Wissenwertes für Alleinerziehende, die geschieden, verwitwet oder ledig sind.
Nur wenige Mütter oder Väter planen von Anfang an, ihr Leben mit einem Kind als Alleinerziehende zu führen. Die meisten sind durch Trennung oder Tod des Partners in diese Familienform hineingeraten. Es gibt aber auch durchaus Frauen, die sich ein Kind wünschen und planen, dies ohne Partner groß zu ziehen.Wenn Sie ohne Partner mit einem Kind zusammenleben, muss der Alltag gut organisiert sein. Das trifft vor allem dann zu, wenn Sie erwerbstätig sind oder den Einstieg in den Beruf suchen. Um finanziell auf eigenen Füßen zu stehen, ist eine gute und ausreichende Kinderbetreuung notwendig. Ob Sie ledig sind, getrennt lebend, geschieden, verwitwet oder wieder verheiratet, ob sie in eheähnlicher Gemeinschaft oder in einer Lebensgemeinschaft lebend – die Lebensform hat Auswirkungen auf Unterhaltsansprüche, auf das Sorgerecht, auf die Steuerklasse, auf Ihren Status bei der Krankenkasse und Ähnliches. Auch das Verhältnis zwischen den Eltern und deren Beziehung zum Kind ist in Abhängigkeit von der Lebensform zu sehen.
Geschieden oder getrennt lebende Eltern eines Kindes
Als getrennt lebende Eltern sind Sie nicht nur mit dem Wechselbad der Gefühle beschäftigt, Sie müssen auch für Ihre Kinder da sein, sich mit Sorge- und Umgangsregelungen und mit Fragen des Unterhalts vertraut machen. Je nachdem, welche Steuerklasse Sie und Ihr Partner vor der Trennung hatten, wird sich diese nun ändern. Der Elternteil, der mit dem Kind alleine lebt, kann Steuerklasse zwei mit einem Freibetrag für Alleinerziehende beantragen. Trennung und Scheidung sind anstrengende und belastende Zeiten. Bei Konflikten mit dem getrennt lebenden Elternteil können Sie einen Fachanwalt für Familienrecht beauftragen. Sie können aber auch versuchen zunächst gemeinsam nach einer Lösung zu suchen oder einen Kompromiss zu finden. Ihre Kinder sollten in einen Konflikt möglichst nicht hineingeraten.
Verwitwet: Wenn der Partner verstorben ist
Wenn der Partner verstorben ist, sind bei aller Trauer viele Dinge zu regeln. Dies gilt vor allem für finanzielle Aspekte. Unter Umständen haben Sie einen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Leibliche und minderjährige Kinder der Verstorbenen haben in der Regel einen Anspruch auf Halbwaisenrente. Dieser Anspruch besteht, bis ein Studium oder eine Ausbildung abgeschlossen wurde oder bis zum vollendeten Lebensjahr des Kindes. Hatten Sie mit Ihrem Partner ein gemeinsames Bankkonto und verstirbt der Ehepartner, nimmt die Bank in der Regel eine Kontosperrung vor. Das bedeutet, dass Sie von ihrem gemeinsamen Konto erst einmal kein Geld mehr abheben können. Das wird wieder möglich, wenn ein Erbschein vorliegt. Diesen erhalten Sie beim zuständigen Amtsgericht.
Ledige Alleinerziehende: Unverheiratete Mütter
Als nicht verheiratete Mutter haben Sie das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind. Dies bescheinigt Ihnen das Jugendamt. Möchten Sie mit dem Vater des Kindes die gemeinsame Sorge ausüben, können Sie dies durch übereinstimmende Sorgeerklärung beim Jugendamt oder beim Notar beurkunden lassen. Wenn Sie mit Ihrem Kind allein leben, gehören Sie zu den so genannten „echten“ Alleinerziehenden, die Anspruch auf Steuerklasse zwei haben. In der gesetzlichen Krankenkasse sind Ihre Kinder beitragsfrei bei Ihnen mitversichert.