X

Kreditkündigung und Zwangsversteigerung drohen – was tun?

Wenn die Bank mit Kreditkündigung und Zwangsversteigerung droht, ist noch nicht alles zu spät. Was man noch tun kann, erfahren Sie hier.

Lange Krankheit, der Verlust des Arbeitsplatzes und Scheidung sind häufige Gründe, weshalb Darlehensraten für das Haus oder für die Eigentumswohnung nicht mehr gezahlt werden können. Die Hausbank mahnt, droht dann mit Kreditkündigung und Zwangsversteigerung. Wer jetzt nicht handelt, hat verloren. Er wird von den Ereignissen überrollt. Am Ende steht die Zwangsversteigerung, die häufig zum finanziellen Ruin führt.

Banken haben kein Interesse an Zwangsversteigerungen

Zwangsversteigerungsverfahren sind aufwendig, langwierig und teuer. Von der Kreditkündigung bis zum abgeschlossenen Zwangsversteigerungsverfahren vergehen wenigstens 18 Monate, meist mehr. Eine Immobilie geht in der Zwangsversteigerung unter dem tatsächlichen Verkehrswert weg. Die das Verfahren betreibende Bank kann nicht sicher sein, dass ihre Darlehensforderung aus dem Versteigerungserlös getilgt wird insbesondere, wenn die Immobilie zum großen Teil fremdfinanziert ist. Wer diese Fakten kennt und nutzt, hat gute Chancen bei der Verhandlung mit seiner finanzierenden Bank.

Bei absehbaren Zahlungsschwierigkeiten das Gespräch mit der Hausbank suchen

Bei vorausschauendem Handeln muss es nicht zu Mahnungen oder Kündigungsdrohungen kommen. Wenn abzusehen ist, dass wegen langer Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Scheidung, die Darlehensraten für Haus oder Wohnung nicht mehr bezahlt werden können, sollte das Gespräch mit der Bank gesucht werden, bevor Zahlungsrückstände eintreten.

Unbezahlte Darlehensraten machen das Bankgespräch schwieriger

Abwarten, bis die Bank mahnt oder mit Kreditkündigung droht, ist nicht zu empfehlen. Es belastet die Gesprächssituation, die Bank ist zu Zugeständnissen weniger bereit. Wenn die Hausbank bereits mahnt, oder mit Kreditkündigung droht, muss das Gespräch mit der Hausbank dennoch gesucht werden. Es gibt immer noch Einigungsmöglichkeiten.

Das Bankgespräch muss gut vorbereitet werden

Ein Kassensturz, mit der Aufstellung der monatlichen Einnahmen, den monatlichen Haushaltsaufwendungen, den sonstigen monatlichen, vierteljährlichen, halbjährlichen oder jährlichen Zahlungsverpflichtungen, ist der erste Schritt. Er gibt Auskunft, wie viel zur Immobilienfinanzierung übrigbleibt.

  • Wo sind Einsparungen möglich?
  • Können die Haushaltsausgaben gekürzt werden, indem man statt im teueren Fachgeschäft beim Discounter einkauft?
  • Wie viel kann man bei Freizeitaufwendungen oder bei der Kleidung einsparen?
  • Welche Versicherungen können gekündigt werden?
  • Kann man die Lebensversicherung beitragsfrei stellen lassen?
  • Was kann man durch den Wechsel des Energielieferanten einsparen?
  • Welche Abonnements können gekündigt werden?
  • Welche Vereinsmitgliedschaften kann man kündigen?

Mit der Untersuchung dieser Positionen erfährt man, um welchen Betrag die monatlichen Ausgaben gekürzt werden können und wann die Einsparungen eintreten. Nicht alle Einsparungen lassen sich sofort realisieren. Es gibt Kündigungsfristen bei Verträgen und Mitgliedschaften, so dass manche Einsparungen mit Verzögerung eintreten. Alles muss schriftlich festgehalten werden.

Legen Sie die Aufstellung über Einnahmen, Ausgaben und über die Einsparmöglichkeiten Ihrer Bank im Gespräch vor. Reichen die Einnahmen nach Abzug der gekürzten Monatsausgaben zur Bedienung der Darlehensraten aus? Reicht es für die Bezahlung der Darlehenszinsen, dann kann über eine Tilgungsaussetzung verhandelt werden. Ist die Bank zur Zinsanpassung bereit? Haben Sie vielleicht Rücklagen, aus denen eine Sondertilgung geleistet werden kann? Wären die dann noch zu zahlenden Darlehensraten tragbar? Können Sie in eine günstigere Wohnung umziehen und Haus oder Eigentumswohnung vermieten? Wären Sie dann imstande, die Finanzierungskosten zu tragen?

Diese Fragen sollen im Bankgespräch diskutiert und beantwortet werden. Führt das zu keinem tragbaren Ergebnis, bleibt der Verkauf der Immobilie. Wer offen und rückhaltlos informiert, dem wird die finanzierende Bank die Zeit zum Verkauf der Immobilie geben.