Im Rahmen des geplanten Versorgungsgesetzes sollen keine Zusatzkosten für die Krankenkassen entstehen und die Bundesländer mehr einbezogen werden.
Die Union möchte, dass bei der anstehenden Reform der Ärztehonorare im Rahmen des geplanten Versorgungsgesetzes keine Zusatzkosten auf die Krankenkassen zukommen. Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn (CDU), sagte dem «Handelsblatt» am 2. März , zwar unterstütze er ausdrücklich das Ziel von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP), einen Landärztemangel zu verhindern. Der aus diversen Talkshows bekannte dynamische Jungpolitiker Spahn fügte hinzu: «Doch wir vermissen in den Reformeckpunkten klare Vorgaben für einen Abbau von Überversorgung in Ballungszentren.» Die Reform dürfe nicht zu zusätzlichen Belastungen für die Krankenkassen führen.
Keine Zusatzkosten für Krankenkassen durch Reform der Ärztehonorare
Somit wehrt sich die Union vor allem gegen die neuesten Pläne Röslers, ein Vertreter des Koalitionspartners FDP, die bestehenden Honorarbegrenzungen für Landärzte aufzuheben, ohne im Gegenzug bei anderen Ärzten zu kürzen. «Statt nach neuem Geld zu rufen, sollte das vorhandene besser verteilt werden, damit mehr bei Ärzten ankommt, die sich an vorderster Front um Patienten kümmern, etwa auf dem Land», sagte Spahn. Damit unterstützt Spahn die Krankenkassen, die vor steigenden Kassenbeiträgen gewarnt hatten. Das Bundesgesundheitsministerium hatte dagegen argumentiert, seine Pläne zur verbesserten Bezahlung von Landärzten beträfen lediglich einen überschaubaren Bereich.
Lockerung der Residenzpflicht gegen Landärztemangel
Gegen den bestehenden und sich weiter abzeichnenden Landärztemangel will die FDP derweil die Residenzpflicht von Ärzten lockern. Die Mediziner müssten dann nicht mehr dort wohnen, wo sie ihre Praxis haben. «So wird es für Ärzte leichter, sich für eine Praxis auf dem Land zu entscheiden, aber in der Stadt zu wohnen», heißt es in einem Papier der Gesundheitspolitiker der FDP-Bundestagsfraktion, das der Tageszeitung «Die Welt» am 4. März 2011 vorliegt.
Vor allem für junge Ärzte sei es attraktiv, an einem Ort zu leben, der den Berufswünschen des Ehepartners und dem gemeinsamen Familienleben entgegenkomme, heißt es. Auch Modellversuche mit Kostenerstattung sollen die Niederlassung auf dem Land attraktiver machen. Dies dürfe aber nicht zu Lasten der Patienten gehen.
Nicht ländliche Infrastruktur ausdünnen
In diesem Zusammenhang ist es wichtig, die Infrastruktur auf dem Land nicht vollständig auszudünnen. Sonst wird es weiterhin schwierig, Ärzte für die zahlreichen freiwerdenden oder bereits unbesetzten Landarztpraxen anzulocken. Ein qualifizierter Mediziner schaut vor seiner Niederlassung und Investitionsentscheidung auch, ob eine gute Kinderbetreuung, ausreichend kulturelle Angebote für seine Familie und berufliche Möglichkeiten für seinen Lebenspartner bestehen.
Dass dies für Lokal- und Regionalpolitiker in Bundesländern wie beispielsweise Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern mit ihrem fortschreitenden Bevölkerungsschwund in ländlichen Regionen schwierig zu finanzieren ist, muss jedoch auch bedacht werden. Doch der Wahlkreiswähler des betreffenden Politikers, dem der Haus- und Facharzt schleichend abhanden kommt, wird durch rein finanzielle Argumente nicht immer zu überzeugen sein. Das hat Rösler auch erkannt und setzt mit seinen gesetzlichen Plänen auf Anreize für Ärzte, sich in solchen strukturschwachen Regionen niederzulassen.
Bundesländer mehr in Bedarfsplanung einbeziehen
Ein erstes offizielles Positionspapier zum geplanten Versorgungsgesetz aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das seit dem 23. Februar 2011 kursiert, lässt allerdings vermuten, dass bis zum Inkrafttreten eines solchen Gesetzes noch zahlreiche Kompromisse zu finden sind: parteiintern von Union und FDP, zwischen den beiden Koalitionspartnern und nicht zuletzt mit den Gesundheitspolitikern der Bundesländer. Deshalb enthält das BMG-Positionspapier unter anderem den Vorschlag, die Bundesländer in die Bedarfsplanung miteinzubeziehen, die bisher alleinige Sache der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigungen ist.
Die Bedarfsplanung ist eine gesetzliche Regelung, um einer ärztlichen Überversorgung oder Unterversorgung entgegenzuwirken. Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben im Einvernehmen mit den Krankenkassen auf Landesebene einen Bedarfsplan zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung aufzustellen und jeweils der aktuellen Entwicklung anzupassen. Laut Vorschlag des BMG sollen die Bundesländer künftig an den gemeinsamen Sitzungen der Landesausschüsse zur Bedarfsplanung teilnehmen und dort getroffene Beschlüsse beanstanden können. Die entsprechenden Planungsgremien sollen jedoch nach der Reform nicht zu groß und schwerfällig werden, sondern vielmehr die realen Versorgungsgegebenheiten abbilden, anstatt sie wie bisher teils zu verzerren.
Medizinstudium wegen Ärztemangel reformieren
Rösler weiß aus gesundheitspolitischen Erfahrungen der Vergangenheit, dass es sein Versorgungsgesetz ohne die Bundesländer nicht geben wird. Er betont deshalb die zahlreichen Gemeinsamkeiten zum Thema Versorgung bei Bund und Ländern. Rösler lockt zudem die Bundesländer in seinem Positionspapier damit, dass der Bund sich durch eine mehrjährige Mitfinanzierung von zusätzlichen Medizinstudienplätzen gegen den Ärztemangel beteiligen kann, wenn die Länder auf seinen Kurs einschwenken. Hier ist auch an ältere Pläne Röslers über eine Abschaffung des Numerus clausus für das Medizinstudium und eine Vorabquote für zukünftige Landärzte, die sich verpflichten, künftig auf dem Land zu praktizieren, zu denken.
Ärzte interessiert im momentanen frühen Stand des Gesetzgebungsverfahrens auch, zu welchen Konditionen Arztpraxen in überversorgten Gebieten stillgelegt werden sollen und wie man die Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung über die Sektorengrenzen hinaus vorantreiben will. Hier müssen die Vorschläge des BMG noch präziser werden. Ein Positionspapier, das gleiche Chancen und Regeln für alle Ärzte in einem gemeinsamen Bereich namens ambulante spezialärztliche Versorgung vorsieht, liegt ebenfalls vor. Die niedergelassene Ärzteschaft hatte hierbei immer wieder betont, dass für sie eine Benachteiligung gegenüber der ambulanten Versorgung in Kliniken besteht.