Schlanke Mogelpackungen: die »Light«-Falle

Wo »light« draufsteht, ist nicht zwangsläufig auch etwas drin, was die schlanke Linie fördert. Gut zu wissen, wie so manches Versprechen zu verstehen ist.

Wer sich mit »Light«-Produkten künftig auf der leichteren Seite des Lebens wähnt, erliegt einem gewichtigen Irrtum. Das Einzige, was damit leichter wird, ist das Verkaufen. Das Abnehmen nicht. Denn »light« ist kein rechtlich geschützter Begriff und so kann sich dahinter eine ganze Menge verbergen. Ob ein Hersteller mit »light« alkoholfrei, koffeinreduziert oder tatsächlich kalorienvermindert und fettarm bezeichnet, ist allein seine (Auslegungs-)Sache.

Auch wenn »light« nicht mehr so en vogue ist und eher »Balance« oder »Wellness« im Packungstrend liegen – inhaltlich ändert das nichts: »Light«-Produkte rücken Gewichtsproblemen nicht zu Leibe. Im Gegenteil, schließlich sehen viele darin den Freifahrschein fürs Schlemmen ohne Reue. Denn von »light« kann man sich ruhig mehr gönnen und auch woanders mal mehr. Und so schnappt die »Du darfst«-Falle schneller zu als man glaubt. Zumal Light-Produkte meist weniger sättigen. Und zumal die in »light« vielfach enthaltenen Süßstoffe den Appetit sogar noch ankurbeln können.

Gesetzliches Tabu: Schlankmacher-Werbung

Schlankheitsbezogene Werbung ist in Deutschland verboten. Alle Aussagen, die einem Lebensmittel schlank machende, Gewichts vermindernde Eigenschaften andichten, sind tabu. Das gilt auch für Angaben zur Höhe der Gewichtsabnahme oder zur Beeinflussung des Hungergefühls. Einzig so genannte diätetische Lebensmittel dürfen auf schlank machende Qualitäten verweisen. Allerdings nur, wenn sie diese auch nachgewiesenermaßen besitzen und deshalb für eine »Gewichts kontrollierende Ernährung« nach den Maßgaben der deutschen Diätverordnung zugelassen sind.

Light oder leicht

Diese Begriffe dürfen frei verwendet werden und können daher vieles bedeuten. Oft enthalten diese Produkte einfach nur weniger eines bestimmten Inhaltsstoffes. Bezieht sich »light« tatsächlich auf den Energiegehalt, so muss das Lebensmittel einen verminderten Brennwert haben. Das bedeutet, 30 Prozent weniger Kilojoule (Kilokalorien) als ein vergleichbares Produkt.

Kalorienarm

So darf ein Lebensmittel nur dann etikettiert sein, wenn 100 Gramm davon nicht mehr als 210 Kilojoule (50 Kilokalorien) beziehungsweise 100 Milliliter nicht mehr als 84 Kilojoule (20 Kilokalorien) enthalten.

Kalorienreduziert, Brennwert vermindert, reduzierter Fettgehalt

Solche Aussagen sind nur erlaubt, wenn das betreffende Produkt tatsächlich mindestens 40 Prozent weniger Kilojoule bzw. Kilokalorien enthält als vergleichbare Lebensmittel.

X-Prozent weniger Fett

Ebenso ein beliebtes Verwirrspiel von Werbestrategen: Produkte, die diesen Aufdruck tragen, haben meist noch jede Menge Fett intus. Oft bis zu 80 Prozent – Vorsicht ist also geboten und der Blick auf die Brennwertangabe.

F.i.Tr.

Steht auf Käse und kurz für »Fett in der Trockenmasse«. Hintergrund ist, dass Käse während der Reifung und Lagerung laufend an Feuchtigkeit verliert. Damit an Gewicht, weshalb sich der Fettgehalt nur auf die Trockenmasse bezieht. Der ist im gereiften Käse recht hoch. So lenkt man Käufers Augen geschickt auf die Angabe »X-Prozent Fett absolut«. Das macht in der Regel nur ein Drittel des Fetts im Trockenen aus und Käse mit 30 Prozent Fett flugs zu einem mit 10 Prozent Fett absolut. Deshalb nächstes Mal an der Käsetheke ganz genau hinsehen.

Niedriger glykämischer Index

Der glykämische Index (GI) ist ein Maß dafür, wie stark der Blutzuckerspiegel nach Verzehr eines kohlenhydrathaltigen Lebensmittels ansteigt. Je weniger, desto niedriger der GI und desto besser zum Annehmen. Genaue Angaben zum glykämischen Index sind jedoch nicht möglich. Denn wie stark der Blutzucker ansteigt, ist von Mensch zu Mensch verschieden. Neben diesen individuellen Schwankungen beeinflussen auch Reifegrad von Obst und Gemüse sowie Verarbeitung und Zubereitung den GI. Dies sollten Sie bedenken, wenn Sie ein Lebensmittel mit der Aufschrift »niedriger glykämischer Index« kaufen.

Cholesterinarm und cholesterinfrei

Vorsicht: Für beide Begriffe gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung, die sie definiert. Sie können frei verwendet werden. Einziger offizieller Anhaltspunkt: Die Empfehlung der Codex Alimentarius-Kommission, eine internationale Sammlung von Normen für die Lebensmittelsicherheit und -qualität. Danach darf ein »cholesterinarmes« Lebensmittel höchstens 20 Milligramm Cholesterin pro 100 Gramm enthalten, ein »cholesterinfreies« höchstens 5 Milligramm. Nachgeprüft wird dies jedoch nicht.

Diätprodukt

»Diät« darf keineswegs mit einem geringeren Fettgehalt verwechselt werden. Auch nicht mit kalorienarm, denn oft wird Zucker lediglich durch Zuckeraustauschstoffe ersetzt. Damit schlagen viele Diätprodukte ebenso zu Buche wie konventionelle.

Zur diätetischen Behandlung von…

Die Brücke zwischen Nahrungs- und Arzneimitteln: Seit Dezember 2001 dürfen »diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke« auch zur Behandlung von Krankheiten verwendet werden.

Maltose

Wenn Sie auf der Packung Maltose (Malzzucker) ebenso wie Laktose (Milchzucker) oder Fruktose (Fruchtzucker) lesen, ist das kein Freibrief zum Schlemmen. Diese Zuckerarten enthalten ebenso viel Kalorien wie ganz normaler Haushaltszucker.

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