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Wie wehrt man sich gegen Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Unter sexueller Belästigung werden nicht nur körperliche Übergriffe wie Betatschen oder gar Nötigung zu sexuellen Handlungen verstanden. Seit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Jahr 2006 ist der Begriff der sexuellen Belästigung noch klarer definiert worden. Somit zählen hierzu nicht nur körperliche Übergriffe, sondern auch das Zeigen und Zugänglichmachen von Bild- oder Tonmaterial mit sexuellem Inhalt, das zu sehen oder zu hören zumindest eine Partei eindeutig nicht wünscht. Wenn sich eine Mitarbeiterin gut mit ihrem Kollegen versteht, und er zeigt ihr einen Cartoon mit zweideutigem Inhalt, wird sie dies kaum als Belästigung empfinden, sondern gemeinsam mit ihm darüber lachen.

Wer ist von sexuellen Übergriffen am Arbeitsplatz betroffen?

Ähnlich wie bei anderen Sexualstraftaten sind meist Frauen davon betroffen, was jedoch nicht ausschließt, dass auch Männer sexuell belästigt werden. Die Dunkelziffer dürfte hier allerdings wesentlich höher liegen als bei Frauen, also analog wie bei Sexualstraftaten im Allgemeinen.

Ein gutes Beispiel für sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, bei dem ein Mann das Opfer ist, ist der Film „Enthüllungen“ mit Michael Douglas und Demi Moore in den Hauptrollen.

Sexuelle Belästigung kommt auf allen Hierarchieebenen von Unternehmen vor, wobei jedoch festzustellen ist, dass überdurchschnittlich häufig Mitarbeiterinnen in niedrigeren Hierarchien (Sekretariat/Assistenz, Buchhaltung, Reinigungskräfte, Auszubildende) betroffen sind. Die Täter versuchen in diesen Fällen offensichtlich, das Abhängigkeitsverhältnis der Frauen auszunutzen.

Sexuelle Belästigung als Bestandteil von Mobbing

Oft stehen bei sexuellen Übegriffen keine sexuellen oder erotischen Motive im Vordergrund, oft werden Mobbing-Opfer durch sexuelle Übergriffe oder gar Androhung/Anwendung sexueller Gewalt weiter einzuschüchtern versucht.

Wie können sich Betroffene wehren?

Geht es um das Zurschaustellen von sexuellem oder pornographischem Bild- oder Tonmaterial oder zotige, sexistische, frauenverachtende Bemerkungen, sollte die Betroffene ihren Unmut darüber deutlich äußern, auch auf die Gefahr hin, dass sie dann von betreffenden Kollegen als frigide Zicke, Spießerin und Ähnliches abgestempelt wird. Oft hilft auch das Kontern mit einem markigen Spruch, um solche Kollegen zum Schweigen zu bringen.

Nützen offene Gespräche mit den Kollegen nichts, sollte sich die Betroffene, genau wie beim Mobbing, an den Chef oder Betriebsrat wenden, am besten noch mit Unterstützung einer Kollegin, unabhängig davon, ob diese selbst belästigt wurde oder nicht.

Geht das Ganze über verbale Belästigungen hinaus, indem die Betroffene gegen ihren Willen angefasst wird (an den Busen grapschen, in den Po kneifen, unter den Rock fassen und so weiter) oder der Kollege sie sogar zu nötigen versucht, sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen und oder Geschlechtsverkehr mit ihm zu haben, sollte das Wehren sich nicht mehr nur auf ein hartes, energisches „Nein!“ beschränken, dann darf (und sollte!) sich die Frau durchaus auch körperlich zu Wehr setzen – sei es, durch eine Ohrfeige oder den buchstäblichen Tritt in die Eier. Insbesondere bei derartigen massiven Übergriffen ist oft eine Anzeige bei der Polizei sinnvoll, da in solchen Fällen bereits der Straftatbestand sexueller Nötigung oder gar der versuchten Vergewaltigung erfüllt ist.

Ist eine Kündigung nach einem sexuellen Übergriff notwendig?

Dies hängt davon ab, wie Vorgesetzte und Kollegen reagieren. Erfährt die Betroffene Unterstützung und wird der Kollege abgemahnt/gekündigt, ist eine Eigenkündigung meist nicht notwendig.

Anders sieht es jedoch aus, wenn der Vorfall heruntergespielt oder der Betroffenen nicht geglaubt wird. Leider ist häufig zu beobachen, dass eher die belästigte Mitarbeiterin wegen angeblicher Verleumdung gekündigt wird als der Täter. Dies sollte eine Frau jedoch nicht davon abhalten, sich gegen sexuelle Übergriffe aller Art zu wehren – wer arbeitet schon gerne in einem Betrieb, in dem er ständig Angst vor Übergriffen haben muss, die unter Umständen auch noch von Geschäftsleitung und Kollegen stillschweigend toleriert oder sogar gut geheißen werden?