In diesem Artikel erfahren Sie, wie ein Depotübertrag von Statten geht und was Sie dabei unbedingt beachten müssen. Wer als Kunde bei einer oder seiner Bank ein Online Depot eröffnen möchte, der kann dies persönlich vor Ort oder auch online tun. Viele Direktbanken bieten Online Depots an, und man kann über deren Homepage die entsprechenden Anträge ausfüllen. Bevor man jedoch die Depoteröffnung durchführt sollte man sich unbedingt einen Broker Vergleich im Internet betrachten. Einige Webseiten bieten sogar einen kostenlosen Depotrechner, mit dem der
Ist man noch nicht Kunde dieser Bank, ist man dort verpflichtet, die Identität bei Kontoeröffnung zu prüfen. Viele Kreditinstitute bedienen sich hier des Post-ident-Verfahrens.
Hat man ein Depot eröffnet, kann man seine Wertpapiere hierhin übertragen, oder, wenn es kein Vorgängerdepot gibt, entsprechende Orders an die Bank geben, welches Papiere gekauft werden sollen. Für das Depot an sich verlangt die Bank Gebühren, welche sich nach der Höhe des Depotguthabens und auch der einzelnen Papiere richtet. Auch für einzelne Transaktionen werden mitunter Gebühren fällig. Die genauen Kosten kann man den Preisaushängen bzw. den Internetseiten entnehmen. Bei vielen Banken gibt es für die Eröffnung eines Aktiendepot Prämien oder Boni, es können bestimmte Transaktionen kostenlos getätigt werden oder es werden sonstige Vergünstigungen für Neukunden angeboten.
Hat man bereits ein Online Depot besessen, muss man dieses nicht kündigen und bei der neuen Bank wieder eröffnen, sondern kann einen sogenannten Depotübertrag durchführen lassen. Dieser ist in Deutschland kostenlos.
Da man einen solchen Depotübertrag auch bei ein und demselben Kreditinstitut durchführen kann, unterscheiden sich die Vorgehensweisen. Die eigentliche Übertragung erfolgt elektronisch.
Die Wertpapiere an sich sind meist als Globalurkunde oder sogenannte Sammelurkunde ausgestellt. Dies bildet sozusagen das Gegenstück zu den effektiven Stücken, bei denen Wertpapiere tatsächlich von Hand zu Hand gehen.
Unter Beachtung des Depotgesetzes werden bei einem solchen Übertrag die Wertpapiere elektronisch übertragen, ohne dass effektive Stücke getauscht oder weitergegeben werden. Diese bleiben bei den sogenannten Zentralverwahrern aufbewahrt.
Der Zentralverwahrer ist eine Gesellschaft, die die effektiven Stücke aufbewahrt und als zentrale Bank für die einzelnen Depotbanken dient.
In Deutschland ist dies Clearstream, eine Verwahrgesellschaft, die im Jahre 2000 gegründet wurde und ihren Sitz in Luxemburg hat. Das Unternehmen gehört der Deutschen Börse AG.
Werden also Depots innerhalb einer Bank weitergegeben, so geschieht das innerhalb dieses Kreditinstitutes. Werden die Depots aber über Banken hinweg übertragen, geschieht das über die Verbindung der beiden, die Verwahrgesellschaft.
Damit kann man vermeiden, dass die Banken untereinander für einen solchen Übertrag eines online Depots technisch verbunden sein müssen, da alle Zugriff auf den Verwahrer der Wertpapiere haben.
Dieser war früher in Deutschland staatlich. Heute läuft in Deutschland alles über Clearstream. Zwar gibt es keine Gesetzlichkeit, die die Gründung eines konkurrierenden Unternehmens untersagt, aber die Bankenwirtschaft hat bislang davon Abstand genommen.