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Schwanger: Wann ein Reiserücktritt möglich ist – Reisestorno bei Schwangerschaft

Mit Babybauch in die Ferien: Warum Schwangere gut über Reiserücktritts- und Auslandskranken-Versicherungen Bescheid wissen sollten.

Mit Babybauch in den Flieger: Das ist oft nicht ganz einfach, wenn die Schwangerschaft erst seit kurzer Zeit besteht. Denn gerade in den ersten Wochen kann es gesundheitliche Probleme geben. Oft ist die hormonelle Umstellung im ersten Drittel der Schwangerschaft so stark, dass viele Frauen unter Übelkeit und Erbrechen leiden. Laut Routenplaner für die Schwangerschaft legt sich das im zweiten Drittel meist. Diese Wochen sind auch die beste Zeit, um zu verreisen. Der Babybauch ist noch nicht so groß, um Aktivitäten zu behindern. Und wer sich schont und nicht zu stark anstrengt, kann jetzt einen erholsamen Liebesurlaub zu zweit verbringen, bevor die schöne aber auch anstrengende Zeit nach der Geburt beginnt.

Schwangerschaft ist meist ein Rücktrittsgrund

Was tun, wenn frau unerwartet schwanger wird und Reiseziel und Reisezeitpunkt für diesen Zustand einfach nicht ideal sind. Etwa weil es in ein tropisches Gebiet gehen soll, in dem Malariagefahr besteht.

Wer bei der Buchung eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abgeschlossen hat, ist jetzt fein raus. Denn die Schwangerschaft einer versicherten Person ist für die meisten Versicherungsunternehmen ein anerkannter Rücktrittsgrund. Wer nach der Buchung schwanger wird und ein Attest vorlegt, bekommt den Reisepreis rückerstattet.

Ganz anders sieht das aus, wenn die Betroffene nachweislich schon bei Abschluss der Reisebuchung wusste, dass sie ein Baby erwartet. In einem solchen Fall kann sich die Versicherung weigern, zu bezahlen und steht damit rechtlich auf der sicheren Seite. Wer also beim Buchen bereits schwanger ist, dann die Reise etwa auf Anraten des Arztes kurzfristig nicht antreten kann, schaut möglicherweise durch die Finger: sprich, die Reisekosten werden in einem solchen Fall nicht erstattet.

Was ist, wenn die Schwangerschaft erst während des Urlaubs selbst zutage tritt: Das ist rechtlich nicht unbedingt ein triftiger Grund, um sofort heimzufliegen und anschließend die Kosten von der Versicherung ersetzt zu bekommen. In einem solchen Fall ist ein Reiserücktritt nur dann möglich, wenn die Fortsetzung der Reise für die Schwangere nicht zumutbar ist – etwa weil Komplikationen auftreten.

Warum eine Reisekrankenversicherung sinnvoll ist

Wer schwanger ist oder ein Baby plant, sollte vor dem Verreisen eine vernünftige Auslandskrankenversicherung abschließen. Zwar gibt es in den EU-Mitgliedsstaaten mittlerweile im ambulanten Bereich eine Grundversorgung auf Kassenkosten. Auch die Krankenhauskosten werden wenigstens teilweise übernommen, wenn es ein entsprechendes Abkommen mit den deutschen Sozialversicherungen gibt.

Doch ob die gewünschte Leistung sicher erbracht wird, ist fraglich. Es kommt immer wieder vor, dass sich Ärzte im Ausland weigern, deutsche Touristen gegen Kassenleistung zu behandeln. Nur wer die Rechnung privat zahlt, ist erwünscht. Außerhalb von Europa oder in Ländern ohne Vertrag über die Krankenversorgung muss man als Deutscher ohnehin selbst bezahlen.

Der Heimtransport ist am teuersten

Auch wenn der behandelnde Mediziner in dieser Hinsicht kulant ist, bleibt ohne Krankenversicherung für’s Ausland ein gravierendes Problem bestehen. Der Krankentransport retour in die Heimat wird von den heimischen Versicherungsunternehmen in keinem Fall übernommen. Und das ist meist der größte Kostenfaktor. Da kommen ohne Reisekrankenversicherung schon mal zigtausend Euro zusammen.

Um den richtigen Krankversicherer zu finden, lohnt sich ein Blick auf aktuelle Konsumententests. Manche Anbieter locken zudem mit einem Familienrabatt. Auch ein Check beim Online-Versicherungsvergleich lohnt. Der Vergleich unter einer Vielzahl von Krankenversicherern enthält meist auch einen Beitragsrechner, der die fälligen Gebühren online ausrechnet.