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    Categories: Technik

So funktioniert die Handyortung?

Mithilfe von Handy-Daten lassen sich Personen überwachen und Bewegungsprofile erstellen. Es gibt aber auch sinnvolle Angebote. Spätestens seit der Bespitzelungs-Affäre bei der Telekom ist wohl jedem Handy-Benutzer bewusst, dass er potenzielles Opfer einer heimlichen Überwachung sein kann. Es gibt aber auch seriöse und sinnvolle Angebote.

HandyOrtung. Heimliche Kontrolle mittels Mobiltelefon

Grundsätzlich lässt sich jedes normale GSM-fähige Handy orten, das eingeschaltet ist und in dem sich eine aktivierte SIM-Karte befindet. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob es sich um eine Vertrags- oder Prepaid-SIM-Karte handelt.

Unterschiede kann es bezüglich des Mobilfunkanbieters geben. So unterstützt z. B. T-Mobile wegen der Gefahr eines Missbrauchs keine kommerziellen Handy-Ortungsdienste (siehe unten), sondern nur eine Handy-Ortung im Notfall oder bei einer richterlich genehmigten Strafverfolgung.

In letzter Zeit wird die Handy-Ortung auch dazu verwendet, um dem Handy-Besitzer selbst den aktuellen Standort auf einer Google-Maps-Karte anzuzeigen oder um auf interessante Serviceangebote in seinem näheren Umkreis aufmerksam zu machen (Location Based Services).

Die Handy-Ortung selbst ist recht einfach: Sobald ein Kunde sein Mobiltelefon einschaltet, sucht dieses die nächstgelegenen Sendemasten. Der Bereich, den eine Station abdeckt, wird Funkzelle genannt. Da die Sendemasten eine Telefonverbindung nur ermöglichen können, wenn sie das Telefon kennen, weiß jeder Netzbetreiber – zumindest ungefähr – wo sich das Mobiltelefon gerade befindet.

Exakte Positionsbestimmung nicht möglich

Im Vergleich zur Positionsbestimmung per GPS ist die Ortsbestimmung über das GSM- Mobilfunknetz sehr ungenau, denn die Funkzellen sind zuweilen sehr groß. In dünn besiedelten Gebieten, wo nur wenige Handys im Einsatz sind, kann ein Funkmast einen Umkreis von mehreren Kilometern abdecken. Aber auch in Städten ist die Lokalisierung relativ ungenau, da eine Funkzelle immer noch einen Umkreis von 50 bis 100 Metern abdeckt.

Für die Überwachung von Personen können aber auch diese ungenauen Daten sehr aufschlussreich sein. So lässt sich mithilfe von entsprechender Software, die z. B. Bewegungen auf einer Karte darstellt, leicht feststellen, ob sich zwei Personen oder mehr Personen in der gleichen Gegend (Funkzelle) aufhalten. Zudem sind gleiche Bewegungsabläufe – z. B. ein gemeinsamer Spaziergang oder eine gemeinsame Autofahrt – feststellbar.

Ist eine Positionsbestimmung erlaubt?

In allen Fällen der Handy-Ortung müsste der Handy-Nutzer zwar zustimmen. Um über solche Möglichkeiten zu verfügen, genügt allerdings eine einfache SMS zur Aktivierung der gewünschten Dienste. Somit reicht es aus, wenn das Handy einen Moment lang unbeobachtet auf dem Tisch liegt. Technisch besteht kein Unterschied, ob man ein Vorstandsmitglied oder Aufsichtsrat oder den vermeintlich untreuen Ehepartner überwachen will.

Für den einen oder anderen Firmenchef ist es unter Umständen doch verlockend, mithilfe der Firmenhandys den Aufenthaltsort seiner Mitarbeiter zu lokalisieren. Insbesondere im Speditionsbereich wird diese Technik bereits länger eingesetzt. Heimlich darf eine solche Lokalisierung aber nicht erfolgen!

HandyOrtungsdienste

Eine heimliche Überwachung ist nicht das Geschäftsziel von Handy-Ortungsdiensten, denn damit solch ein Service funktioniert, müssen beide Partner ihr Einverständnis dazu geben.

Die Anbieter setzen vielmehr auf den Sicherheitsaspekt. So gibt es bereits einige Dienste speziell für Eltern, die sich Sorgen um den verspäteten Nachwuchs machen. Daher haben einige Mobilfunk-Anbieter wie Kandy Mobile oder Toggo mobile bereits einen Ortungsdienst in ihre Handy-Tarife für Kinder integriert. Bei Toggo mobile sind die ersten acht Ortungsanfragen im Monat bereits im Grundpreis enthalten. Andere Ortungsdienste informieren die Eltern auf Wunsch, wenn ihre Kinder eine zuvor festgelegte Sicherheitszone verlassen haben.

Diesbezüglich ist allerdings der Hinweis gestattet, dass Verbraucherschützer darauf hinweisen, dass auch Kinder einen Anspruch auf Datenschutz haben und deshalb nicht bei jeder Gelegenheit und schon gar nicht heimlich überwacht werden sollten.

Sinnvoll ist eine Ortsbestimmung vor allem im Notfall. Wer in der Lage ist, die eigene Position oder die eines Verletzten an den Rettungsdienst weiterzugeben, verschafft sich oder anderen einen Zeitvorteil, der lebensrettend sein kann.