Opfer von Mobbing-Handlungen sollten sich keinesfalls scheuen, professionelle Hilfe zu suchen.
Wird eine Person oder eine Gruppe von Personen wiederholt (mindestens ein Mal pro Woche) und über längere Zeit (über mehrere Monate) von anderen Menschen in ihrem Wert verletzt, spricht man von Mobbing. Abschätzige Bemerkungen, unrühmliche Verweise, das Übertragen sinnloser Aufgaben – dieses „Ausgrenzen am Arbeitsplatz“ kann auf unterschiedliche Arten geschehen und hat für Betroffene häufig einschneidende Folgen.
Viele Opfer harren zu lange aus
Arbeitnehmer, die mit diesem äusserst zerstörerischen Psychoterror angegangenen werden, leiden nicht selten an gesundheitlichen Störungen wie depressiven Verstimmungen sowie Konzentrations- und Schlafstörungen und einem kaputten Selbstwertgefühl. Sie machen in ihrem beruflichen Alltag die Hölle durch – holen sich aber meistens erst dann Hilfe, wenn das Mobbing schon so weit fortgeschritten und die Situation am Arbeitsplatz schon derart verfahren ist, dass ein Gespräch zu keinem Erfolg mehr führen kann oder dann, wenn es bereits zur Kündigung gekommen ist.
Nicht selten fühlen sich die Betroffenen wertlos und glauben, auf eine gewisse Art am ganzen Geschehen selber schuld zu sein. Aber es gibt keine typischen Mobbing-Opfer. Sehr oft führen nämlich die Angst um den Verlust des Arbeitsplatzes, schlechte Arbeitsorganisation oder überforderte Mitarbeiter sowie Karriereneid zu Mobbing.
Konflikte möglichst frühzeitig lösen und Gespräch suchen
Da es nicht einfach ist, festzustellen wann genau Mobbing beginnt, wird es von den Opfern am Anfang erst gar nicht wahrgenommen. Konflikte kommen am Arbeitsplatz schließlich immer wieder vor. Sie sind alltäglich und unvermeidbar. So denkt dann der Betroffene. Natürlich gilt es, zwischen Mobbing und Konflikt klar zu unterscheiden. Es ist allerdings ebenfalls äußerst wichtig, anhaltende sowie schwere Konflikte und Ungereimtheiten möglichst frühzeitig anzusprechen. Gerade wenn diese nämlich nicht erkannt und gelöst werden, können sie sich fließend weiterentwickeln und zu Mobbing führen.
Arbeitgeber dürfen Mobbing nicht dulden. Sie sind vom Gesetz her verpflichtet, die Persönlichkeit ihrer Angestellten zu respektieren und zu schützen. Ausserdem haben sie gebührend Rücksicht auf deren Gesundheit zu nehmen. „Der Arbeitgeber, der Mobbing nicht verhindert, verletzt seine Fürsorgepflicht“, hat das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne in seinem im BGE 125 III 70 publizierten Entscheid vom 13. 10. 1998 festgehalten. Informationen zu weiteren neuen Urteilen bietet der „Berner Kommentar zum Schweizerischen Privatrecht“, Arbeitsvertrag Art. 319-362, Bern 2010, Art. 328 RZ.12. Um ein angenehmes Arbeitsklima schaffen zu können, muss der Arbeitnehmer also auch offen aussprechen dürfen, was ihn in seinem Berufsalltag belastet.
Es ist ratsam, vor einem Gespräch mit dem Vorgesetzten Beweise für regelwidrige Angriffe zu sammeln. Sollte er aber selbst der Mobbende sein, richtet man sich am besten an die Personalabteilung oder an die nächste höhere Stelle. Wenn Gespräche verweigert werden oder zu keinem Ziel führen, sollte der Mobbing-Betroffene den Arbeitgeber schriftlich an seine Pflicht zur Fürsorge erinnern und ihn auffordern, dem Problem entgegenzuwirken.
Kampf gegen Mobbing kostet viel Kraft
Um gegen den Psychoterror am Arbeitsplatz angehen zu können, braucht das Opfer sehr viel Kraft. In vielen Fällen ist der Betroffene zu diesem Zeitpunkt dann aber bereits gesundheitlich derart angeschlagen, dass er kaum mehr mag. Aus diesem Grunde sollte er sich keinesfalls scheuen, sich in dieser psychisch und physisch äußerst belastenden Situation professionelle Hilfe zu holen. Verschiedene unabhängige Beratungsstellen für Mobbing-Betroffene (sowohl in Deutschland und Österreich als auch in der Schweiz) bieten Opfern in solchen Fällen wertvolle psychologische und juristische Beratung.