Weiterbildungsangebote lassen sich nicht durch die Teilnahmegebühren finanzieren. Woher kommen also die nötigen Zusatzfinanzen?
Weiterbildungsangebote gibt es viele. Sowohl private Anbieter als auch Institutionen wie die Volkshochschulen bieten Kurse und Seminare zu vielen Themen des Lebens an. Doch wie ist eigentlich die wirtschaftliche Grundlage der Weiterbildung? Zur Klärung werden die Thesen von Rudi Rohlmann, der sich vermehrt mit diesem Thema beschäftigte, zu Rate gezogen.
Die Versorgung der Gesellschaft mit Weiterbildung
Laut Rohlmann unterliegt die Weiterbildung als privates Gut den Bedingungen des Marktes, der folgende Charakteristika aufweist:
- keine Wettbewerbsbeschränkungen aufgrund natürlicher, technischer, lokaler oder wirtschaftlicher Gegebenheiten.
- vollkommene Marktübersicht für Anbieter und/oder Nutzer.
- keine unterschiedlich großen Einflussmöglichkeiten der Wirtschaftssubjekte (wie bei Monopolstellung).
- Vorteile oder Nachteile, die allein dem Nutzer zugerechnet werden können.
Sind all diese Punkte erfüllt, spricht man von einer optimalen Versorgung der Gesellschaft. Rohlmann macht weiterhin darauf aufmerksam, dass die Weiterbildung gemäß der Finanztheorie zu den quasi-öffentlichen Gütern des Konsums mit externen positiven Effekten zählt und staatliche Intervention zur Förderung benötigt.
Wie wird Weiterbildung gefördert?
Die Kursgebühren decken den finanziellen Aufwand von Weiterbildungsangeboten nur sehr selten. Bund, Länder und Gemeinden geben deshalb Zuwendungen zu vielen Titeln, wie Arbeitsförderung, Wirtschaftsförderung, Weiterbildungsförderung, wissenschaftliche Weiterbildung, Förderung des beruflichen Aufstiegs und institutionelle Förderung der Weiterbildung. Eine genaue Auflistung dieser Titel existiert jedoch nicht, da die Weiterbildung in verschiedene Ressorts fällt. Außer Berlin, Hamburg und Sachsen haben die Länder Gesetze über die finanzielle Förderung der Weiterbildung verabschiedet. In Hessen gibt es zusätzlich zum Erwachsenenbildungsgesetz das VHS-Gesetz (1970).
Die institutionelle Förderung kann in Form von Personalkosten für das hauptberufliche Personal mit Projekt- oder Maßnahmeförderung aus anderen Haushaltstiteln verknüpft sein; Doppelsubventionen der Aufwendung sind gesetzlich untersagt.
Für finanzielle Förderungen gibt es keine verbindlichen Richtlinien, die für alle Ämter und Ministerien gelten. Nur die Regelung der Bundeshaushaltsordnung und der Landeshaushaltsordnungen über Zuwendungen, Zuschüsse und Zuweisungen müssen vor allen beachtet werden.
Probleme in der Finanzierung von Weiterbildung
In Anbetracht der Lage des Staatshaushaltes stehen in fast allen Bereichen Kürzungen an. So auch für den Bereich der Weiterbildungsförderung. Der Rückgang von Zuschüssen hat zur Folge, dass sich die Weiterbildungseinrichtungen zum Markt hin öffnen müssen, um weitere Mittel zu beschaffen.
Das ist deswegen von großer Bedeutung, weil ein erheblicher Teil der Weiterbildungsaktivitäten von staatlichen Zuschüssen lebt. Dies hat historische Gründe. Viele Bildungseinrichtungen sind mit dem sozialen Anspruch entstanden, benachteiligten Gruppen der Gesellschaft zu helfen. So werden in den Volkshochschulen etwa Sprachkurse zur Überwindung von Sprachbarrieren für Ausländer angeboten. Man wendet sich also bewusst an Gruppen, die Weiterbildungsmaßnahmen nicht selbst finanzieren könnten. Viele Weiterbildungsmaßnahmen finden auch im Rahmen arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen statt.
Was hat das für Folgen auf die Zukunft der Weiterbildung?
Angesichts der absehbaren Finanzierungslücken stellt sich die Frage, ob sich der Bedarf an Weiterbildung immer mehr auf kommerzielle Anbieter konzentriert und ob damit bestimmte Weiterbildungsangebote oder gar ganze Einrichtungen wegfallen werden. Zu erwarten ist jedenfalls, dass die Entwicklung der Weiterbildungseinrichtungen mit einer Schwerpunktverlagerung von pädagogischen hin zu ökonomischen Zielen einhergehen wird. Der gesellschaftspolitische Auftrag, etwa die Herstellung von Chancengleichheit, dürfte damit zurückgedrängt werden.