Keine Frage, Quad fahren ist ein Riesenspaß. Die meisten Menschen kommen auf den Geschmack, wenn sie sich beispielsweise im Urlaub ein Quad mieten oder an einer Quad-Tour teilnehmen. Die vierrädrigen Sportfahrzeuge sind einfach zu steuern, geländetauglich, schnell und außerdem wendig. Sowohl auf Straßen als auch im Gelände bieten sie aufregenden Fahrspaß. Ein Quad ist jedoch kein Bobby Car. Welche Vorschriften sollten man kennen, bevor man sich ein Quad kauft?
Quads und das Thema Straßentauglichkeit
Wer beschlossen hat, ein Quad zu kaufen, um es in Deutschland zu fahren, hat sicher ein großes Interesse daran, sein Quad auch als Straßenfahrzeug zu nutzen. In der Regel werden Quads jedoch als reine Geländefahrzeuge aus den USA importiert. Diese Quads sind zunächst einmal nicht straßentauglich, eine Teilnahme am Straßenverkehr ist in Deutschland nicht zulässig. Zu diesem Zweck werden sie jedoch häufig von den deutschen Händlern umgerüstet. Um auf deutschen Straßen fahren zu dürfen, muss ein Quad mit Scheinwerfern, Blinkern, Standlicht, Bremslichtern und Tacho ausgerüstet sein. Darüber hinaus sind auch Quads erhältlich, die von vornherein straßentauglich gebaut wurden, sodass ein Umbau nicht mehr nötig ist. Diese Fahrzeuge sind jedoch in der Regel teurer. Natürlich muss das Quad beim zuständigen Straßenverkehrsamt angemeldet und ein hinteres und vorderes Kennzeichen angebracht werden.
Welcher Führerschein ist für das Quad fahren erforderlich?
Quads sind per Definition keine Zweiräder. Aus diesem Grund wird für ein Quad in Deutschland wie für den PKW der Führerschein der Klasse B benötigt. Für Jugendliche, die gerne ein Quad fahren möchten, gibt es jedoch eine gute Nachricht. Bereist seit 2005 können auch 16-jährige mit der Führerscheinklasse S ein Quad mit einem Hubraum von bis zu 50 cm³ fahren.
Wo darf man in Deutschland überhaupt mit dem Quad fahren?
In Deutschland zugelassene Quads dürfen auf allen öffentlichen Straßen fahren. Das Fahren auf der Autobahn mit einem Quad ist nur dann erlaubt, wenn im Fahrzeugbrief eine Höchstgeschwindigkeit von über 60 km/h eingetragen ist. Für das Fahren auf forstwirtschaftlichen Wegen muss vorher eine Zustimmung eingeholt werden. Das Fahren in der freien Natur, beispielsweise im Wald, ist grundsätzlich in Deutschland mit motorisierten Fahrzeugen nicht gestattet.
Helmpflicht und Versicherung für Quads
Seit 2005 gilt in Deutschland für alle Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h die Helmpflicht. Wer mit seinem Quad in Deutschland fahren möchte, muss also auf jeden Fall einen Helm tragen. Die Versicherung für die meisten Quads ist leider nicht ganz so günstig, wie für Motorroller, zumindest nicht, wenn sie einen Hubraum von über 50 cm³ aufweisen. Ab dieser Größe werden sie normalerweise als PKWs eingestuft. Einige Versicherungen bieten jedoch auch eine günstigere Versicherungsklasse für Quads an. Wer ein Quad kaufen möchte, sollte sich also im Vorfeld bereits über das Thema Kraftfahrzeugversicherung informieren. Bei kleineren Quads kann die Prämie deutlich günstiger sein.