beisetzungsart von ungewöhnlicher Art.

In welcher Weise die Bestattung vorgenommen wird, richtet sich zunächst nach dem Willen und den Wünschen des Verstorbenen, der noch zu Lebzeiten schriftlich (etwa durch ein Testament) oder mündlich geäußert wurden. Falls keine Testament oder keine mündliche Vereinbarung mit dem Verstorbenen geregelt wurde, übernehmen die Anghörigen die Art der Bestattung.

Über die verschiedenen Beerdigungsarten und Pflege der Grabstätte, sollte intensiv nachgedacht werden, da die Pachtzeit meist erst nach 25 bis 30 Jahren endet. Auch ist die Wahl des Grabes ein finazieller Aspekt.

Den Verstorbenen kann man in verschiedenen Grabarten und in Sarg oder Urne beisetzen lassen

  • Das Reihengrab (Stelle wird von der Friedhofsverwaltung zugewiesen) ist immer ein Einzelgrab. Das Reihengrab muss für die gesamte Laufzeit, von oder im Auftrag durch die Angehörigen gepflegt werden. Eine Verlängerung der Pacht ist nicht möglich und fällt nach Ablauf der 30jährigen Ruhezeit, wieder an den Träger zurück.
  • Das Wahlgrab (Stelle kann selber gewählt werden) kann ein Einzelgrab, Doppelgrab oder Familiengrab sein. Das Wahlgrab muss auch für die gesamte Laufzeit, von oder im Auftrag durch die Angehörigen gepflegt werden. Eine Verlängerung bzw. Nachkauf der Grabstelle, ist bei einem Wahlgrab möglich. Es verlängert sich immer die Laufzeit der gesamten Grabstelle. Hier dürfen auch zusätzlich Urnen mit beigesetzt werden
  • Das Reihengemeinschaftsgrab ist eine Grabstelle, die auch zugeteilt wird und nach der Beisetzung keinerlei Kosten für die Grabpflege anfallen. Die komplette Grabstelle ist mit Rasen bedeckt. Bei dieser Art der Beisetzung, spricht man auch oft von dem „Anonymen Grab“, dies ist aber nicht ganz richtig, verschiedene Friedhofsverwaltungen erlauben die Markierung, der Grabstelle mit einer Namenstafel oder auf einer, dafür eingerichteten Namenswand. Auf einigen Friedhöfen ist diese Markierung sogar Vorschrift, diese Regel ist aber in jeder Stadt oder Kreis anders geregelt.

Die Urnenbestattung wird auch Feuerbestattung genannt. Eine Urne kann man auf einem Friedhof beisetzen lassen, oder die Asche z.B. bei einer Seebestattung, verstreuen.

Einige Arten der Urnenbeisetzung gibt es nicht in den Ländern Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Jedes Bundesland hat eigene Regeln und Gesetze für die verschiedenen Beisetzungsarten. Hierbei sollte man sich, in einem Beerdigungsinstut oder beim Friedhofsamt, informieren.

  • Das Urnengrab, wird wie ein Grab für eine Sargbestattung für etwa 25 bis 30 Jahre gepachtet. Die Urne wird in dem Grab beigesetzt, eine Platte oder ein Grabstein kann nach Aufbereitung der Grabstätte, auf das Grab gesetzt werden. Auch besteht die Möglichkeit, das Grab zu bepflanzen. Die Pflege der Grabstätte muß 25 Jahre beigehalten werden. Auch können mehrere Urnen in dieser Stelle beigesetzt werden. Dieses Grab, kann frei ausgesucht werden.
  • Der Friedwald – dabei wird die Asche des Verstorbenen in einem Wald verstreut oder oder die Urne beigesetzt. Pflegekosten für das Grab entstehen nicht. Ein kleines Schildchen an einem Baum erinnert an den Toten.
  • Das Kolumbarium, wird auch Urnenwand genannt. Diese Bestattungsart ist in Amerika und einigen südlichen Ländern sehr häufig. In einer Wand, werden viele Urnen nebeneinander beigesetzt. Eine Platte mit Namen und den Geburts- und Sterbedaten, werden auf die Wand, über die Urne gesetzt. Blumen oder Kerzen können nicht direkt auf das Grab gestellt werden, sondern nur auf den Boden gestellt werden. Eine Beisetzung ist im Familien-Kolumbarium (Platz für 2 Urnen) oder in dem anonymen Gemeinschaftskolumbarium auch möglich.
  • Das anonyme Rasengrab, wird oft bei einer anonymen Beerdigung gewählt. Dabei wird die Asche des Verstorbenen auf einem Rieselfeld verstreut. Die Asche zieht bei dem nächsten Regenschauer in die Erde ein. Ein sichtbares Grab für die Zurückgebliebenen gibt es nicht, man kennt alleine das Feld. Bei einer anderen Form der anonymen Bestattung, wird eine Urne unter der Rasenfläche beigesetzt. Angehörige wissen aber auch nicht, wo der Verstorbene beigesetzt ist.
  • Das Rasengrab mit Platte, ist eine recht häufige Alternative. Die Urne wird in einem etwa 0,25qm kleinem Grab, auf einem Gemeinschaftsfeld beigesetzt. Auf dem kleinen Grab wird eine Marmorplatte mit Namen und Geburtsdatum, bzw. Sterbedatum, gesetzt. Blumen und Kerzen dürfen auf dem Grab nicht abgelegt werden. An einem zentralen Punkt dürfen Blumen und Kerzen abgestellt werden, da diese Gaben für alle Verstorbenen sein sollen. Das Grab wird nicht bepflanzt und wächst mit Gras zu. Die Friedhofsverwaltung läßt den Rasen regelmäßig mähen. Kosten für Pflege und Bepflanzung entfallen komplett.

Ausgefallende Beisetzungsarten

Oft besteht auch der Wunsch nach einer ausgefallenden, bzw. einer nicht alltäglichen Beisetzung.

  • Bachbestattung, Asche wird in Fluss oder Bach gestreut
  • Seebestattung, Asche wird ins Meer gestreut
  • Felsbestattung, Asche wird an einem Felsen gestreut oder eingegraben
  • Baumbestattung, Asche wird an den Baumwurzeln eingegraben

Auch ist es seit 2003, durch das Beerdigungsgesetz festgelegt, daß man den Verstorbenen ohne Sarg beisetzen darf. Auch gibt es die Möglichkeit sich nach muslimischen oder orthodoxen Glauben beerdigen zu lassen. Die Felder werden ausschließlich von Gläubigen einer Glaubensrichtung genutzt und bei Muslimen in Richtung „Mekka“ ohne Sarg bestattet.