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Weiterbildungmöglichkeiten für Rechtsanwaltsfachangestellte

Nach der Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten gibt es vielfältige Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung, etwa zum Rechtsfachwirt.

Als Auszubildender zum Rechtsanwaltsfachangestellten erlernt man in seiner dreijährigen Ausbildung alle Arbeiten und Tätigkeiten, die in einer Rechtsanwaltskanzlei anfallen. Dazu gehören die Aktenführung, der Mandantenempfang, das Führen von dienstlichen Telefonaten, die Erledigung des anwaltlichen Schriftverkehrs nach Diktat oder auch eigenständig, die Überwachungen von Fristen und Terminen oder Botengänge. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten gibt es vielfältige Möglichkeiten einer beruflichen Weiterbildung.

Weiterbildung zum Rechtsfachwirt

Für einen Rechtsanwaltsfachangestellten gibt es nach dem erfolgreichen Abschluss seiner Berufsausbildung die Möglichkeit, sich zum geprüften Rechtsfachwirt weiterzubilden. Diese Weiterbildung ist die Grundlage für eine weitergehende Qualifizierung in Rechtsanwaltskanzleien und wurde durch die „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt / Geprüfte Rechtsfachwirtin“ vom 23. August 2001 in Deutschland ins Leben gerufen. Diese Weiterbildung ist eine berufliche Fortbildungsmaßnahme, die auch im Berufsbildungsgesetz (BBiG) beschrieben ist.

Die Weiterbildung zum geprüften Rechtsfachwirt findet in der Regel neben der Vollzeittätigkeit als Rechtsanwaltsfachangestellter im Abend- oder Wochenendstudium statt und dauert zwischen einem und zwei Jahren. Diese Fortbildungen werden von den jeweiligen Rechtsanwaltskammern in den einzelnen Bundesländern angeboten. Die Zugangsvoraussetzungen für die Prüfung zum Rechtsfachwirt sind die bestandene Prüfung als Rechtsanwaltsfachangestellter mit zweijähriger Berufspraxis oder eine mindestens sechsjährige allgemeine Berufspraxis, wobei diese inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben in einer Rechtsanwaltskanzlei aufweisen muss. Dazu sind auf folgenden Gebieten besondere Kenntnisse nachzuweisen:

  • Organisation des Büroablaufs mit Überwachung der Kommunikationssysteme
  • betriebswirtschaftliche Problemanalysen, Leitung des Rechnungswesens
  • eigenverantwortlicher Personaleinsatz sowie Personalführung, Berufsausbildung, dienstleistungsorientierter Umgang mit Mandanten und Dritten
  • Betreuung des gesamten Kostenwesens der Kanzlei, Vorbereitung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen
  • eigenverantwortliche Bearbeitung sämtlicher Zwangsvollstreckungsangelegenheiten unter Berücksichtigung des jeweiligen materiellen Rechts

Private Anbieter bieten ebenfalls Studiengänge in diesem Bereich an, die mit einem Diplom abschließen. Die Bezeichnung „Dipl.-Rechtswirt“ ist jedoch kein akademischer Grad. Das Gehalt eines Rechtsfachwirtes liegt im bundesweiten Durchschnitt wenigstens ein Dritter über dem Gehalt eines „normalen“ Rechtsanwaltsfachangestellten und auch Gehaltserhöhungen bewegen sich in der Regel in einem höheren Rahmen als dies bei Rechtsanwaltsfachangestellten der Fall ist. Die Kosten einer Weiterbildung zum Rechtsfachwirt liegen zwischen 1.500 und 4.500 Euro. Für ein Fernstudium bei einem privaten Anbieter sollte man circa 2.000 Euro einplanen.

Der Posten eines Bürovorstehers

Die Bezeichnung Bürovorsteher ist keine geschützte Berufsbezeichnung und der Posten eines Bürovorstehers ist zumeist in Anwaltssozietäten oder größeren Rechtsanwaltskanzleien gebräuchlich. Ein Bürovorsteher fungiert dabei als ein Bindeglied zwischen den Rechtsanwälten und den Rechtsanwaltsfachangestellten, ist aber zugleich Personalvorgesetzter der Angestellten im Büro und je nach Organisationsstruktur der Anwaltskanzlei auch der angestellten Rechtsanwälte. Bürovorsteher gehören somit neben dem Rechtsanwalt zu den wichtigsten Personen in der Struktur einer Anwaltskanzlei und verdienen daher auch mehr Gehalt als andere Rechtsanwaltsfachangestellte.