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Kreditverkäufe

Bislang waren Kreditnehmer Banken und Hedgefonds hilflos ausgeliefert – dies will der Gesetzgeber nun ändern – hoffentlich möglichst schnell. Handeln Banken immer im Interesse ihrer Kunden? Für so manchen rechtschaffenen Kreditnehmer ist der Traum von der Immobilie als Altersvorsorge geplatzt – weil er seiner Bank vertraut hat.

Mit etwa 800 Milliarden Euro sind Deutschlands Verbraucher derzeit mit Immobilienfinanzierungen gegenüber der Kreditwirtschaft verschuldet. Forderungen in Höhe von 23 Milliarden hiervon gelten als „notleidend“, drohen also auszufallen. Dies ergab eine Studie des Institutes für Finanzdienstleistungen Hamburg (iff) , die vom Dachverband der Verbraucherzentralen in Auftrag gegeben wurde. Hier treten nun ausländische Finanzinvestoren, allen voran die texanische Gesellschaft Lone Star auf den Plan.

Kreditverkäufe – so wird’s gemacht

Bis vor ein paar Jahren verkauften Banken Kredite noch untereinander, mittlerweile ist dies auch Nichtbanken gestattet. Viele Banken machen hiervon gerne Gebrauch, um ihre Bilanzen zu sanieren. Um das ganze Paket für die Aufkäufer attraktiver zu machen, werden unter die „schlechten“ (also notleidenden) auch „gute“ also bisher bediente Kredite gemischt. Die Finanzinvestoren haben keinerlei Interesse daran, die billig erworbenen Kreditpakete zu verwalten, sondern diese möglichst profitabel verwerten. Dies bestätigt Frank-Christian Pauli, Bankenexperte beim Bundesverband der Verbraucherzentralen. „Kapitalanlagegesellschaften haben kein Interesse an einer langfristigen Vertragsbeziehung zum Kunden.“ Notleidende Kredite können von der Bank gekündigt werden, wenn die Kunden ihre Raten nicht gezahlt und die Bank den Darlehensvertrag gekündigt hat. Da sich Eigentümer in der Grundschuldurkunde „der sofortigen Zwangsvollstreckung“ unterwerfen, können Banken und Finanzinvestoren diese sofort betreiben, ohne dass es einer gerichtlichen Überprüfung bedarf.

Ein Bombengeschäft für Investoren

Abgesehen vom finanziellen Ruin der Kreditnehmer, entstehen dem Staat Millionenverluste durch entgangene Steuereinnahmen.

Und so wird Profit gemacht: Die Bank hat zum Beispiel eine Forderung von 100.000 Euro. Der Aufkäufer gibt ihr dafür 60.000 Euro und holt sich zusätzlich die restlichen 40.000 möglichst schnell beim Schuldner. Macht 40.000 Euro Gewinn. Für die Bank ein augenscheinlicher Verlust, jedoch wird sie dadurch letztendlich auch notleidende Kredite los. Dies macht eine Rendite von 20-30 Prozent. Bereits 2004/2005 kaufte der Marktführer Lone Star in Deutschland Kreditpakete mit einem Nominalwert von 18,4 Milliarden (Quelle: Handelsblatt).

Rolle der Banken

Aufgeschreckt durch verstärkte mediale Präsenz von Kreditnehmern mit „guten Krediten“ sehen die betroffenen Banken sich in Erklärungsnot. Entweder ist Derartiges noch nie vorgekommen, und wenn doch, „ist das die absolute Ausnahme“. Wie auch immer – einige lassen sich den Schutz vor Kreditverkauf jetzt gut bezahlen: So garantiert die Commerzbank den Schuldnern, dass das Darlehen über die gesamte Laufzeit bei der Bank bleibe, bei Erwerb eines Schutzbriefes. Dieser kostet, je nach Bonität, zwischen 01, und 0,2 Prozente Zinsaufschlag. Für Verbraucherschützer ein Unding. Hier werden Geschäfte mit der Angst der Kunden gemacht“, so Hartmut Strube von der Verbraucherzentrale NRW. Der Bundesverbrand der Verbraucherzentralen (vzbv) mahnte fünf Banken ab, die in ihren Darlehensverträgen Klauseln enthalten, mit denen Bankkunden pauschal in Forderungsverkäufe einwilligen. Vzbv-Chef Gerd Billen kritisiert die abgemahnten Klauseln, denn damit „wird das Vertrauensverhältnis in die Bank unterwandert. Jederzeit könne der Kunde einem völlig Fremden als Vertragspartner gegenüberstehen. Der Kunde willigt hier in die Weitergabe seiner Daten ein und befreit die Bank vom Bankgeheimnis – unabhängig davon, ob der Kredit notleidend ist oder nicht. Damit können auch Kredite, die nicht notleidend sind, jederzeit verkauft werden.“

Der Gesetzgeber ist gefragt

Bisher bewegen sich Banken und Aufkäufer in einem rechtlichen Graubereich. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt wenig. Wenn es Gerichtsurteile gab, fielen die meist zu Lasten der Kreditnehmer aus. So stellte der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung (BGH, Az XI ZR 195/05) fest: „Der wirksamen Abtretung von Darlehensforderungen einer Bank stehen weder das Bankgeheimnis noch das Bundesdatenschutzgesetz entgegen.

Mittlerweile sieht das Bundesjustizministerium Handlungsbedarf. Geplant sind neue Schutzregeln, die Kunden besser vor den Folgen des Kreditverkaufs schützen sollen. Im Januar traf sich der Finanzausschuss des Bundestags.