Die Aktien eines Unternehmens werden in den Leitindex DAX aufgenommen, wenn dieses die Kriterien für „Fast Entry“ oder „Regular Entry“ erfüllt. Börsenumsatz und Marktkapitalisierung entscheidend für DAX-Aufnahme.
Entscheidend für die Aufnahme einer Aktie in den deutschen Leitindex DAX sind unterschiedliche Kriterien – grundsätzliche und rechnerische. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, stößt eine Aktie zu den 30 DAX-Werten an der Frankfurter Börse.
Grundsätzliche Kriterien für die Aufnahme von Aktien in den DAX
Zunächst muss das jeweilige Unternehmen zwingend im so genannten Prime Standard der Frankfurter Börse gelistet sein – in diesem Börsensegment gelten besonders strenge, gesetzlich festgelegte Transparenzpflichten, im Gegensatz zu den etwas weniger strikten und aufwändigen Regeln im so genannten General Standard, der ganz überwiegend von kleineren Firmen genutzt wird.
Zudem müssen die Aktien des Unternehmens fortlaufend im elektronischen Handelssystem Xetra der Deutschen Börse AG gehandelt werden, außerdem müssen sich mindestens fünf Prozent der Unternehmensaktien im so genannten Streubesitz befinden, also frei an der Börse handelbar sein.
Schließlich muss die Firma, um den deutschen Aktienindex DAX aufgenommen werden zu können, auf jeden Fall ihren Sitz in Deutschland haben. Zumindest aber müssen die Aktien zu wenigstens einem Drittel in Deutschland gehandelt werden.
Erst wenn ein Unternehmen beziehungsweise eine Aktie all diese Bedingungen erfüllt, kommt die Aufnahme in den DAX überhaupt in Betracht – allerdings kommen zuvor die rechnerischen Kriterien zum Tragen.
Rechnerische Kriterien für die Aufnahme von Aktien in den DAX
Die beiden entscheidenden Parameter für die Aufnahme einer Aktie in einen Index der Deutschen Börse – also etwa den Leitindex DAX – sind die Marktkapitalisierung sowie der Börsenumsatz innerhalb der letzten zwölf Monate. Grundsätzlich gibt es zwei Szenarien, wie eine Aktie neu in den DAX aufgenommen werden kann:
„Fast Entry“ in den DAX
Die Aktien eines Unternehmens werden dann in den DAX aufgenommen, wenn die Firma bei beiden rechnerischen Kriterien – also Marktkapitalisierung und Börsenumsatz der letzten zwölf Monate – jeweils zu den Top 25 aller börsennotierten deutschen Unternehmen gehört. Aus dem Leitindex DAX wird dann im Gegenzug jenes Unternehmen entfernt, dass in wenigstens einem der beiden Werte nicht mehr zu den Top 35 gehört. Gibt es kein solches Unternehmen, scheidet das Unternehmen mit der niedrigsten Marktkapitalisierung aller DAX-Werte aus.
Der bislang letzte Fall eines „Fast Entry“ in den DAX betraf den deutschen Bergbaukonzern und Düngemittelhersteller K+S AG (früher Kali und Salz) aus Kassel, welcher den Touristikkonzern TUI im September 2008 aus dem DAX verdrängte.
„Regular Entry“ in den DAX
Eine Aktie wird regulär neu in den DAX aufgenommen, wenn ein Unternehmen sowohl bei Marktkapitalisierung als auch Börsenumsatz mindestens Platz 30 aller börsennotierten deutschen Unternehmen. Allerdings muss zugleich ein DAX-Unternehmen existieren, das bei mindestens einem derKriterien nicht mehr zu den Top 35 gehört – nur dann muss diese Firma den DAX verlassen und wird durch die „Aufsteiger-Aktie“ ersetzt.
Fusionen und Firmenkäufe beeinflussen den DAX
Gar nicht selten wird ein Platz im DAX frei, wenn Unternehmen fusionieren oder aufgekauft werden. So verschmolzen im Jahr 2000 die beiden DAX-Mitglieder VIAG und Veba zum Energieriesen E.ON und ermöglichten dem Münchner Technologiekonzern Infineon den Aufstieg in den Leitindex. Die Deutsche Postbank wiederum wurde DAX-Unternehmen, als 2006 der DAX-Konzern Bayer den DAX-Konzern Schering aufkaufte.
Die Frage welche Aktien aus dem DAX fliegen, hängt also ebenfalls an Fusionen und Aufkäufen – ansonsten wird sie anhand von spiegelbildlichen, rechnerischen Exit-Kriterien beantwortet.