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Solarstrom erzeugen mit Photovoltaik

Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Trotz gesunkener Einspeisevergütung ist Solarstrom noch interessant. Zwei Möglichkeiten stehen zur Verfügung.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bietet nunmehr zwei interessante Möglichkeiten der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen, die nicht größer als 30 kWp sind und sich auf oder an Gebäuden befinden:

Einspeisevergütung

Wie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgesetzt, ist die Einspeisevergütung für die Kilowattstunde Solarstrom auf 43,01 Eurocent gesunken. Dieser Preis ist für 20 Jahre gesetzlich garantiert, wie auch schon in den vergangenen Jahren.. Aufgrund des gesunkenen Aufkaufpreises für Solarstrom gab es nunmehr Bedenken ob sich eine Photovoltaikanlage noch lohnt. Doch die Sorge ist unbegründet.

Die Preise für eine Photovoltaikanlage sind seit diesem Jahr niedriger. Bislang mussten für 10 Quadratmeter Photovoltaikanlage rund 4.500 Euro an Investitionskosten gerechnet werden. Der Preis beträgt nunmehr nur noch etwa 4.000 Euro für 10 Quadratmeter Photovoltaikanlage..

Selbstverbrauchertarif des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)

Nunmehr gibt es für den selbst genutzten Strom aus Photovoltaikanlagen eine Vergütung. Das ist noch interessanter als die bislang gültige Einspeisevergütung. Für jede selbst genutzte Kilowattstunde aus der eigenen Photovoltaikanlage werden 20 Jahre lang 25,01 Eurocent vergütet. Da kein Strom mehr gekauft werden muss, werden rund 20 Eurocent pro Kilowattstunde gespart.

Dazu gibt es die Erstattung von 25,01 Eurocent. Das ergibt rund 45 Eurocent pro Kilowattstunde. Da für dieses Jahr (2009) bereits einige Stromlieferanten eine Preiserhöhung angekündigt haben, wird der Selbstverbrauch noch interessanter als die bislang übliche Einspeisvergütung. Diese Möglichkeit ist sowohl für Wohnhäuser als auch Gewerbe eine interessante Variante. Die Nutzer werden unabhängig von den Strompreiserhöhungen.

Bedingungen für die Einrichtung einer Photovoltaikanlage

Das Dach sollte eine Ausrichtung nach Süden haben. Die Abweichung von der genauen Südausrichtung soll +/- 20° nicht überschreiten. Mit Dachneigungen zwischen 20° und 50° sind gute Ergebnisse zu erzielen. Ideal ist eine Dachneigung von 30°. Für beide Möglichkeiten, Selbstverbrauchertarif oder Einspeisevergütung, wird ein zusätzlicher Zähler installiert.

Photovoltaikanlage mit Wasserkühlung

Mit einer geringfügig höheren Investition bietet eine Photovoltaikanlage mit Wasserkühlung einen um 30 Prozent höheren Stromertrag pro Jahr als eine luftgekühlte Anlage. Zusätzlich wird noch warmes Wasser für die Warmwasserversorgung des Haushaltes produziert. Ein großzügiger Pufferspeicher sichert die Warmwasserversorgung weitestgehend auch in sonnenarmen Zeiten. Ein weiterer Vorteil: Diese Photovoltaikanlage kann anstelle einer Dacheindeckung aufgebracht werden.

Umsatzsteuer für gewerbliche Nutzung

Solaranlagenbetreiber, die ihren Strom ins Netz einspeisen, wurden und werden steuerrechtlich als Unternehmer behandelt. Die Umsatzsteuer von 19 Prozent auf die Investitionskosten bekamen die Betreiber vom Finanzamt erstattet. Für die Selbstnutzung war das bislang ungeklärt. Das Bundesumweltministerium hat dazu nunmehr Stellung bezogen: „Die Nutzung des Direktverbrauchs wirkt sich nicht auf die Einstufung eines Anlagenbetreibers als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes aus“ und „führt in der Regel zu keiner finanziellen Verschlechterung für Anlagenbetreiber, die für die Einspeisung Umsatzsteuer abführen und von der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs Gebrauch machen.“