Wer Psychotherapie benötigt, sollte wissen, dass nur von der Krankenkasse anerkannte Therapieverfahren bezahlt werden und auch nur in begrenztem Umfang.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen grundsätzlich nur die Kosten für Psychotherapie, wenn tatsächlich eine seelische Erkrankung vorliegt und die Aussicht besteht, dass sie durch die Psychotherapie erfolgreich behandelt werden kann. Kostenübernahme wird ausschließlich für kassenärztlich anerkannte Therapieverfahren genehmigt. Zu den von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannten Therapieverfahren zählen die Verhaltenstherapie und die psychoanalytisch begründeten Verfahren, darunter fallen die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die analytische Psychotherapie. Diese Beschränkungen gelten für ambulante Einzeltherapie. Im Rahmen einer tagesklinischen Behandlung oder eines Aufenthalts in einer psychiatrischen oder psychosomatischen Klinik werden auch die Kosten für andere Therapieverfahren, zum Beispiel Ergotherapie, Selbstsicherheitstraining, Gestalt- oder Musiktherapie übernommen.
Die Begrenzung des Stundenkontingents
Sicher hängt der Erfolg einer Psychotherapie nicht nur von der Anzahl der Therapiestunden ab. Doch sollte man bedenken, dass es eine gewisse Zeit braucht, bis man sich dem Therapeuten öffnen kann, da man diesem einen sehr tiefen Einblick in sein persönliches Innenleben gewährt. Wenn man dann unter dem Druck steht, nur eine bestimmte Anzahl von Therapiestunden zur Verfügung zu haben, kann das die Therapie und die Beziehung zum Therapeuten negativ beeinflussen. Andererseits möchte man auch nicht unbedingt den Therapeuten wechseln, dem man seit Jahren großes Vertrauen entgegenbringt, wenn das Stundenkontingent für das vom Therapeuten angebotene Therapieverfahren aufgebraucht ist. Deshalb sollte man bei der Entscheidung für ein bestimmtes Therapieverfahren auch berücksichtigen, dass das von der Krankenkasse genehmigte Stundenkontingent nicht nur von der Diagnose der psychischen Erkrankung abhängig ist, sondern zum großen Teil auch von dem gewählten Therapieverfahren.
Wie viele Sitzungen Verhaltenstherapie werden bezahlt?
Die Verhaltenstherapie wird wahrscheinlich heute am häufigsten bei psychischen Erkrankungen in Anspruch genommen und auch sehr oft in psychiatrischen Kliniken und Tageskliniken zur weiteren ambulanten Behandlung empfohlen. Jedoch steht dem Patienten hier im Vergleich zu den anderen beiden Therapieformen das geringste Stundenkontingent zur Verfügung. Die Kosten werden nur für bis zu 45 Therapiesitzungen übernommen. In Ausnahmefällen genehmigt die gesetzliche Krankenkasse bis zu 60 Stunden, doch dann ist endgültig Schluss.
Welches Stundenkontingent hat die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie?
Für tiefenpsychologisch fundierte Tiefenpsychologie bezahlt die Kasse immerhin bis zu 50 Stunden. Das Stundenkontingent kann auf 80 Stunden erweitert werden. Es besteht sogar die Möglichkeit auf eine Erweiterung dieses Kontingents auf 100 Stunden, wenn das Behandlungsziel zwar nicht erreicht wurde, aber die Aussicht besteht, dass dies durch weitere Sitzungen ermöglicht wird.
Die analytische Psychotherapie besitzt das höchste Stundenkontingent
Auch wenn sie etwas aus der Mode gekommen zu sein scheint, sollte man beachten, dass für dieses Therapieverfahren sehr viel mehr Sitzungen in Anspruch genommen werden können als bei den beiden anderen Therapieverfahren. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen hier bis zu 160 Stunden und in besonderen Fällen bis zu 240 Stunden. Auch hier besteht die Möglichkeit, ähnlich wie bei der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie, auf eine Erweiterung des Stundenkontingents auf 300 Stunden. Im Vergleich zu den anderen Therapieverfahren, bei denen in der Regel eine Sitzung pro Woche vereinbart wird, finden hier drei bis fünf Sitzungen in der Woche statt.
Für jedes Therapieverfahren werden Probesitzungen gewährt. Bei der Verhaltenstherapie und der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie sind das bis zu fünf Sitzungen und bei der analytischen Psychotherapie bis zu acht Sitzungen.