Beim Braunscheidt-Verfahren wird die Haut stark gereizt. Es zählt zu den ausleitenden Verfahren und ist auch unter Naturheilkundefans nicht immer beliebt.
Das Braunscheidt-Verfahren gehört zu den jüngsten der ausleitenden Verfahren. Es wurde erst im 19. Jahrhundert von dem Feinmechaniker Carl Braunscheidt entdeckt und verbreitet. Bei dem Braunscheidt-Verfahren wird die Haut gestichelt und mit einem hautreizenden Öl oder einer Paste eingerieben, sodass es eine großflächige und juckende Quaddelbildung nach sich zieht. Dieser Prozess kurbelt unter anderem die Durchblutung an und soll Reflexe von der Haut an die inneren Organe weiterleiten. Dieses naturheilkundliche Verfahren wird inzwischen in weiten Teilen der Welt angewendet.
Sticheln mit dem Lebenswecker
Vor der eigentlichen Prozedur wird die Haut an der entsprechenden Stelle (z.B. Bauch) rasiert und desinfiziert. Dann wird die ausgewählte Stelle mit einer Lanzette, mit einem Nadelstichler, dem sogenannten Lebenswecker, oder mit einer Stachelrolle gestichelt und mit einer hautreizenden Paste oder einem Öl eingerieben. Früher wurde zum Einreiben meist eine krotonölhaltige Paste eingesetzt. Die behandelte Haut reagierte jedoch sehr häufig mit Eiterung. Heute wird diese Paste aus verschiedenen Gründen nicht mehr angewandt. Zum einen besteht die Gefahr einer möglichen Infektion und Narbenbildung, zum anderen unterstützt Krotonöl die Krebsentwicklung. Das heißt, Krotonöl löst zwar keinen Krebs aus, fördert aber das Wachstum von bereits vorhandenen Krebszellen.
Nach der Einreibung wird ein Verband angelegt, der nach 2 bis 5 Tagen gewechselt wird. Bis dahin hat sich die Haut entzündet und enthält viele kleine Eiterpusteln. Diese Reizwirkung soll zur Verbesserung von Erkrankungen:
- der inneren Organe,
- der Verdauung,
- der Psyche
- des Bewegungsapparates und
- der Muskulatur führen.
An der Anwendungsstelle entwickelt sich also ein erwünschtes toxisches Kontaktekzem. Dieses kann stark jucken, gelegentlich brennen und nässen. Es erklärt sich von selbst, dass dieses sehr eingreifende Verfahren nicht unbedingt als die Therapiemethode der ersten Wahl eingesetzt werden sollte. Grundsätzlich wird das Braunscheidt-Verfahren nur von speziell ausgebildeten Ärzten oder Heilpraktikern angewendet.
Sticheln: Fehlanzeige
Das Braunscheidt-Verfahren soll auf gar keinen Fall in Selbstbehandlung durchgeführt werden. Auch ist bei Personen, die eine sehr pigmentreichte Haut haben, Vorsicht angebracht. Denn die Behandlung kann den kosmetischen Nebeneffekt einer Hyperpigmentierung nach sich ziehen.
An Beinen sollte grundsätzlich zurückhaltend behandelt werden, da es hier zu besonders heftigen Entzündungsreaktionen und toxischen Reaktionen kommen kann. Absolute Gegenanzeige – also ein Anwendungsverbot – besteht bei Allergien, Autoimmunerkrankungen und akutem Fieber. Des Weiteren darf das Braunscheidt-Verfahren nicht direkt über Entzündungen, Muttermalen und anderen Hautveränderungen angewendet werden.