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Organspende: Widerspruchsregelung oder Zustimmungslösung?

Wie die unterschiedliche Rechtssituation in manchen Ländern mit niedrigen Spenderzahlen über Leben und Tod entscheiden kann.

In Deutschland galt bisher die Zustimmungslösung. Das heißt Organe dürfen nur entnommen werden, wenn die betroffene Person ausdrücklich zugestimmt hat und einen Organspenderausweis besitzt. Wenn der Verstorbene seinen Willen nicht dokumentiert hat, muss die Familie entscheiden, ob sie einer Organentnahme zustimmt. Diese Zustimmungsregel gilt auch in anderen europäischen Ländern wie etwa Großbritannien, Griechenland oder den Niederlanden.

Auf der anderen Seite stehen Länder wie Spanien, Italien oder Österreich, die dem Prinzip der Widerspruchsregelung zugestimmt haben. Diese besagt, dass wenn der Organentnahme zu Transplantationszwecken zu Lebzeiten nicht widersprochen wurde, sie nach dem Tod rechtlich zulässig ist. Ärzte können sogar soweit gehen, dass sie ohne Befragung der Angehörigen dem Verstorbenen Organe entnehmen. Kinder sind ebenso betroffen wie Erwachsene. Auch für Staatsbürger anderer Nationen, die in Österreich sterben, gilt das österreichische Transplantationsgesetz – unabhängig von der gesetzlichen Regelung des Heimatlandes.

Hirntod Voraussetzung für Organtransplantation

Die Organspende steht vielfach in der Kritik. Dabei geht es einerseits um gesundheitliche Fragen, andererseits um gesetzliche Regelungen sowie ethische Aspekte. Doch was ist eigentlich die Voraussetzung für eine Organtransplantation? Eine Organspende ist nämlich nur dann möglich, wenn das Gehirn vor dem Herzen stirbt. Ursachen für den irreversiblen Ausfall der Gehirnfunktionen sind unter anderem schwere Kopfverletzungen, Hirnblutungen, Schlaganfälle, Schädigung des Gehirns durch Sauerstoffmangel oder Schock. Es muss sicher ausgeschlossen werden, dass nicht nur scheinbar ein Hirntod vorliegt, wie etwa durch Vergiftung oder Unterkühlung. Dieser sogenannte Hirntod muss von zwei unabhängigen Neurologen zweifelsfrei bestätigt werden. Der Hirntod kann mittels spezieller Untersuchungsverfahren, die penibel festgelegt sind, mit Sicherheit nachgewiesen werden.

Nicht zu behebendes Problem

Die unterschiedliche Rechtslage kann als der Hauptgrund dafür angesehen werden, dass in Ländern wie Spanien und Österreich mehr Organe gespendet werden als in den Niederlanden oder Deutschland. Allerdings behaupten manche Experten, dass die Kluft zwischen Organnachfrage und -angebot ein strukturelles Problem ist, das nicht zu beheben ist. Denn je mehr Transplantationen gelingen, desto eher wird eine Transplantation zur „Therapie der Wahl“ für weitere Erkrankungen. Hinzu kommt, dass mit einer Zunahme der Transplantationen auch die Zahl der Retransplantationen steigt und der Bedarf an Organen wächst. Die Wartelisten werden immer länger.

Schon seit längerer Zeit in Diskussion war die sogenannte Erklärungslösung, eine Art Kompromiss zwischen Widerspruchs- und Zustimmungsregelung, die nun mit dem ersten Juli 2011 für Deutschland beschlossen wurde. Eine Erklärungsregelung besteht, wenn alle Bürger verpflichtet sind zu erklären, ob sie einer postmortalen Organentnahme zustimmen oder widersprechen, wobei auch die Möglichkeit eingeräumt werden kann, sich nicht zu äußern. Ein Ziel sollte jedenfalls sein die Menschen für das Thema stärker zu sensibilisieren und eine Steigerung der Organspenden zu erreichen.