Zuckeraustauschstoff ist nicht Süßstoff. Die Unterschiede zu kennen, ist nicht nur für Diabetiker wichtig.
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird selten zwischen Süßstoff und Zuckeraustauschstoff differenziert. Ihre unterschiedlichen Eigenschaften und damit verbundenen, abweichenden Einsatzgebiete machen Unterscheidungen aber notwendig.
Süßstoff – Zuckeraustauschstoff; gesetzliche Regelungen
Sowohl Süßstoffe als auch Zuckeraustauschstoffe sind in der erlaubten Höchstmenge der täglichen Aufnahme, die als unbedenklich gilt, gesetzlich begrenzt. Der Wert wird mit ADI (acceptable daily intake) gekennzeichnet. Beide Stoffgruppen gelten als Lebensmittelzusatzstoffe und sind damit zulassungspflichtig.
Die mit Süßungsmitteln hergestellten Produkte müssen in der EU gekennzeichnet sein. Zum Beispiel:„Mit Süßungsmittel(n)“,“ mit Zuckerarten und Süßungsmitteln“. Die enthaltenen Süßstoffe werden aufgelistet.
Süßstoffe
Sind synthetisch oder auch natürlich hergestellte Süßungsmittel mit einer Süßkraft bis zum 500fachen von Zucker, allerdings haben sie häufig einen Nach- oder Beigeschmack und werden deshalb oft in Kombinationen eingesetzt. Ihr großer Vorteil ist, dass sie keinen oder kaum Nährwert, also Kalorien haben, weshalb sie zum Süßen von Diabetiker-Produkten und zur Gewichtsreduzierung eingesetzt werden. Sie begünstigen nicht die Bildung von Karies. Sie sind lange lagerfähig. Die erlaubte Höchstmenge der täglichen Aufnahme, die als unbedenklich gilt, ist gesetzlich begrenzt. (ADI = acceptable daily intake)
Derzeit in der EU zugelassene Süßstoffe sind:
Acesulfam, Acesulfam-K, E 950
Aspartam, E 951
Aspartam-Acesulfam-Salz, E 962
Cyclamat, Cyclohexylsulfamidsäure, Cyclohexansufamidsäure, E 952
Saccharin, E 954
Sucralose, E 955
Thaumatin, E 957
Neohesperidin-DC, Neohesperidin, E959
Steviosid, E 960 (seit Dezember 2011 zugelassen)
Zuckeraustauschstoffe
Die aus Früchten und Gemüse gewonnenen Zuckeraustauschstoffe haben eine wesentlich geringere Süßkraft als Süßstoffe und auch nur 40-70% von Saccharose, was als der gewöhnliche Haushaltszucker bekannt ist. Zuckeraustauschstoffe enthalten Kohlehydrate, womit ihr Energiegehalt mit
mit 2,4 kcal/g (10 kJ/g) zwar unter dem des Haushaltszuckers, der mit 4,1 kcal/g (17kJ/g) berechnet wird, liegt damit aber weit über dem von Süßstoffen. So müssen Diabetiker die Kohlehydrate in ihre Berechnungen einbeziehen und auch zur Gewichtsreduktion sind Zuckeraustauschstoffe nicht geeignet. Da sie so gut wie keinen Einfluss auf die körpereigene Insulinproduktion haben, werden sie dennoch in Lebensmitteln für Diabetiker eingesetzt. Auch Zuckeraustauschstoffe gelten nicht als kariogen und sind oft in Zahncremes und zahnfreundlichen Kaugummis enthalten. In größeren Mengen können sie abführend wirken, da sie den Dünndarm unverändert passieren, im Dickdarm aber Wasser binden. Produkte, die mehr als 10% Zuckeraustauschstoffe enthalten, müssen mit einem Warnhinweis auf die mögliche abführende Wirkung gekennzeichnet sein.
Zu den Zuckeraustauschstoffen gehören:
Sorbit, E420
Mannit, E421
Isomalt, E 965
Maltit, E 965
Maltitsirup, E 965ii
Lactit, E 966
Xylit, E 967
In diesem Artikel handelt es sich lediglich um eine Begriffserklärung der beiden Süßungsmittel.