Ab 2011 darf Stevia in Deutschland verkauft werden. Hier die Vorgeschichte, die zur Genehmigung führte.
Die EU-Lebensmittelbehörde EFSA hat Stevia im November 2011 als Süßungsmittel zugelassen. Ab dem 3.Dezember darf die Pflanze offiziell in Deutschland verkauft werden. Die Zulassung beinhaltet, dass die Hersteller auf der Verpackung deklarieren, dass eine Tagesdosis von vier Milligramm pro Körpergewicht nicht überschritten werden soll.
Die langjährigen Steviaexperten Professor Dr. agr. Thomas Jungbluth, Dekan der Agrarwissenschaften, in der Universität Hohenheim und sein Kollege, Dr. agr. Udo Kienle, informieren über die Pflanze Stevia rebaudiana und den geschichtlichen Hintergrund dieser Entwicklung.
Die Novel Food-Verordnung der EU sprach gegen eine Freigabe von Stevia
In Europa waren der Steviaextrakt, der Sirup oder das Pulver daraus, weil es als einziger natürlicher Süßstoff praktisch keine Kalorien hat, bis zum Februar 2000 in Bioläden und Reformhäusern als Zuckerersatz erhältlich. Stevia galt, besonders für Diabetiker, als Alternative zum Zucker. Als von der EU in Brüssel die neue Novel-Foodverordnung heraus gegeben wurde; fiel Stevia unter die Pflanzen, deren Unbedenklichkeit nicht nachgewiesen war und darum neu zugelassen werden mussten. Gerade zu dieser Zeit waren Bio- und Kräuterläden, auch in Deutschland, auf die Vorzüge von Stevia aufmerksam geworden und hatten, im Ausland, große Bestände eingekauft. Eine toxische Bedenklichkeit war von den Behörden nicht ausgesprochen worden. Es darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass sich die Europäische Kommission schon seit 1989 mit der Pflanze beschäftigt hatte und den 1997 gestellten Antrag der belgischen Universität Leuven, zur Zulassung von Stevia, nicht genehmigt hatte. Die Ursache dafür wurde darin gesehen, dass die vorgelegten Expertisen der ausländischen Gutachter, den Experten nicht lückenlos verständlich war und Grund zum Zweifel aufgab.
Die wesentlichen Vorzüge des Stevia-Süßstoffs. Er ist:
- wesentlich süßer als Zucker
- führt nicht zu Plaquebildung und Zahnkaries
- hat eine positive Wirkung bei Candida albicans
- ist das ideale Süßmittel für Diabetiker
- harmonisiert den Blutzuckerspiegel
- hat keine Kalorien
- ist stabil in allen Lebensmitteln zu verwenden
- ist völlig naturbelassen und auch aus kontrolliert biologischem Anbau erhältlich.
Die Hohenheimer Experten erklären die Entwicklung in der Stevia-Forschung
Die Universität Hohenheim forscht, mit der finanzieller Unterstützung der EU, seit dem Jahr 1998 verstärkt über Stevia. Ein UN-Expertengremium attestierte, erstmals im Jahr 2008, die gesundheitliche Unbedenklichkeit des natürlichen Zuckerersatzstoffes. Seit dieser Zeit ist die EU-weite Zulassung von Stevia in die greifbare Nähe gerückt. Die Experten der Universität Hohenheim sehen, in der Ankündigung der Schweiz, Stevia im Rahmen von Einzelanträgen zuzulassen einen Marktvorteil. Zusätzlich hat der UN-Ausschuss, Joint Expert Committee on Food Additives (JECFA) die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Stevia-Süßstoff festgestellt und einen Richtwert festgesetzt. Demnach wird die tägliche Einnahme von bis zu 4 Milligramm Steviol, pro Kilogramm Körpergewicht, mit einem Reinheitsgrad von mehr als 95 Prozent, als gesundheitlich unbedenklich für den Konsumenten angesehen. Eines darf nicht verhehlt werden, Stevia ist, trotz seines hohen Traubenzuckergehaltes vom Ursprung her bitter. 2012 erforschen Wissenschaftler warum Stevia bitter ist und wie diese unerwünschte Geschmacksnote beseitigt werden kann.
Die Experten waren optimistisch
Es sei nur noch eine Frage der Zeit, bis auf Stevia-Basis gesüßte Cola-Getränke auf den europäischen Markt kommen. So begründete Elisabeth Nellen-Regli, Sektionsleiterin im Bereich Lebensmittelsicherheit des Schweizer Bundesamts für Gesundheit, den Vorstoß der Schweizer Behörden. Stevia habe in der Lebensmittelindustrie ein großes Zukunftspotential, bescheinigt auch Prof. Dr. Thomas Jungbluth. Die Experten erläutern dass Stevia, im Jahr 2009, unter anderem in Japan, als Nahrungsmittel zugelassen ist. Anträge, die Stevia auch in der EU zulassen, wurden gestellt und hatten 2011 Erfolg.
Wettbewerbsvorteile für die Schweiz durch die zügige Zulassung von Stevia
Als einen marktstrategisch „interessanten Schachzug“ wertet Dr. Udo Kienle, die Zulassung der Schweizer Behörden. Er lässt sein Bedauern für den Deutschen Markt durchblicken, in dem er die wirtschaftlichen Vorteile für international operierende Lebensmittelkonzerne, wie Coca-Cola, Nestle und Pepsi-Cola herausstreicht und betont, dass Coca-Cola und Pepsi in Kürze Stevia-gesüßte Getränke auf den Markt bringt.
Wettbewerbsnachteile in der Stevia-Vermarktung für den europäischen Mittelstand
Erhebliche Wettbewerbsnachteile werden für die überwiegend mittelständisch und regional orientierte Lebensmittelindustrie der Europäischen Union gesehen „Bis in Deutschland Stevia zugelassen wird, konnten Schweizer Unternehmen Stevia schon am Kunden testen, ausgefeilte Marketing- und Vertriebskonzepte ersinnen“, kommentiert Kienle. Er drängt Experten der Deutschen Wirtschaft und die Ernährungsindustrie, Konzepte zur Vermarktung von Stevia zu entwickeln. Verbraucher interessiert, ob Stevia auch in Bio-Qualität erhältlich ist.