Verständnis von beiden Seiten ist wichtig. Oft laufen Liebesgeständnisse ins Leere, das heißt, die eigenen Gefühle werden nicht erwidert. Wie sollten beide Seiten damit umgehen?
Selbstverständlich kostet es denjenigen, der sich als verliebt outet, einiges an Überwindung, insbesondere vor dem Hintergrund, dass er mit einer Abfuhr rechnen muss. Umgekehrt ist es aber auch für den Empfänger des Liebesgeständnisses nicht leicht, eventuelle Erwartungen des Anderen zu enttäuschen und dessen Gefühle auf die eine oder andere Art zurückweisen zu müssen.
Reaktion auf ein Liebesgeständnis
Aus Gründen der Fairness sollte der Empfänger einer Liebeserklärung möglichst schnell hierauf reagieren. Erfolgt die Liebeserklärung in einem persönlichen Gespräch – egal, ob von Angesicht zu Angesicht oder am Telefon – bleibt dem Empfänger der Botschaft praktisch auch gar nichts anderes übrig, aber auch auf schriftliche Liebeserklärungen (Brief, E-Mail) sollte derjenige möglichst schnell reagieren, da er sich eigentlich denken kann, dass der Absender des Liebesbriefs auf eine Reaktion wartet, im Guten wie im Schlechten. Es zeugt von wenig Rückgrat, wenn der Empfänger einer Liebeserklärung gar nicht reagiert und sich eher nach dem Motto verhält „Keine Antwort ist auch eine Antwort“.
Die Reaktion sollte in jedem Fall zeitnah, aber auch situationsangemessen sein. Es besteht kein Grund, den Absender der Liebeserklärung anzumeckern, lächerlich zu machen, zu meiden oder Ähnliches. Mit einer derartigen Reaktion würde der Empfänger auch zeigen, dass er von sich selbst nicht viel hält, denn normalerweise ist die Botschaft „Ich mag dich nicht nur, sondern empfinde noch mehr für dich“ grundsätzlich erfreulich.
Umgang mit einer Abfuhr
Natürlich ist es für den Absender der Liebeserklärung auch nicht einfach, sich eine – wenn vielfach auch sehr nette – Abfuhr einzuhandeln. Auch für ihn sollte das Prinzip einer angemessenen Reaktion gelten, das heißt, Heulkrämpfe, hysterisches Geschrei, Drohungen oder kindische Äußerungen wie beispielsweise „Jetzt mag ich dich nicht mehr!“ sind absolut tabu. Vielmehr sollte man dem Anderen auch im ungünstigen Fall für seine Offenheit danken. Es macht wenig Sinn, eine bis dato gute zwischenmenschliche Beziehung durch unangemessene Reaktionen zu zerstören – auch wenn sich aus der Liebeserklärung keine Liebesbeziehung ergeben hat, so kann die Freundschaft trotzdem erhalten bleiben. Eine gute Freundschaft sollte normalerweise auf beiden Seiten ein Liebesgeständnis aushalten können.
Es ist normal, dass eine Abfuhr Liebeskummer beim Absender der Liebesbotschaft auslöst. Seinen Tränen sollte man jedoch erst freien Lauf lassen, wenn der Andere nicht mehr dabei ist – zum Einen, um seinen eigenen Stolz zu wahren, zum Anderen, um dem Empfänger des Liebesbriefs nicht das Gefühl zu geben, ihn durch seine Tränen manipulieren zu wollen. Eine Beziehung, die auf Mitleid aufgebaut ist, wäre die denkbar schlechteste Lösung für alle Beteiligten.
Ignorieren des Anderen
Wie bereits angesprochen, sollte eine Freundschaft sowohl ein Liebesgeständnis als auch eine eventuelle Abfuhr aushalten können. Die Zuneigung zu einem anderen Menschen ist normalerweise nicht davon abhängig, ob derjenige sich so verhält, wie man es gerne hätte.
Wenn derjenige, der den Korb kassiert hat, sein vermeintliches Liebesobjekt nach einer Abfuhr ignoriert oder meidet, kann es zudem mit dessen Gefühlen nicht allzu weit her gewesen sein. Verständlicherweise freut sich niemand über eine Abfuhr, aber wenn man den Anderen, dem man noch kurz zuvor gesagt/geschrieben hat, dass man ihn mehr als gern hat, plötzlich wie Pest meidet, ist dies eher ein Zeichen für gekränkte Eitelkeit als für echte Gefühle wie Liebe oder Verliebtsein.
Der ideale Umgang miteinander nach einem Liebesgeständnis
Am besten ist es, die zwischenmenschliche Beziehung so weiterzuführen wie bisher, denn nun haben beide Seiten Klarheit, was wer in welcher Form für den Anderen fühlt. Unnötiges Gekrampfe oder sich ins Schneckenhaus zurückziehen sind für beide Seiten kontraproduktiv und können einer bis dato guten Freundschaft tatsächlich schaden.