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Was es bei Abmahnungen zu beachten gilt

Abmahnungen sollen Fehlverhalten der Arbeitnehmer dokumentieren und diesen eine Chance zur Besserung des Verhaltens einräumen. Fehler machen sie leicht ungültig.

Abmahnungen sind ein Mittel für Arbeitgeber, um ihren Angestellten Fehlverhalten aufzuzeigen, das den betrieblichen Normen entgegenwirkt. Damit eine Abmahnung wirksam wird, müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um im Falle einer gerichtlichen Überprüfung nicht bereits aus formellen Gründen für ungültig erklärt zu werden.

Eine Abmahnung hat verschiedene Funktionen und Merkmale

Die Abmahnung hat eine Dokumentationsfunktion. Deshalb muss dem Arbeitnehmer in jedem Fall ein konkretes Fehlverhalten zur Last gelegt werden. Genaue und möglichst exakte Beschreibungen sind daher zwingend notwendig. Allgemein gehaltene Formulierungen wie „Sie kommen ständig zu spät“ sollten unbedingt vermieden werden. Besser ist es jeden verspäteten Dienstantritt genau aufzulisten mit Datum und konkreter Zeit.

Neben der Dokumentation hat die Abmahnung noch eine weitere Funktion: Sie soll hinweisen. Mit der Hinweisfunktion soll dem Angestellten deutlich gemacht werden, dass er seine im Arbeitsvertrag festgelegten Pflichten im vollen Umfang zu erfüllen hat und weitere Verstöße nicht weiter geduldet werden. Dem Arbeitnehmer wird auf diese Weise eine Gelegenheit zur Besserung gegeben. Letztlich soll eine Abmahnung aber auch warnen. Denn Personen, die gegen ihre Pflichten verstoßen, werden darauf hingewiesen, dass ein weiteres Fehlverhalten sich auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses auswirkt. Fehlt eines dieser Merkmale, hat die Abmahnung keinerlei Gültigkeit und darauf folgende Kündigungen sind nicht berechtigt.

Was Arbeitgeber beachten sollten

Für jede Abmahnung, egal ob mündlich oder schriftlich, gilt auf jeden Fall die Beweispflicht durch den Arbeitgeber. Vor Gericht muss dieser definitiv nachweisen können, dass etwaiges Fehlverhalten durch den Angestellten stattgefunden haben muss und dieses eine Abmahnung rechtfertigt. Die Frage, ob es sich nun um Lappalien handelt, lässt sich leider nicht allgemeingültig beantworten, sondern muss immer mit Blick auf die Umstände des Einzelfalls gewertet werden. Sogenannte Verbundabmahnungen – diese fassen mehrere einzelne Taten zu einem abmahnungswürdigen Fehlverhalten zusammen – sollten möglichst durch den Arbeitgeber vermieden werden. Wenn auch nur eine vorgeworfene Handlung nicht zu beweisen ist, wird in diesem Fall die gesamte Abmahnung unwirksam. Weiters ist zu beachten, dass der Arbeitgeber mit einer erteilten Abmahnung eventuell auf ein spezielles Kündigungsrecht verzichtet.

Was Arbeitnehmer beachten sollten

Der Arbeitnehmer hat immer die Möglichkeit, sich gegen unberechtigte Abmahnungen zur Wehr zu setzen. Es wird empfohlen, dem Arbeitgeber schriftlich eine Mitteilung zukommen zu lassen, sollte man nicht mit der Abmahnung einverstanden sein. Über den Rechtsweg ist es möglich, eine erteilte Abmahnung anzugreifen und sie aus den Personalakten entfernen zu lassen. Sowohl Arbeitgeber als auch ihren Angestellten sollten sorgfältig vorgehen und in jedem Fall die Wirksamkeit einer Abmahnung und Reaktionen auf diese mit einem Rechtsbeistand erörtern, um eventuelle Fehler zu vermeiden oder aufzudecken.