Eine Scheidung ist das rechtskräftig erklärte Ende eine Ehe. Das Scheidungsrecht basiert heute auf dem Zerrüttungsprinzip, nicht mehr auf dem Schuldprinzip.
„Ich lasse mich scheiden!“, ist ein Satz, den man immer öfter von Freunden oder Bekannten oder auch in der eigenen Familie zu hören bekommt. Eine Scheidung ist nicht nur ein Stück Papier, es ist das vorzeitige Ende eines gemeinsamen Lebensweges von zwei Menschen, die irgendwann einmal gedacht haben, den Rest ihres Lebensweges gemeinsam zu gehen. Das Scheidungsverfahren selber findet vor dem Familiengericht statt. Dieses Verfahren wird auf Antrag eines der Ehegatten eingeleitet und endet in der Regel aller Fälle heute mit einem Beschluss. Über eine Beschwerde über diesen Beschluss entscheidet das Oberlandesgericht, obwohl das Familiengericht beim Amtsgericht angesiedelt ist. Mit einem einzigen Satz hat da also jemand ein zum Teil recht kompliziertes Verfahren in Gang gesetzt.
Scheidung – Ende einer Liebe
Eine Ehe endet immer dann durch eine Scheidung, wenn sie gescheitert ist. Scheitern bedeutet, dass die eheliche Lebensgemeinschaft der Ehe nicht mehr besteht und eine Wiederherstellung dieser Lebensgemeinschaft auch nicht mehr zu erwarten ist. In dem meisten Fällen haben die Ehegatten heutzutage schon neue Partner gefunden und leben nicht mehr in einer häuslichen Gemeinschaft. Leben die Eheleute mehr als drei Jahr getrennt, dann wird das Scheitern der Ehe vermutet. Widerlegt wird diese Vermutung so gut wie nie. Getrennt leben bedeutet aber nicht nur, dass die Eheleute ihre häusliche Wohngemeinschaft dadurch aufgehoben haben, dass sie in zwei verschiedenen Wohnungen leben, sondern auch, dass sie innerhalb der ehemals gemeinsamen ehelichen Wohnung zwei voneinander unterschiedliche Haushalte führen. Jeder muss dann für sich alleine leben ohne Hilfe des anderen. Und auch ein kleiner Versöhnungsversuch, der dann wieder scheitert, hindert den Ablauf der Trennungsdauer nicht.
Scheidung – am besten einvernehmlich, wenn es ganz schnell gehen soll
Eine Ehe kann streitig oder einvernehmlich geschieden werden. Soweit beide Ehepartner die Scheidung wollen, um mit einem anderen Menschen frei einen neuen Lebensabschnitt beginnen zu können, handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung. Jedoch werden beide Ehepartner trotzdem jeweils einen eigenen Vertreter vor Gericht haben müssen, denn auch hier treffen widerstreitende Interessen aufeinander. Die Fälle, in denen eine Ehe nicht geschieden wird, weil eine unbillige Härte für einen der beiden gegeben wäre, sind heute sehr selten. Möchte also ein Ehepartner die Scheidung, so steht am Ende diese Scheidung auch nach streitigem Verfahren in der Regel fest. Zum weiten Feld des Scheidungsrechts gehören auch die Fragen der Wohnungs- und Hausratszuweisung, des Trennungs- und Geschiedenenunterhalts, des Unterhaltsrechts für die Kinder, deren Sorge und Umgang und viele andere Dinge. Nur weil die Ehe beendet ist, sind noch lange nicht alle Verbindungen zwischen den Menschen beendet, viele Sachverhalte werden nach einer Scheidung noch lange Jahre abgewickelt.