Fast wie ein Rosé im Glas und doch eine Besonderheit im Weingesetz. Der Schillerwein ist als Verschnittwein eine der Ausnahmen nach deutschem Weinrecht, wobei ihm darin Rotling und Badisch Rotgold in nichts nachstehen.
Gewiss, die Vermutung liegt nahe, dass der Schillerwein nach dem deutschen Dichter aus Württemberg benannt wurde, zumal bekannt ist, dass der Marbacher Sohn gern dem Weine zusprach. Und welch wundervolle Vorstellung, der hellrote Wein in seinem Glase habe ihn zu Wallensteins Trilogie oder Don Carlos inspiriert. Da ist man versucht zu sagen: Gebt Gedankenfreiheit! Doch die Freiheit der Gedanken führt hier nicht weiter, sondern in die Irre, denn der Ursprung des Namens liegt anderswo. Der Wein wurde aufgrund seiner rötlichen, wie es ehemals hieß schierlenden (schillernden), Farbe so getauft. Erstmals soll ein solcher Begriff, der einen sogenannten Zechwein beschrieb, 1618 aufgetaucht sein, und zwar in Sachsen. Und ein Blick ins Nachbarland Österreich zeigt, dass in der Steiermark der Schilcher auch rosa im Glase leuchtet. Für diesen aber gelten andere Bedingungen als für den deutschen Wein ähnlichen Namens. Dieser wird ausschließlich aus einer Rebsorte, einer roten, der Wildbacher Rebe, bereitet.
Was unterscheidet denn nun den Schillerwein von einem Roséwein?
Der Schillerwein darf zum einen nur diese Bezeichnung führen, wenn er aus Württemberg stammt. Zum anderen – und das ist das Entscheidende – ist er ein Verschnittwein aus roten und weißen Trauben und damit eine Besonderheit für Deutschland. Das heißt, anders als beim Rosé, wo der Most nach dem Keltern nur kurze Zeit mit den Schalen der roten oder blauen Trauben in Berührung bleibt, um nicht zu viel rote Farbe anzunehmen, wird der Schillerwein gemäß Weinverordnung aus einer Assemblage von den gemaischten Weißwein- und Rotweintrauben hergestellt. Es gibt keine Auflagen, welche Traubensorten verarbeitet werden dürfen, alleinige Voraussetzung ist, dass die Trauben das gesetzlich vorgeschriebene Mostgewicht aufweisen und dass die weißen überwiegen. Ferner muss der Wein die Prüfvoraussetzungen erfüllen und darf selbst dann nur die Bezeichnung Qualitätswein b.A. oder Qualitätswein mit Prädikat aus dem b.A. Württemberg tragen.
Rotling – der rosarote Verschnittwein der Sachsen und Franken
Nun kann der Schillerwein trotz seines Namens, der Anlass zu vielen Spekulationen gab, nicht das Alleinrecht für diese Form der Bereitung in Anspruch nehmen. Im Grunde ist auch er „nur“ ein Rotling, wie er anderenorts, und zwar in Sachsen und Franken, heißt. Die Auflagen für die Weinbereitung eines Rotlings sind mit dem des Schillerweins identisch. Zwei Hauptziele dominieren: Das Erzielen eines frischen, harmonischen Geschmacks und die blass- bis hellrote Farbe im Glas. Dass das alles nicht so einfach zu erreichen ist, erläutert detailliert und in mehreren Berichten die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG), Veitshöchheim. Grundvoraussetzung ist vor allem ein einwandfreies Lesegut. Doch danach ist kellertechnisches Know-how gefragt: ausreichende Vorklärung, nicht zu viel Schwefelzusatz, niedrige Gärtemperatur, um nur einige Faktoren zu nennen. Letztendlich hat sich herausgestellt, dass unter Ausschaltung aller Ursachen für einen unsauberen, oxidativen, muffigen Wein auch die Rebsortenkombination ausschlaggebend ist. Es sind zwar eine Vielzahl an Traubenkombinationen erlaubt, aber laut einer Versuchsreihe der LWG haben sich Kerner und Domina als optimal erwiesen. Noch mal zur Erinnerung: Kerner, eine Kreuzung aus Trollinger und Riesling, Domina aus Spätburgunder und Blauem Portugieser, 1927 von Peter Morio gelungen durchgeführt. Wer jetzt an Morio-Muskat denkt, liegt richtig, sie ist auch Peter Morio zuzuschreiben. Doch zurück zum Rotling, dem es noch etwas hinzuzusetzen gibt, nämlich gegebenenfalls eine Rotweinsüßreserve, damit ein zu blasser Wein etwas Rouge auflegen kann. Dosage ist also erlaubt.
Badisch Rotgold – so nennt man den Rotling in Baden
Anderer Name, aber auch andere Auflagen. Der Badisch Rotgold ist zwar auch ein Rotling, aber für die Weinbereitung gibt es strengere Auflagen hinsichtlich der Traubenwahl. Es dürfen lediglich die Spätburgunder- und Grauburgundertraube (Ruländer) verwandt werden. Der Grauburgunder muss mindestens zu 50 % vertreten sein. Und auch dieser Wein darf sich nach Prüfung nur Qualitätswein b.A. oder Qualitätswein mit Prädikat aus dem b.A. Baden nennen.
Und wie steht es um den Weißherbst?
Für diese Bezeichnung gibt es in Deutschland keine regionale Beschränkung, wohl aber hinsichtlich der Verwendung der Traube, rot muss sie sein und nur eine Rebsorte ist erlaubt. Lediglich der Zusatz einer Süßreserve oder eines Rotweines ist möglich, aber bitte immer aus derselben Traubensorte.
Ein Blick über die Grenze
Die zahlreichen Auflagen beweisen, dass die Weinbereitung eine bierernste Angelegenheit ist, und das insbesondere, wenn es darum geht, EU-Recht zu schaffen oder zu ändern. In der EU-Kommission wurden Überlegungen angestrengt, per Gesetz die Rosébereitung durch das Verschneiden von rotem und weißem Lesegut zu ermöglichen. Die französischen Winzer protestierten heftig und setzten sich im Juni 2009 durch. „Es wird keine Änderung in den Produktionsregeln für Roséwein geben,“ so die Landwirtschaftskommissarin Mariann Fischer Boel. In diesem Sinne: A votre santé oder Prosit, ganz wie es beliebt.