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Werbelawine – Nein, danke!

Gegen unerwünschte Werbung per Telefon, per Post oder per Mail können sich Verbraucher wehren. Die aktuelle Rechtsprechung stärkt die Verbraucher-Rechte.

Für viele Verbraucher ist es ein tägliches Ärgernis: Briefkästen, die mit Flyern und Hochglanzbroschüren verstopft sind und E-Mail-Postfächer mit Dutzenden von Newslettern. Aber damit nicht genug. Tagtäglich klingelt in tausenden Haushalten das Telefon – vor allem nach Feierabend und an Wochenenden. Der Angerufene wird geschickt in Verkaufsgespräche hineingezogen und ist am Ende erleichtert, wenn er kein Zeitschriften-Abo, einen neuen Handy-Vertrag oder eine vermeintliche Traumreise zum Dumpingpreis gebucht hat. Das alles kostet Nerven und vor allem Zeit. Was kann man dagegen tun?

Briefkästen ohne Werbepost

Am einfachsten ist es, gegen die Flut von Werbezetteln vorzugehen, die tagtäglich den Briefkasten verstopfen. Hier reicht ein Aufkleber an den Briefkasten mit dem Hinweis, dass Werbung – und eventuell auch kostenlose Zeitungen – nicht erwünscht sind. Anders ist es mit adressierter Werbepost. Der Postbote ist verpflichtet, diese einzuwerfen. Hier muss weiteren Zusendungen schriftlich – entweder per Mail oder per Brief – widersprochen werden.

Sollten Unternehmen und Firmen die persönlichen Daten trotz eines Widerspruchs nicht aus dem Adressverteiler entfernen, empfiehlt es sich, die Verbraucherzentrale einzuschalten, die Abmahnungen ausspricht.

Klare Aussagen gegenüber Callcenter-Mitarbeitern

Etwas aufwendiger ist es hingegen, lästige Telefonanrufe zu unterbinden. Inzwischen arbeiten viele Callcenter mit ausgefeilten Computerprogrammen. Dabei wird direkt aufgelegt, nachdem der Angerufene abgehoben hat. Der Computer registriert, dass jemand zuhause ist und leitet die Rufnummer an einen Callcenter-Mitarbeiter weiter. Der ruft wiederum den Verbraucher an und schon ist dieser mitten in einem Verkaufsgespräch. Auflegen nützt dann wenig, denn dadurch wird die Rufnummer nicht gelöscht, sondern auf Wiedervorlage gelegt. Besser ist es bei einer unbekannten Nummer nicht ans Telefon zu gehen und eine Nachricht auf dem AB abzuwarten.

Wenn man bereits einen Callcenter-Mitarbeiter an der Strippe hat, hilft nur noch eins: Nachfragen für welches Unternehmen dieser tätig ist und das Datum, die Uhrzeit, die Rufnummer und den Namen des Anrufers notieren. Danach sollte deutlich gesagt werden, dass man das Einverständnis für Telefonwerbung nicht erteilt hat und weitere Schritte einleitet, wenn weitere Anrufe erfolgen. Oftmals ist eine klare Ansage schon ausreichend, um vor weiteren Telefonaten verschont zu bleiben. Sollten dennoch weiterhin Anrufe erfolgen, ist es ratsam die zuständige Behörde – die Bundesnetzagentur – einzuschalten.

Wichtig: Callcenter und Unternehmen, die Werbebotschaften verbreiten, dürfen ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken und machen sich ansonsten strafbar.

Newsletter abbestellen

Auch die Massenpost, die über die Datenautobahn auf dem heimischen Computern landet, ist ein zeitraubendes Ärgernis – trotz besser gewordener Spam-Filter. Die meisten Newsletter lassen sich per Mausklick entfernen. Jede Werbeseite muss – laut einem BGH-Urteil – informieren, wie der Werbung widersprochen werden kann. Auf vielen Anbieterseiten ist die Abbestellung aber extrem schwierig. Entweder ist der Abmelde-Button nur sehr versteckt zu finden oder der Computernutzer wird auf andere Partnerseiten weitergeleitet. Im Zweifelsfall ist es richtig, die Verbraucherzentralen zu informieren. Dort werden solche Daten gesammelt, um Druck auf Unternehmen auszuüben, ihre Geschäftspraktiken zu ändern.

Generell sollten Verbraucher vorsichtig mit der Weitergabe persönlicher Daten sein, sowohl bei Einträgen in Online-Verzeichnissen als auch in Foren. Gewinnspiele und Kundenkarten dienen vor allem der Sammlung von Adressdaten und ziehen massenhaft Werbepost nach sich. Auch beim Einkauf über das Internet sollte von vornherein angegeben werden, dass man keine weitere Werbung wünscht. Sonst bekommt man nach der bestellten Lieferung an Kopfschmerztabletten auch tagtäglich Werbung über die neusten Produkte auf dem Potenzmittelmarkt.

Vom Widerspruchsrecht Gebrauch machen

Bei der Angabe der eigenen E-Mail-Adresse – beispielsweise auf der eigenen Homepage – ist es sinnvoll diese nicht ganz auszuschreiben , sondern das @-Symbol durch die Bezeichnung „at“ und den Punkt durch „dot“ zu ersetzen. Viele Suchprogramme von Werbe-Unternehmen können diese Adresse dann nicht identifizieren.

Im Allgemeinen gilt von dem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, denn dann muss eine Firma die persönlichen Daten löschen.

Der Deutsche Dialogmarketing Verband e.V. – kurz DDV – der zuständige Branchenverband bietet die Aufnahme von Verbrauchern in die sogenannten Robinsonlisten an. Der Eintrag ist kostenlos und gilt für 5 Jahre.