Zahnarztrechnungen können teuer werden. Aber sind Zahnzusatz-Policen wirklich immer empfehlenswert?
„Er hat überhaupt nicht gebohrt!“ Wer wünscht es sich nicht, diesen bekannten Satz auch nach einem Zahnarztbesuch sagen zu können. Leider sieht die Realität oft anders aus und das strahlende Lächeln vergeht dem Patienten, wenn er teure Rechnungen nach einer Zahnbehandlung zugeschickt bekommt. Da die gesetzlichen Krankenkassen ihre Leistungen in den letzten Jahren immer weiter heruntergeschraubt haben und längst nur noch die Basisversorgung sicherstellen, macht es durchaus Sinn, sich Gedanken über eine Zahnzusatzversicherung zu machen.
Krankenkassen erbringen nur noch festen Zuschuss beim Zahnersatz
Gerade beim Zahnersatz erbringen die gesetzlichen Krankenkassen nur einen festgelegten Zuschuss in Form eines feststehenden Euro-Betrags zu den oftmals hohen Kosten der Zahnarztrechnung und nicht wie früher eine prozentuale Erstattung. Der Zuschuss richtet sich nach dem geführten Bonusheft des Patienten, also danach, ob der Patient in den letzten zehn Jahren regelmäßig die Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen hat. Ist dies der Fall, so übernimmt die Krankenkasse bis zu 65 Prozent der anfallenden Kosten der Zahnbehandlung. Allerdings bezieht sich die Kostenübernahme auf die Standardversorgung und nicht auf die tatsächlich anfallenden Kosten der Zahnarztrechung. Solange es sich hierbei um eine Regelversorgung handelt, ist die anfallende Eigenleistung des Patienten meist nicht so hoch. Anders sieht es aus, wenn Patienten für ihren Zahnersatz eine Mehrleistung wählen, das heißt für die gleiche Behandlung beispielsweise höherwertige Materialien wählen (zum Beispiel teurere Keramikverblendungen von Kronen oder Brücken) oder sich für eine sogenannte andersartige Behandlung entscheiden. Dabei wird dann beispielsweise statt der Brücke ein Implantat gewählt. Unter diesen Umständen kann die Rechnung schon mal vierstellige Höhen erreichen, so dass der Eigenanteil des Patienten dementsprechend mit ansteigt.
Welche Bereiche sind durch eine Zahnzusatzversicherung abgesichert?
Zwar übernimmt keine private Zusatzversicherung die anfallenden Kosten in voller Höhe. Aber sie kann, sollte der Patient von der Standardversorgung abweichen, finanziell enorm entlasten. Entscheidet sich der Patient nicht für die Regelversorgung, die einen Zahnersatz mit günstigerem Material in einfacher Ausführung vorsieht, sondern stattdessen für eine kostenaufwendigere Alternative (z.B. für ein Implantat statt einer Brücke), so kann der Zahnarzt nach dem 3,5-fachen Satz der teureren privaten Gebührenordnung (GOZ) abrechnen, so dass der Eigenanteil des Patienten deutlich höher ausfallen wird. Eine Zahnzusatzversicherung kann in so einem Fall dafür sorgen, dass der Patient nicht auf den hohen Kosten sitzenbleibt.
Laut „test-zahnzusatzversicherung 2009“ sollte daher eine gute Zahnzusatzversicherung auch das Zahnarzthonorar nach der privaten Gebührenverordnung übernehmen. Außerdem sollten natürlich auch der Bereich Zahnersatz zumindest teilweise mitversichert sein (zu mindestens 50 Prozent) und für die Bereiche Zahnbehandlung und Kieferorthopädie die Kosten übernommen werden. Zusätzlich sollte die private Zusatzversicherung keine Implantatsbegrenzung beinhalten, also keine Vorgabe einer maximalen Anzahl von Implantaten haben und auch keine Summenbegrenzung bei der Kostenerstattung von Implantaten vorgeben (z.B. maximal 600 Euro pro Implantat).
Wenn der Patient von vorneherein weiß, dass er generell eine höherwertige Behandlung der einer Regelversorgung vorziehen wird, ist auf jeden Fall eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung zu empfehlen.
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Vielen Dank für die hilfreichen Erläuterungen zur Zahnsusatzversicherung. Meine Mutter muss gerade ziemlich tief in die Tasche greifen für ihren Zahnersatz. Ich werde jetzt über eine gute Zahnzusatzversicherung nachdenken, mir persönlich ist eine höherwertige Behandlung schon wichtig.