Studiengebühren & Semesterbeitrag: Hochschule darf Kosten erheben. Studieren war noch nie kostenlos, jedoch erst seit 2005 werden je nach Bundesland Gebühren erhoben oder nicht. An jeder Uni wird zusätzlich ein Semesterbeitrag fällig.
Seit etwa fünf Jahren müssen Studenten für ein Studium an einer staatlichen Hochschule Gebühren bezahlen, je nachdem in welchem Bundesland sie immatrikuliert sind. Das war bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Januar 2005 nicht so. Seit diesem Datum dürfen die Bundesländer Studiengebühren festzusetzen, was zu einer uneinheitlichen Regelung in Deutschlang geführt hat. Welches Bundesland welche Studiengebühr verlangt, kann sich von Jahr zu Jahr ändern, so geschehen in Hessen, welches die im Jahr 2007 eingeführte Studiengebühr ein Jahr später wieder anschaffte. Wer also beabsichtigt ein Studium an einer deutschen Hochschule aufzunehmen und wissen möchte was für Kosten auf ihn zukommen, der sollte sich rechtzeitig informieren.
Was kostet ein Studium an der Hochschule?
Die allgemeine Studiengebühr wird im ersten Semester fällig und liegt je nach Bundesland zwischen 0 und 1000 Euro pro Semester. Zur Zeit muss man in Hessen, Berlin Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland Pfalz Sachsen-Anhalt, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen für ein Erststudium keine allgemeinen Studiengebühren bezahlen. In Nordrhein-Westfahlen können die Hochschulen allgemeine Studiengebühren erheben, sie müssen es nicht tun. Dadurch ist die Höhe der Beiträge von einer Hochschule zur nächsten ganz unterschiedlich. Für ein Psychologie-Fernstudium an der Fernuniversität Hagen, die in Nordrhein-Westfalen liegt, fallern beispielsweise keine Studiengebühren an. In Bremen zahlen Externe, das sind Studenten, die außerhalb Bremens wohnen für ein Erststudium. Studenten mit Hauptwohnsitz in Bremen bleiben davon verschont.
Gebühren für Zweitstudium und Langzeitstudenten
Viele Bundesländer bei denen das Erststudium kostenlos ist, kassieren Gebühren für ein Zweitstudium oder bei Langzeitstudenten. Einzig und allein in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und in Schleswig-Holstein gibt es überhaupt keine Studiengebühren, wenn man vom Semesterbeitrag absieht. Jeder Student ist gut beraten, sich aktuelle Informationen je nach Bundesland zu holen, denn die Gebührenregelung kann in den Ländern von den Landesregierungen geändert werden. Das geschieht meistens Zuge eines Regierungswechsels nach einer Landtagswahl.
Der Semesterbeitrag wird an jeder Hochschule erhoben
Neben der Studiengebühr, die ja nach Bundesland unterschiedlich hoch oder überhaupt nicht anfällt, gibt es an jeder Universität Semesterbeiträge. Früher hieß diese Gebühr „Rückmeldegebühr“. Es handelt sich um einen Verwaltungsbeitrag, der pro Semester zwischen 40 und 180 Euro beträgt. An einigen Unis kommen zu dem Semesterbeitrag noch Gebühren für ASTA, Studentenwerk und Semesterticket zusammen. Andere Hochschulen erheben einen Gesamtbetrag, mit dem dann alles abgedeckt ist. Mit dem Semesterticket kann der Student die öffentlichen Verkehrsmittel am Studienort kostenlos benutzen.
Härtefallregelung: Befreiung von den Studiengebühren
Gleichzeitig mit der allgemeinen Studiengebühr wurden auch Härtefallregelungen eingeführt. Das heißt, nicht Jeder zahlt wirklich die 500 Euro für ein Erststudium. Beispielsweise kann man sich in Baden-Württemberg von den Gebühren auf Antrag befreien lassen wenn:
- man mindestens zwei Geschwister hat, die keine Befreiung in Anspruch genommen haben (der Student erhält die Befreiung für 6 Semester)
- wenn man ein Kind unter vierzehn Jahren hat (nur für einen Elternteil)
- bei einer Behinderung
- bei einer Hochbegabung
- für ausländische Studenten in bestimmten Fällen
- während eines Urlaubssemesters
- während eines Praxissemesters
- für Ärzte und Ärztinnen während des Praktischen Jahres
- bei einem Parallelstudium (Doppelstudium)