Die Deutsche Post AG wagt den Schritt in ein neues Zeitalter der Kommunikation. Der E-Postbrief kommt und Briefe werden in Zukunft via Internet versendet. Die Deutsche Post AG führt den E-Postbrief ein.
„Wir bringen des Briefgeheimnis ins Internet“ – so lautet der pompös klingende Werbeslogan der Deutschen Post AG für den E-Postbrief. Der Chef des Postkonzerns sagt vollmundig: „Mit dem E-Postbrief machen wir unser erfolgreichstes Produkt, den Brief, noch besser. Es bleibt ein Brief, aber er wird noch schneller.“ In letzter Zeit wurde seitens der Post und von E-Mail-Dienstleistern wie web.de oder gmx.de viel für diesen E-Brief geworben, doch viele Menschen können sich darunter gar nichts vorstellen und wissen nicht um die Vor- und die Nachteile dieses Weges der Briefkommunikation.
Was ist der E-Postbrief der Deutschen Post AG?
Seit Mitte Juli 2010 können Kunden sich ihre höchstpersönliche E-Postbrief-Adresse sichern. In Zukunft sollen über diese Adresse über eine sichere Verbindung im Internet E-Mails zwischen Behörden, Firmen und Privatpersonen ausgetauscht werden. Dabei soll der E-Postbrief genauso zuverlässig wie ein herkömmlicher Brief sein, nur eben schneller. Ein E-Postbrief kostet genauso viel wie ein normaler Brief bei der Deutschen Post AG, also 0,55 Euro. Über die Art der Zustellung kann jeder Kunde selbst entscheiden. Entweder werden die E-Postbriefe auf elektronischem Wege als E-Mail auf ein anderes E-Postbrief-Konto versandt oder die Deutsche Post AG druckt die E-Postbriefe aus und stellt sie als herkömmliche Briefe dem Empfänger zu. Der Preis bleibt immer der gleiche, lediglich für Zusatzleistungen wie Einschreiben oder Ausdrucke in Farbe wird ein höheres Porto fällig.
Die Mail-Dienstleistler gmx.de, web.de und die Deutsche Post AG haben seit Juli 2010 ihre Internetseiten für eine Vorregistrierung einer E-Postbrief-Adresse bereitgestellt. Mehr als 100.000 Bundesbürger haben sich bereits in der ersten Woche ihre ganz persönliche E-Postbrief-Adresse oder DE-Mail-Adresse auf diesen Portalen gesichert. Die Verfügbarkeit der Wunschadresse wird hierbei völlig problemlos durchgeführt und man kann sich seine persönliche E-Postbrief-Adresse unverbindlich und kostenlos sichern.
Die endgültige Einführung des E-Postbriefes muss jedoch noch von der Gesetzgebung abgesegnet werden. Dafür muss ein sogenanntes „Bürgerportal-Gesetz“ verabschiedet werden, was jedoch nach Plänen der Bundesregierung noch im Jahr 2010 geschehen soll.
Wie verschicke ich in Zukunft Behördenpost als E-Postbrief?
Mit der Einführung des E-Postbriefes soll in Zukunft der Papierkrieg und die kostenintensive Archivierung bei Behörden, Ämtern und Firmen, aber auch bei Privatpersonen ein Ende finden. Elektronische Nachrichten sollen sich in Zukunft genauso vertraulich und sicher verschicken und empfangen lassen wie die herkömmliche Briefe. Für die sichere Aufbewahrung der E-Postbriefe werden in Zukunft Internetprovider wie Strato, 1&1 oder auch die Deutsche Post AG selbst sorgen. Die erforderlichen Sicherheitsstandards werden dabei von der Bundesbehörde festgelegt und überprüft.
Die Vorteile der E-Postbriefe liegen dabei ganz klar auf der Hand. E-Postbriefe lassen sich über das persönliche E-Postbrief-Konto von jedem Ort weltweit über das Internet erstellen und versenden. Auch auf PDAs oder iPads und der neuesten Handygeneration lassen sich E-Postbriefe versenden. Öffnungszeiten spielen in Zukunft keine Rolle mehr und die Kommunikation via Brief lässt sich zukünftig schnell und problemlos abwickeln.
Die eindeutige Identität einer Person lässt sich zukünftig über dessen persönliche E-Postbrief-Adresse feststellen. Dieser Nachweis könnte in Zukunft auch als Altersnachweis dienen und damit zum Beispiel das Shoppen im Internet für den Bürger erleichtern. Auch kann der Bürger in Zukunft seine Steuererklärung auf elektronischem Weg direkt an das zuständige Finanzamt senden. Solche E-Mails werden aus Datenschutzgründen auf verschlüsseltem Wege übertragen.
Welche Nachteile hat der neue E-Postbrief?
Ein großer Nachteil der neuen E-Postbriefe könnte der Zeitpunkt der Zustellung sein. Denn gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bedeutet eine E-Mail als zugegangen, sobald sie auf dem PC des Empfängers eingegangen ist. Damit muss der Bürger in Zukunft regelmäßig und am besten täglich sein E-Postbrief-Konto checken, um ja keine Frist von Behörden wie zum Beispiel dem Finanzamt zu verpassen, denn dies könnte erhebliche Rechtsnachteile nach sich ziehen.
Auch ist derzeit noch unklar, wie es um die Beweislast bei einem E-Postbrief-Missbrauch bestellt sein wird. IT-Experten gehen davon aus, dass hierbei der Bürger die Beweislast tragen wird. Eine andere Lösung durch die Deutsche Post AG ist bisher nicht in Sicht, aber für ein Tragen der Beweislast für einen Missbrauch durch die Bürger ist das System „E-Postbrief“ zum jetzigen Zeitpunkt bei Weitem noch nicht transparent genug.