Wenn man ein dringend benötigtes Darlehen nicht bekommt, muss man keineswegs kreditunwürdig sein.
Manchmal ist auch eine schlechte Auskunft der Schufa im Spiel. Von ihrer Zentrale in Wiesbaden aus versorgt die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“, kurz Schufa, die Kreditwirtschaft und sonstige Unternehmen mit Auskünften über Millionen von Deutschen. In der Regel sogar ohne deren Wissen oder gar Zustimmung.
Unabhängig davon, ob es darum geht, eine teure Anschaffung zu finanzieren, einen Handyvertrag abzuschließen oder sich ein neues Auto zu leasen: Ohne eine positive Auskunft der Schufa wird aus den Plänen häufig nichts.
Was ist bei der Schufa erfasst?
Die Schufa verfügt derzeit über Finanzdaten von etwas mehr als 64 Millionen Menschen. Daher muss jeder, der über 18 Jahre alt ist, davon ausgehen, bei der Gesellschaft erfasst zu sein.
Ihre Informationen bekommt die Schufa – bis auf wenige Ausnahmen – von ihren rund 4.500 Vertragspartnern. Hierbei handelt es sich vor allem um Banken, Sparkassen, Kreditkarten-Organisationen, Versicherungen, Einzel- und Versandhändler, Bausparkassen, Energieversorger, Telefongesellschaften sowie gewerbliche Immobiliengesellschaften, die mehr als 100 Wohneinheiten vermieten. Sie melden der Schufa, welche Geschäfte ein Kunde abwickelt, wie es um seine Zahlungsmoral bestellt ist und welche Verbindlichkeiten bestehen.
Daneben speist die Schufa aber auch Informationen in die Datenbank ein, die nicht von den Vertragspartnern, sondern aus öffentlichen Quellen stammen. Wer z. B. in den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte gelistet ist, einen Insolvenzantrag gestellt oder eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, erhält also auch hierfür einen (negativen) Schufa-Eintrag.
Das Score-Verfahren
Die Schufa begnügt sich nicht damit, ihre Mitgliedsunternehmen mit handfesten Fakten zu versorgen, sondern führt ein sogenanntes Score-Verfahren durch. Hierdurch will die Gesellschaft die Wahrscheinlichkeit ermitteln, mit der ein Verbraucher den angestrebten Kredit bedienen kann.
Im Rahmen dieses Verfahrens errechnet die Gesellschaft zunächst auf Basis von statistischen Eckdaten, wie hoch die Gefahr ist, dass ein Kunde seine Kredite platzen lässt. Dabei fließen Alter und Geschlecht des Betroffenen ebenso ein wie die Zahl seiner Kreditkarten oder Girokonten. Von diesen Daten ausgehend kalkuliert die Schufa, zu welcher Kundenkategorie der Kreditsuchende gehört und weist ihm eine Stufe von A bis M zu. Ein A-Kunde wird als sehr solvent eingestuft, während ein mit M bewerteter Verbraucher nicht gerade zu den idealen Bankkunden gehören wird.
Folgen falscher Auskünfte
Bei rund 80 Millionen Auskünften pro Jahr wäre es vollkommen illusorisch, Falscheinträge kategorisch auszuschließen.
Für Verbraucher mit einer negativen Auskunft kann bereits die Eröffnung eines Girokontos zum Problem werden. Einen Dispositionskredit jedenfalls darf dieser Verbraucher nicht ohne weiteres erwarten. Auch EC- oder Kreditkarten wird ein solcher Kunde kaum bekommen, da hiermit Überziehungen möglich wären. Mobilfunkanbieter werden keine festen Verträge mehr abschließend, sondern ihren Kunden nur noch mit einer Prepaidkarte versorgen. Finanzierungen jeglicher Art sind mit einem negativen Schufa-Eintrag kaum noch möglich, und auch der Kauf von wichtigen Gebrauchsgütern ist nur noch gegen Bargeld durchführbar.
Verbraucher sollten ihre gespeicherten Daten kontrollieren
Jeder Verbraucher hat das Recht, seine von der Schufa gespeicherten Daten über eine Selbstauskunft zu kontrollieren. Um Nachteile bei der Kreditvergabe zu vermeiden, weil die Schufa-Daten möglicherweise nicht korrekt sind, sollten Verbraucher bereits im Vorfeld klären, was alles in ihrem Register steht. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Der Verbraucher lässt sich die Auskunft in einer Geschäftsstelle der Schufa erteilen. Dieser Service nimmt zwar etwas Zeit in Anspruch, ist aber völlig kostenlos.
- Man beantragt eine schriftliche Eigenauskunft. Hierzu reicht ein formloser Brief aus, sofern er die vollständigen Personalien sowie das Geburtsdatum enthält. Für diese Form der Eigenauskunft verlangt die Schufa allerdings eine geringe Gebühr (zurzeit 7,80 Euro).
- Darüber hinaus bietet die Schufa einen kostenlosen Online-Zugang mit Zugriff auf die gespeicherten Daten an. Der Zugriff erfolgt hierbei über den Computer. Gegen eine Freischaltgebühr (zurzeit 15,60 Euro) lassen sich die bei der Schufa gespeicherten Daten unbefristet einsehen.
Unzutreffende Informationen sollten Verbraucher umgehend löschen beziehungsweise korrigieren lassen.