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Welche Zeugnisse in eine Bewerbung gehören

Nicht jedes Zertifikat muss den Unterlagen beigefügt werden. Oft stellt sich bei Bewerbungen die Frage, welche Zeugnisse und Zertifikate zwingend in die Bewerbungsmappe gehören und auf welche verzichtet werden kann.

Gerade Arbeitnehmer mit mehr als zehnjähriger Berufserfahrung verfügen häufig über eine Reihe von Zeugnissen und Zertifikaten – Schulabschlusszeugnisse (Allgemeinbildende Schule, gegebenenfalls Berufsschule), Prüfungs-/Diplom-Zeugnis, Fortbildungen aller Art (Sprachkurse, EDV-Lehrgänge, sonstige Fachveranstaltungen), Praktikums- und Arbeitszeugnisse. Es stellt sich die Frage, welche Zeugnisse und Zertifikate tatsächlich der Bewerbung beigefügt werden müssen.

Leitfaden zur Entscheidungsfindung

Folgende Fragen können hilfreich sein, um zu klären, ob ein bestimmtes Zeugnis tatsächlich in die Bewerbungsmappe gehört:

  • Belegt das Zeugnis einen relevanten Ausbildungs- oder Studiengang? (Diplom/Magister, IHK-Prüfungszeugnis)
  • Belegt das Arbeitszeugnis eine berufliche Station der vergangenen 10 Jahre?
  • Ist das Zeugnis ein Beleg für eine Fortbildung, die auch heute noch aktiv im Berufsleben genutzt wird?
  • Handelt es sich um eine Referenz, die für den Bewerber spricht?

Weitere Grundsätze

Das Schulabschlusszeugnis einer allgemeinbildenden Schule muss von Arbeitnehmern mit mehr als fünf Jahren Berufserfahrung nicht mehr beigefügt werden. Wichtig sind je nach Bildungsweg entweder das Universitätszeugnis (Diplom, Magister, Staatsexamen, Bachelor, Master) oder das Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer beziehungsweise Handwerkskammer. Das Berufsschulabschlusszeugnis sollte ebenfalls beigefügt werden, insbesondere wenn hierdurch noch ein höherer Schulabschluss erlangt wurde als nach Abschluss der allgemeinbildenden Schule.

Arbeitszeugnisse, die älter als zehn Jahre sind, gehören ebenfalls nicht mehr zwingend in die Bewerbungsmappe. In diesen Fällen reicht es aus, ältere berufliche Stationen im Lebenslauf anzugeben.

EDV- und Sprachkurse

Zertifikate über absolvierte EDV-Lehrgänge sollten nur beigefügt werden, wenn diese nicht älter als fünf Jahre sind. Kurse in Windows beispielsweise sind in Anbetracht der Nachfolgeversionen nicht mehr aktuell, vor allem wenn aus den übrigen Bewerbungsunterlagen hervorgeht, dass der Kandidat bereits mit Windows beziehungsweise gearbeitet hat.

Ob Zertifikate über Sprachgrundkurse an Volkshochschulen beigefügt werden müssen, hängt auch in diesem Fall von der Aktualität ab. In jedem Fall sollten jedoch Zertifikate über Sprachkurse beigefügt werden, die einen besonderen Stellenwert haben, beispielsweise eine Prüfung in Englisch, die nach den Kriterien der London Chamber of Commerce abgelegt wurden, da hieraus hervorgeht, dass die erworbenen Kenntnisse sich auf Business-Englisch und nicht auf reine Alltagskonversation beziehen.

Weniger ist oft mehr

Allgemein gilt der Grundsatz, dass eine Bewerbungsmappe nicht künstlich durch jedes jemals erworbene Zeugnis oder Zertifikat künstlich aufgebläht werden muss, da prall gefüllte Mappen – egal, ob es sich um einen Klemmhefter oder eine dreiteilige Bewerbungsmappe handelt – keinen besonders guten Eindruck beim Personaler hinterlassen, da sich ihm dann die Frage aufdrängen könnte, ob der Bewerber überhaupt in der Lage ist, Wichtiges von Unwichtigem zu unterscheiden. Diese Frage ist auch in der Berufspraxis nicht unerheblich. Wenn jemand schon bei der ersten Hürde, der Bewerbung, keine Prioritäten setzen kann, könnte der Personalchef darauf schließen, dass der Bewerber auch im Arbeitsalltag nicht weiß, was wichtig ist und was er in diesem Moment vernachlässigen kann.