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Schutz der Privatsphäre von Bewerbern

Warum Personalleiter von Google Abstand nehmen sollten. Jugendliche bleiben oft arbeitslos, weil private Informationen im Vorstellungsgespräch gegen sie verwendet werden – was gerade jetzt nicht hilfreich ist.

Die wirtschaftliche Lage ist angespannt. Nach der Bundestagswahl droht eine massive Kündigungswelle, da die Abkommen zwischen Regierung und Wirtschaft, welche Kündigungsschutz und Kurzarbeit beinhalteten, auslaufen. Umso mehr muss den Unternehmen und vor allem den Personalleitern klar sein, dass es auf die Bewerbungsunterlagen und das Vorstellungsgespräch eines Bewerbers ankommt und nicht etwa auf seine virtuelle Repräsentation.

Soziale Netzwerke dürfen keinen Einfluss auf den Bewerbungsverlauf nehmen

Wenn sich ein Berufseinsteiger bei einem Unternehmen bewirbt, so macht sich die Personalabteilung nicht selten daran und durchsucht das Internet nach brauchbaren Informationen über den Bewerber. Google ist hier die erste Anlaufstelle, gefolgt von Facebook, Myspace und zahlreichen weiteren Internetcommunities. Werden hier eindeutig zweideutige Fotos des Bewerbers gefunden, so hat dies meist negative Auswirkungen: Er wird gar nicht erst zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.

Eine Vorgehensweise, die nicht unproblematisch ist. Zum einen sind Fotos, auf denen wohlmöglich Bierflaschen auf dem Tisch stehen, weil sie auf einem Geburtstag aufgenommen wurden, weder verwerflich noch sagen sie etwas über die Persönlichkeit des Bewerbers aus. Zum anderen sind sogar Fotos, auf denen der Bewerber volltrunken zu sehen ist keine Richtschnur, an der sich sein Verhalten im Betrieb messen lässt. Derartige Fotos, die den persönlichen Lebensbereich eines Bewerbers darstellen, können durchaus ohne sein Wissen online gestellt und verlinkt werden. Das kann jederzeit dann geschehen, wenn etwa keine Kenntnis über die Sicherheitsfunktionen von sozialen Netzwerken vorliegt. Es ist also keine Seltenheit, dass jemand ohne sein Wissen und Zutun auf einem Bild verlinkt wurde. Aussagekräftig sind solche Bilder ebenfalls nicht. Es einem Bewerber zur Last zu legen, zu feiern und damit Rückschlüsse auf sein betriebliches Verhalten zu ziehen, ist schlicht falsch. Zwischen Beruf und Privatleben sollte differenziert werden.

Von der Nutzung privater Daten sollte Abstand genommen werden

Es ist nicht illegal Daten von Bewerbern zu verwenden, die sie selbst online gestellt haben. Immerhin müssen sich Bewerber im Klaren sein, dass Informationen, die sie in sozialen Netzwerken verbreiten, auch gegen sie genutzt werden können. Einem Personalchef muss allerdings auch klar sein, dass Jugendliche häufig unbedacht Informationen veröffentlichen, um sich zu vernetzen und so ihren Bekanntenkreis zu vergrößern oder besser gefunden zu werden. Das Teilen und Verbreiten von Partyfotos (die selten vorteilhaft sind), ist dabei ein mittlerweile völlig normaler Vorgang. Saß man früher noch zusammen und sah sich Fotos am Wohnzimmertisch an, so findet dieses „Zusammensitzen“ heute in verschiedenen Wohnzimmern statt. Bilder und Informationen werden über das Internet geteilt und vernetzt. Da sich die meisten Jugendlichen wenig Gedanken darüber machen, was alles mit ihren Daten geschehen kann, braucht es hier einen Kodex, der sicherstellt, dass diese so veröffentlichen Informationen nicht missbraucht bzw. bewusst gegen sie eingesetzt werden. So kann eine vermehrte Jugendarbeitslosigkeit verhindert werden, die darauf basiert, dass möglicherweise unvorteilhafte Informationen verhindern, dass Jugendliche einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz bekommen.