Das Problem ist nicht neu, aber es wird kaum darüber gesprochen: Mobbing. Der Beitrag beleuchtet dieses Thema näher.
Unter Mobbing wird eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen verstanden, bei der die angegriffene Person unterlegen ist und von einer oder einigen Personen systematisch, oft und während längerer Zeit mit dem Ziel und/oder dem Effekt des Ausstoßes aus dem Arbeitsverhältnis direkt oder indirekt angegriffen wird und dies als Diskriminierung empfindet (Definition Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie).
Eine Art des Mobbings ist arbeitsplatzbezogen. Dies äußert sich dadurch, dass einem Mitarbeiter unrealistische Termine, eine nicht zu bewältigende Arbeitsbelastung oder andere Verhaltensweisen zugemutet werden, die dem Opfer die Arbeitssituation erschweren.
Auf der anderen Seite gibt es das primär personenbezogenem Mobbing, das sich in beleidigenden Bemerkungen, übermäßigem Hänseln, Klatsch und Gerüchten, sozialer Isolierung und Ausgrenzung äußert. Dieses Verhalten ist häufig zu beobachten und wird von den meisten Menschen am Arbeitsplatz von Zeit zu Zeit erlebt. Als einzelne Episode in einem ansonsten positiven sozialen Klima können solche Vorkommnisse durchaus als harmlos angesehen werden.
Ursachen für Mobbing am Arbeitsplatz
Die Ursachen für Mobbing sind vielfältig: Zahlreiche Studien belegen, dass diese Schikanen überwiegend in Unternehmen vorkommen, die ein solches Verhalten zulassen oder gar belohnen. Zahlreiche Täter, so Untersuchungen, gewinnen durch ihre Aktionen den Eindruck, dass sie den Segen, die Unterstützung oder zumindest die stillschweigende Erlaubnis ihrer Vorgesetzten für dieses Verhalten haben. Auch das Arbeitsplatzumfeld spielt bei den Schikanierungsversuchen eine große Rolle. Eine Arbeitssituation, die durch Rollenkonflikte sowie uninteressante und anspruchslose Aufgaben in Verbindung mit einem negativen interpersonellen Klima in der Arbeitsgruppe gekennzeichnet ist, scheint hohe Mobbing-Risiken zu bergen.
Ein typisches Kennzeichen von Arbeitsplätzen, an denen es zu Mobbing kommt, ist zudem die Unzufriedenheit der Mitarbeiter mit dem Führungsstil des Vorgesetzten, der mitunter als zu aggressiv empfunden wird.
Die Folgen des Mobbings
Die Folgen des Mobbings sind vielfältig: Es ruft bei den Betroffenen heftige emotionale Reaktionen wie Angst, Hilflosigkeit, Depressionen und Schockzustände hervor. In Einzelfällen ändert sich die Einstellung des Opfers zu ihrem Arbeitsumfeld insofern, als dieser als eine Quelle der Bedrohung, Gefahr, Unsicherheit und Selbstzweifel wahrgenommen wird, was zu schweren emotionalen, psychosomatischen und psychischen Störungen führen kann. Manche Opfer benötigen professionelle Unterstützung und Hilfe psychologischer und mitunter auch medizinischer Art. Mitunter kann sogar eine Rehabilitation angezeigt sein, um die Opfer in die Arbeitsgruppe und in einer produktiven Arbeitswelt wiedereinzugliedern.
Dass jedenfalls die Leistungen des Mitarbeiters spürbar nachlassen, es zu vermehrten Fehlzeiten, Umsatzeinbußen und einer geringeren Motivation und beruflichen Zufriedenheit unter den Kollegen des Opfers kommt, sollte hier nur der Vollständigkeit halber angeführt werden.
Vermeidung und Umgang mit Mobbing am Arbeitsplatz
Beim Umgang mit der Thematik Mobbing am Arbeitsplatz als Unbeteiligter – ob nun als Vorgesetzter, Personalverantwortlicher oder einfacher Kollege – sollten einige allgemeine Regeln beachtet werden. Der Grundtenor ist dabei schnell gefunden: dass das Mobbing oder das vom Opfer als unerwünscht empfundene Verhalten aufhören muss. Das muss im gesamten Betrieb sowie den an einem bestimmten Vorfall beteiligten Mitarbeitern eindeutig vermittelt werden.
Bei der ersten Untersuchung eines „Mobbingfalls“ sollte am Anfang grundsätzlich nicht eine strafende Haltung gegenüber den vermeintlichen Peinigern an den Tag gelegt werden, vielmehr soll es darum gehen, diesen unerwünschten Verhaltensweisen einen Riegel vorzuschieben und ein faires Arbeitsklima wiederherzustellen. Gespräche und Diskussionen mit vermeintlichen „Tätern“ sollten in sachlicher Atmosphäre erfolgen, erst im Wiederholungsfall können Sanktionen überdacht werden. In erster Linie sollte der Missetäter begreifen, dass sein Verhalten den Betriebsablauf stört und er für seine Vorgehensweise keinerlei Deckung von den Vorgesetzten hat. In der Regel hören die Mobbingversuche dann recht schnell auf.
Arbeitgeber kann sich schadensersatzpflichtig machen
Immer mehr achten Arbeitgeber darauf, dass die Mitarbeiter nicht zu Mobbingopfern werden. Aus gutem Grund: Letztendlich liegen das Vorhandensein, die Vermeidung und der konstruktive Umgang mit Mobbing am Arbeitsplatz in der Hand der Führungskräfte und Vorgesetzten des Unternehmens und in der Unternehmenskultur begründet, die sie schaffen oder zulassen.
Dies liegt schon im Paragraph 75 des Betriebsverfassungsgesetzes manifestiert. Hiernach haben „Arbeitgeber und Betriebsrat darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass jede unterschiedliche Behandlung von Personen wegen ihrer Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft, politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder wegen ihres Geschlechts unterbleibt. Sie haben darauf zu achten, dass Arbeitnehmer nicht wegen Überschreitung bestimmter Altersstufen benachteiligt werden.“
Inzwischen sind in den westlichen Industrieländern noch weitere Gesetze in Kraft getreten, die den Schutz der Menschen an ihrem Arbeitsplatz regeln sollen. Die Folge: Unternimmt ein Arbeitgeber nichts, um einen Mitarbeiter vor Schikanen zu schützen, kann er dafür vor Gericht belangt werden.