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Wie funktioniert eine Studienplatzklage

Die Studienplatzklage – So bekommt man heute einen Studienplatz an einer Universität. Einen Studienplatz zu erhalten, wird durch Zulassungsbeschränkungen und Studiengebühren immer schwieriger. Eine Studienplatzklage kann dabei verschlossene Türen öffnen.

Viele beklagen, dass das Studieren in Deutschland immer schwieriger wird und nur noch privilegierten Schichten offen stünde. Dies liegt nicht nur an den hohen Studiengebühren, sondern auch an den vermehrt auftretenden Schwierigkeiten, sich das studentische Leben ohne Hilfe der Eltern oder mittels BAföG zu finanzieren.

Trotz dieser Unannehmlichkeiten möchten dennoch sehr viele Abiturienten studieren und einen akademischen Grad erwerben. Dennoch sieht es leider so aus, dass die Hürden, einen Studienplatz zu erhalten, immer größer werden und neben dem Numerus Clausus und der ZVS weitere universitätsinterne Zulassungsbeschränkungen hinzukommen.

Viele künftigen Studenten scheitern an diesen Beschränkungen, wollen sich aber dem ungeachtet nicht das Recht auf ein Universitätsstudium nehmen lassen. Viele suchen, nachdem sie einen Ablehnungsbescheid von der Universität bekommen haben, dennoch einen Weg, wie sie trotz dieser Ablehnung einen ersehnten Studienplatz erhalten können.

Die Studienplatzklage

Eine Möglichkeit ist beispielsweise die Universität auf einen Studienplatz zu verklagen. Diese Klage kann man entweder als Privatkläger einleiten oder man nimmt sich hierfür einen auf Studienklagen spezialisierten Anwalt.

Für eine Studienklage benötigt man zunächst einen Ablehnungsbescheid einer Universität. Diese verklagt man dann auf einen Studienplatz, indem man anzweifelt, ob diese Hochschule alle ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen und Kapazitäten ausgenutzt hat, um möglichst vielen Studenten einen Studienplatz zu ermöglichen.

Ist die Klage eingereicht, entscheidet das zuständige Verwaltungsgericht darüber, ob die Universität noch weitere Studienplätze zur Verfügung stellen muss. Da diese Entscheidungsfindung einige Zeit in Anspruch nehmen kann, empfiehlt es sich, schon einmal alle nötigen Vorlesungen und für das Studium wichtige Seminare zu besuchen. So hat man später nicht so viel Stoff nachzuholen, wenn man den Studienplatz endlich erhalten hat.

Chancen einer Studienplatzklage

Für eine Studienklage ist es generell nicht wichtig, welche Voraussetzungen man für das Studium mitbringt, studiumsvorbereitende Praktika und ein sehr gutes Zeugnis helfen bei einer Studienklage nur bedingt. Auch ist es nicht unbedingt nötig, einen Anwalt mit hinzuzuziehen, kann man die Klage auch selbst einreichen, dennoch bietet sich ein Anwalt an, wenn man gleichzeitig mehrere Universitäten auf einen Studienplatz verklagen möchte. Die nötigen Verwaltungskosten sind im Durchschnitt mit einer Summe von 50 bis rund 300 Euro beziffert. Hinzu kommen noch die Kosten des Anwalts, welche bei ungefähr 500 Euro liegen.

Je kleiner eine Universität oder eine Fakultät ist, umso eher wird der Klage auf einen Studienplatz stattgegeben. Wird die Universität auf die zusätzliche Freigabe von Studienplätzen verurteilt, werden diese unter den Klägern gerecht verteilt. Sollte es mehr Kläger geben als Plätze zur Verfügung gestellt werden können, werden diese nach den absolvierten Wartesemestern der einzelnen Studenten verteilt. Zu den Chancen einer Studienplatzklage geben die Korte Rechtsanwälte aus Berlin weiterführende Informationen.