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Sabbatical – Es gibt gute Gründe für eine Auszeit

Sabbatical

Sabbatical ist eine innovative Form der flexiblen Arbeitszeitgestaltung, bei der Erwerbstätige eine gewisse Zeit aus dem Arbeitsalltag ausscheiden.

Die sprachliche Wurzel des Wortes „Sabbatical“ liegt im biblischen Sabbat (von hebräisch „schabbat“, ruhen) und stammt aus dem Alten Testament. Das Sabbatjahr beschreibt eine landwirtschaftliche Bewirtschaftungsform, bei welcher der Ackerbau nach sechs Jahren für eine Wachstumsperiode pausiert und der Boden brachliegt, um sich zu regenerieren.

Übertragen auf die heutige Arbeitswelt bedeutet dies, dass Arbeitnehmer nach einer bestimmten Zeitspanne ihren Arbeitsplatz verlassen, um in einer Ruhephase Kraft zu sammeln und um mit neuem Elan in ihr Unternehmen zurückkehren zu können.

Das Beschäftigungsverhältnis bleibt bestehen

Während des Sabbaticals bleiben die Beschäftigten beim Unternehmen angestellt und bekommen dementsprechend ihre Bezüge weiter. Nach Ende der Freistellung kehren die Arbeitnehmer dann idealerweise wieder an ihren alten Arbeitsplatz oder eine vergleichbare Position zurück.

Vorteile und Ziele

Den Arbeitnehmern bleibt es während des Sabbaticals freigestellt, welche Wünsche und Ziele sie sich in der neu gewonnen Freizeit verwirklichen wollen. Neben der Verfolgung persönlicher Interessen wird das Sabbatical auch häufig dazu genutzt, persönliche und berufliche Qualifizierungsziele zu verwirklichen.

Damit wird deutlich, dass mit dem Sabbatical auch eine Win-Win-Situation vorliegen kann, da es sowohl für das Unternehmen als auch für seine Angestellten Vorteile mit sich bringt: Der Arbeitnehmer erhält die Gelegenheit, seine eigenen Ziele zu verwirklichen und bekommt die benötigte Zeit, um privat wie beruflich neue Ziele anzuvisieren. Der Arbeitgeber profitiert von der gestärkten Leistungsfähigkeit und Motivation, von neuen Ideen und von dem bewusst oder unbewusst gewachsenen Wissens- und Erfahrungshorizont des in der Regel ausgeruhten und ausgeglichenen Mitarbeiters.

Voraussetzungen schaffen

Um eine längere Auszeit in Anspruch nehmen zu können, muss im Arbeitszeitsystem des Unternehmens die Möglichkeit bestehen, auf einem Zeitkonto Überstunden, Urlaub oder auch Teile des Gehalts anzusparen. Hierbei kommen im Prinzip die folgenden beiden Varianten in Betracht, die auch kombiniert werden können:

  • Der Mitarbeiter spart auf einem Langzeitkonto sukzessive Urlaubstage und Überstunden an, welche in Form von Zeitwertpapieren (der Geldwert der angesparten Zeit wird in einem Fond deponiert) angelegt und verzinst werden und für das Sabbatical als Freizeit wieder entnommen werden können.
  • Der Mitarbeiter verzichtet auf einen bestimmten Teil seines Jahresgehalts und kann, sobald ein ausreichendes Gehaltsguthaben angespart worden ist, sein Sabbatical antreten. Möchte ein Arbeitnehmer z. B. ein viermonatiges Sabbatical nehmen, müsste er vier Jahre lang auf ein Zwölftel oder ein Jahr lang auf ein Drittel seines Jahresgehalts verzichten.

Gestaltungsempfehlungen

Beschäftigte und Arbeitgeber sollten für die Umsetzung eines Sabbaticals einige Kernpunkte in der Gestaltung beachten. Am Ende der Gespräche sollte eine Vereinbarung herauskommen, die beiden Seiten gerecht wird. Der Mitarbeiter sollte in einem realistischen Zeitfenster sowohl die benötigte Sabbatical-Zeit erarbeiten und diese dann auch nehmen können. Auf Unternehmensseite sollte für die Abwesenheit der Person, die sich im Sabbatical befindet, eine Vertretungsmöglichkeit gefunden werden.

Die getroffene Regelung für die Realisierung des Sabbaticals sollte darüber hinaus schriftlich festgehalten werden. In dieser schriftlichen Vereinbarung sind insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Dauer des Sabbaticals
  • Art und Weise der Zeitansparung
  • Einbezug von Entgeltbestandteilen und Einmalzahlungen
  • Rückkehr auf den Arbeitsplatz nach der Freistellung
  • Ausschluss oder Anrechnung von Krankheitstagen während der Blockfreizeit auf das Zeitguthaben

Da bei einem Sabbatical das Arbeitszeitguthaben einen erheblichen Umfang aufweisen kann, ist auch in diesem Fall die Insolvenzsicherung zu beachten.