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Keine weitere Absenkung der Solarstromförderung beschlossen

Eine zusätzliche Absenkung der Vergütungssätze für Solarstrom fällt aufgrund eines Beschlusses der Bundesregierung aus.

Zu den planmäßigen Absenkungen der Solarstromvergütung waren weitere Absenkungen geplant. Das ist nun vom Tisch. Zu diesem Beschluss kam die Bundesregierung am späten Abend des 27. Juni aufgrund einer einstimmigen Empfehlung des Bundesrates vom 17. Juni. Nunmehr wurde auch am 30. Juni vom Bundestag dieser Beschluss bestätigt.

Keine zusätzlichen Einschnitte bei der Solarstromvergütung

Die Absenkung der Solarstromvergütung soll auf die planmäßige Absenkung beschränkt bleiben. Wie vor längerer Zeit beschlossen wurde, bleibt die Absenkung der Vergütung für Solarstrom auf maximal 24 Prozentpunkte beschränkt. Diese Absenkung erfordert bereits erhebliche Anstrengungen der Solarwirtschaft. Zukünftig soll sich die Absenkung an der Höhe des Marktwachstums orientierten. Mit einer schnelleren Absenkung der Fördersätze wäre die Solarwirtschaft überfordert, meint Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar).

Weg für weiteren Ausbau der Nutzung regenerativer Energie geebnet

Der Ausbau von regenerativen Energiesystemen, speziell der Photovoltaik, ist damit sicher. Mit diesem Beschluss werden sowohl die Hersteller von Photovoltaik-Anlagen in Deutschland als auch die Nutzer gestärkt. Damit ist der Weg für die Schaffung von autarken Stromversorgungssystemen geebnet.

Förderanreiz zum Eigenverbrauch selbst erzeugten Solarstroms

Den Eigenverbrauch von Solarstrom weiterhin zu fördern, ist nach Ansicht des BSW-Solar äußerst wichtig. Diese Anreize wären unverzichtbar für die Entwicklung intelligenter Systeme zur Steuerung des Energieverbrauchs und der Speicherung von Solarstrom.

Weg frei für weitere Forschungen zur Speicherung von Strom

Für die direkte Speicherung von Strom gibt es bislang nur Akkumulatoren. Kondensatoren waren auch schon im Gespräch. Die Nutzung ist jedoch nach dem heutigen Wissensstand nicht relevant. So sind die Akkumulatoren zurzeit die wahrscheinlich bestmögliche Variante zur Speicherung von Strom. Das Gewicht der Akkumulatoren ist bei der stationären Nutzung zweitrangig. Deshalb sind hier auch die „guten alten Bleiakkus“ wieder erfolgreich im Einsatz.

Es wird jedoch auf allen Ebenen intensiv geforscht. So werden wir wohl in nächster Zeit noch von sehr vielen interessanten Möglichkeiten erfahren. Es gibt zum Beispiel auch viele Erfolg versprechende Ansätze in der indirekten Speicherung. Eine indirekte Speicherung sind die schon seit vielen Jahrzehnten genutzten Pumpspeicherwerke. Allerdings ist diese Nutzung wegen des enormen Platzbedarfs weitgehend „ausgereizt“.

Landwirtschaftliche Flächen von der Förderung ausgeschlossen

Der BSW-Solar bedauert, dass Solarstromanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen in dem Beschluss der Bundesregierung nicht eingeschlossen sind. So werden wohl die landwirtschaftlichen Flächen nicht wieder in die Solarförderung aufgenommen. Diese Förderung hatte die Solarbranche mehrfach gefordert. Eine Nutzung als Weidefläche ist unter bzw. zwischen den Solaranlagen sehr gut möglich. Die Effizienz ist mit dieser Doppelnutzung erheblich höher, als wenn landwirtschaftliche Flächen für den Anbau von Treibstoffpflanzen verwendet werden.