Anständige Arbeit für guten Lohn: Tipps für die Lohnverhandlung. Beim Aushandeln von Gehalt oder Lohn sind viele verschiedene Aspekte zu beachten. Hier sind die wichtigsten Argumente zusammengefasst für ein höheres Entgelt.
Gerade auch in Zeiten einer schwierigen Wirtschaftslage ist es wichtig bei Lohn- und Gehaltsverhandlungen als Arbeitnehmer die Oberhand zu behalten. Daher sollten von Anfang an einige Punkte genau beachtet werden. Nachdem Sie es geschafft haben sich mit einer guten Bewerbung und einem interessanten Bewerbungsgespräch für die offene Stelle zu qualifizieren, sollten Sie nicht auf ein angemessenes Gehalt verzichten. Die Grundforderung sollte in etwa der Bezahlung vergleichbarer Stellen angepasst sein, verschiedene Einzelfaktoren sind jedoch zusätzlich zu beachten.
Zahlung von Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld
Achten Sie im Vertrag darauf, ob es einen Anspruch auf die Zahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld gibt. Manche Firmen zahlen auch ein 13. Gehalt. Falls es vertraglich nicht festgehalten ist, erkundigen Sie sich, ob es in der Firma regelmäßig auf freiwilliger Basis gezahlt wird. Wichtig ist hier natürlich auch die Höhe der Geldleistung.
Abgeltung von Überstunden – bezahlte oder unbezahlte Mehrarbeitsstunden
Ein großer Punkt in jeder Gehaltsverhandlung sind bezahlte oder unbezahlte Überstunden. Sinnvoll ist es direkt bei Vertragsabschluss zu klären, ob es möglich ist, Stunden durch Gleitzeit oder ganze Gleittage abzubauen oder ob es eine geldwerte Vergütung gibt.
Achtung: In einigen Betrieben ist die Zahl der monatlichen Mehrarbeitsstunden begrenzt. So werden beispielsweise nur bis zu 15 Stunden bezahlt, darüber hinaus verfallen alle weiteren Stunden oder können nur durch Zeitabbau minimiert werden.
Betriebszugehörigkeit oder Alterseinstufung
Im öffentlichen Dienst oder größeren Firmen ist es üblich das Mitarbeiter in einem Zwei-Jahres-Rhythmus eine Höherstufung im Gehalt bekommen. Das kann entweder nach Alter oder Betriebszugehörigkeit gestaffelt sein. Achten sie also auch hier darauf in welcher Stufe sie eingeordnet werden. Es ist durchaus möglich gleich zu Beginn eine höhere Zulage zu bekommen, wenn entsprechende Berufserfahrung oder ein höheres Alter vorliegt.
Vertragslaufzeit – unbefristeter Arbeitsvertrag oder Zeitvertrag
Da eine Arbeitsstelle aus Sicht des Arbeitnehmers meist für eine längere Dauer erwünscht ist, sollte auch die Vertragslaufzeit beachtet werden. Handelt es sich um einen Jahres- oder Zweijahresvertrag sind spätere Gehaltssprünge vorerst uninteressant da sie für diese Laufzeit nicht relevant sind. Eine etwas geringere Vergütung im Tausch gegen eine längere Vertragslaufzeit sollt jedoch eine Überlegung wert sein. In einigen Fällen bietet der Arbeitgeber auch an, dass nach erfolgreicher Einarbeitung und Ende der Probezeit eine Höherstufung in eine andere Lohnstufe erfolgt. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, da dies meist nicht vertraglich festgelegt ist. Somit besteht im Zweifelsfall später kein Rechtsanspruch auf eine solche Höhergruppierung.
Leistungsentgelt oder Akquisezahlungen
In verschiedenen Branchen vor allem im Makler- oder Versicherungsgewerbe werden Leistungsbezogene Prämien gezahlt. Das bedeutet: Wer mehr Abschlüsse tätigt und dem Unternehmen Umsatz verschafft, der erhält auch einen höheren Lohn. Dies kann ein Anreiz sein für den Arbeitnehmer, es ist jedoch keine konstante, kalkulierbare Einnahme.