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Wie bekomme ich eine Umschulung

Umschulung – Arbeitsamt kann helfen. Eine genehmigte Umschulung wird vom Arbeitsamt finanziert. Doch dafür müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.

Die Umschulung stellt eine spezielle Form der beruflichen Weiterbildung dar, bei der ein erfolgreicher Abschluss, zum Beispiel durch eine bestandene IHK-Prüfung, in einem anerkannten Ausbildungsberuf maßgeblich ist. Eine Weiterbildung, bei der ein solcher Abschluss nicht vorgesehen ist, darf gilt offiziell nicht als Umschulung.

Gründe für eine Umschulung

Es kann verschiedene Gründe für eine Umschulung geben. Besonders Frauen sind davon betroffen, wenn eine längere Auszeit vom Berufsleben durch Kindererziehung den Wiedereinstieg in den erlernten Beruf verhindert. Aber auch Krankheit bzw. Berufskrankheit kann eine Umschulung erforderlich machen, sowie eine technische Neuorientierung eines gesamten Berufsstandes.

Für viele Menschen ist eine Umschulung die einzige Möglichkeit, sich für eine neue Arbeitstätigkeit zu qualifizieren. Typische persönliche Gründe bestehen zum Beispiel in physischen oder psychischen Beeinträchtigungen, die nach einem Unfall auftreten können. In diesem Fall erfolgt die Umschulung im Rahmen einer Rehabilitationsmaßnahme bei einem Berufsförderungswerk oder einer anderen Rehabilitationseinrichtung.

Umschulung vom Arbeitsamt finanzieren lassen

Nur wenn ein Teilnehmer spezielle Voraussetzungen erfüllt, gilt er als förderungswürdig und erhält einen so genannten Bildungsgutschein. Damit werden die Umschulungsmaßnahmen von Arbeitsamt, beziehungsweise von Arbeitsagenturen und Jobcentern finanziert.

Die Kosten für eine Umschulung sind nicht unerheblich. Allgemein geht man von monatlichen Kosten von 500 Euro für die Umschulung sowie 1000 Euro Unterhaltskosten pro Monat aus. Bei einer durchschnittlichen Dauer von 24 Monaten entspricht das 36000 Euro. Verglichen mit staatlichen Unterhaltskosten für jahrelang nicht erwerbstätige Arbeitnehmer erscheinen diese Kosten jedoch nicht mehr so hoch.

Wenn die Umschulung vom Arbeitsamt genehmigt wird, werden alle anfallenden Kosten die zum Beispiel den Unterhalt, Sozialversicherungskosten, etwaige Unterbringungskosten und Fahrtkosten übernommen.

Voraussetzungen für eine Finanzierung der Umschulung

Die Übernahme der Kosten, die für eine Umschulung anfallen, durch die Agentur für Arbeit aber auch durch andere Leistungsträger verlangen gewissen Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen:

  • Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein
  • Der Antragsteller steht nicht in einem laufenden Ausbildungsverhältnis, sondern hat eine Erstausbildung, egal ob erfolgreich oder nicht erfolgreich abgeschlossen oder abgebrochen
  • Dem Antragsteller ist aufgrund persönlicher Gründe oder der allgemeinen Arbeitsmarktentwicklung nicht mehr möglich in seinem erlernten Beruf in absehbarer Zukunft tätig zu werden.
  • Der gewählte Umschulungsberuf muss geeignet sein, um eine eventuell drohende oder bereits vorhandene Arbeitslosigkeit tatsächlich auch nachhaltig abwenden zu können.

Wer beabsichtigt, eine Umschulung in Anspruch zu nehmen und als arbeitslos gemeldet ist, kann einen Antrag auf Erstattung von Umschulungskosten bei der Agentur für Arbeit einreichen. Dort muss der Beginn und der Ende des Kurs, der Ausbildungsträger sowie die anfallenden Teilnahmegebühren genannt werden. In diesem Zuge kann auch ein Antrag auf Erstattung der anfallenden Fahrt- und Unterbringungskosten gestellt werden.