Was passiert im Falle einer Insolvenz mit der Betriebsrente?
Eigentlich ist die Betriebsrente, auch betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung genannt, eine sichere Form der Zusatzrente. Durch steuerliche Vergünstigungen ist sie besonders attraktiv. Was aber geschieht mit der Betriebsrente bei einer Firmeninsolvenz? In der jüngeren Vergangenheit hat es einige Fälle von Firmeninsolvenzen gegeben, bei denen die Arbeitnehmer einen großen Teil ihrer Betriebsrente verloren haben. So sorgte beispielsweise der Autozulieferer Ymos 2016 für Schlagzeilen. Nach einer Firmenpleite wurden die Betriebsrenten für 1800 ehemalige Mitarbeiter gestrichen. Es folgten zahlreiche Prozesse, die von den Pensionären auch gewonnen wurden.
Die Betriebsrenten sind eigentlich versichert
Eigentlich sind die Betriebsrenten über den Pensionssicherungsverein abgesichert, zumindest sollten sie es sein. Arbeitnehmer sollten sich also vor Abschluss ihrer betrieblichen Altersversorgung genauestens informieren, welche Sicherheiten für den Fall einer Firmeninsolvenz im Vertrag enthalten sind. Die Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung (DGbAV) ist eine unabhängige Beratungsstelle, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zum Thema Entgeltumwandlung und betriebliche Altersversorgung berät.
Aber auch wenn die Betriebsrente über den Pensionssicherungsverein versichert ist, können Arbeitnehmer im Falle einer Insolvenz Geld verlieren und zwar dann, wenn bis zum Beginn des Insolvenzverfahrens zu viel Zeit verstreicht. Denn die Pensionsversicherung greift erst dann, wenn das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wird. Nicht gezahlte Betriebsrenten werden rückwirkend höchstens für sechs Monate durch die Versicherung gezahlt. Vergeht zwischen der Einstellung der Pensionszahlungen und der Öffnung des Insolvenzverfahrens also ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten, verlieren Rentner trotz Pensionsversicherung Geld.
Die Anpassung der Betriebsrenten
Auch auf anderem Wege verlieren viele Rentner einen Teil ihres Geldes, weil sie offensichtlich nicht ausreichend beraten sind. Viele Arbeitnehmer, die einen Vertrag für eine betriebliche Altersversorgung abgeschlossen haben, wissen nicht, dass ihre Firma dazu verpflichtet ist, die Betriebsrente alle drei Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten anzupassen. Die Verpflichtung zur Anpassung der Betriebsrenten ist in Paragraph 16 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung festgeschrieben. Die Erhöhung der Betriebsrenten erfolgt dabei anhand der Daten des statistischen Bundesamtes (Verbraucherpreisindex). Pensionären, die eine Betriebsrente beziehen, wird daher dringend geraten, ihren ehemaligen Arbeitgeber schriftlich aufzufordern, die Betriebsrente zu überprüfen, sollte dies nicht geschehen.
Die Betriebsrente ist trotzdem sinnvoll
Auch wenn es im Fall einer Insolvenz in Einzelfällen zu Zahlungsausfällen oder Verzögerungen gekommen ist, gilt die betriebliche Altersversorgung immer noch als sinnvollste Art der Zusatzrente für Arbeitnehmer. Arbeitnehmer sollten sich durch die Negativschlagzeilen entsprechender Einzelfälle nicht verunsichern lassen, sondern diese lediglich zum Anlass nehmen, ihren Betriebsrentenvertrag genauestens zu prüfen. Da die für die Betriebsrente aufgewendeten monatlichen Beiträge vom Bruttogehalt gezahlt werden, wird ein großer Teil des eingezahlten Betrages durch Vergünstigungen bei den Steuern und Sozialabgaben wieder eingespart.