Gewalt innerhalb der Familie ist keine Privatangelegenheit. Es kann und soll geholfen werden. Der oder die Betroffene muss sich aber selbst melden.
Wer von häuslicher Gewalt betroffen ist, darf dies auf gar keinen Fall hinnehmen. Es gibt heute genügend Möglichkeiten, sich davon zu befreien. Allerdings ist dazu aktives Handeln notwendig. Von allein wird es selten zu einer positiven Lösung kommen.
Was ist häusliche Gewalt?
Unter Gewalt in der Familie versteht man Gewalthandlungen zwischen Menschen, die in engen persönlichen, meist familiären Beziehungen, zueinander stehen. Oft wird diese Gewalt von Männern gegenüber Frauen und Kindern ausgeübt. Allerdings gilt dies auch bis zu einem gewissen Grad, für Frauen. In der Regel finden diese Dinge zu Hause statt. Aus Scham schweigen viele Betroffene und erdulden diese seelischen und körperlichen Misshandlungen oft Jahrzehntelang. Kinder, die in solchen Familien aufwachsen, neigen dazu, später selbst gewalttätig zu werden. Unter Gewalt in der Familie versteht man in erster Linie die körperlich Gewalt wie
- Schlagen, Treten, Würgen, Fesseln, Verbrennen,
- mit Messer und Waffen bedrohen und verletzten
- Essen oder Schlaf entziehen
- zum Sex nötigen oder zwingen
Aber auch die psychische oder seelische Gewalt gehört zu den Misshandlungen. Die verschieden Formen werden meist verharmlost und als Gewalt nicht wahr genommen. Dazu gehören:
- Einschüchtern, Beleidigen, Drohen, Terrorisieren
- Eigentum zerstören oder vorenthalten
- An Kontakten zu Freunden und der Familie hindern
- Aussperren und ständiges Kontrollieren
- vor anderen Personen schlecht machen
- Zugriff auf Geld und Konto verhindern
Alle dies Gewalthandlungen sind durch nichts und niemanden zu rechtfertigen. Häusliche Gewalt ist immer strafbar.
Was versteht man unter Stalking?
In einem engen Zusammenhang mit Beziehungsgewalt steht Stalking. Hier betrifft es Frauen wie auch Männer, die ständig einer grenzenlosen Belästigung und einem Psychoterror ausgesetzt sind. Oftmals sind die Verursacher ehemalige Beziehungspartner. Stalking besteht aus einer Menge Einzelhandlungen, stets zum Nachteil oder gegen den ausdrücklichen Willen einer Person. Dies können sein:
- Belästigende SMS und E-Mails
- Telefonanrufe zu jeder Tages- und Nachtzeit
- Das Auflauern des Opfers an verschiedenen Stellen
- Beleidigung oder Bedrohung
- Körperverletzungen, auch mit Todesfolge
Durch die anhaltende Bedrohung erleiden viele Opfer gesundheitliche Schäden, oftmals auch Dauerschädigungen und verlieren ihre Arbeit. Auf schwere Belästigung können entsprechend Paragraph 238 des StGB Haftstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen ausgesprochen werden.
Wie kann man sich bei häuslicher Gewalt wehren?
Die sicherste Möglichkeit, ist die Polizei anzurufen. Natürlich müssen sie, so weit es möglich ist, genaue Angaben machen. Sie müssen ihren Namen angeben und wo sich im Moment gerade aufhalten. Wichtig ist, wie man Sie terrorisiert hat, ob Sie verletzt sind und ob der Verursacher unter Alkohol steht und bewaffnet ist. Die Polizei kann Sie schützen. Sie kann den Täter unmittelbar bis zu sieben Tagen aus der Wohnung und ihrer Umgebung verweisen. Die Polizei fertigt bei Verdacht einer Straftat eine Strafanzeige an und leitet diese immer an die Staatsanwaltschaft zur Prüfung einer Anklage weiter.
Wie kann eine Fortsetzung der häuslichen Gewalt verhindert werden?
Die Polizei ist befugt, den Täter oder die Täterin bis zu sieben Tage aus der gemeinsamen Wohnung auszuweisen. In dieser Zeit kann alles Notwendige beantragt werden. Solche Schutzanordnungen umfassen vor allem Kontaktverbote. Das Gericht kann anordnen, dass der Täter oder die Täterin es unterlassen:
- die gemeinsam benutzte Wohnung zu betreten
- sich in einem festgelegten Umkreis von der Wohnung fern zu halten
- Kontakt über Telefon, Briefe Telegramme und Päckchen aufzunehmen
- Zusammentreffen herbei zu führen
- bestimmte Orte aufzusuchen
In Ausnahmefällen kann die Polizei den Gewalttäter oder die Täterin bis zu sechs Monaten und länger aus der Wohnung weisen. Ein Verstoß gegen die angeordneten Schutzmaßnahmen kann mit einem Jahr Gefängnis oder einer Geldstrafe geahndet werden. Im Übrigen können auch andere Ansprüche geltend gemacht werden. Dazu gehören Schadensersatz für beschädigte Kleidung und anderen Gegenständen, sowie Arzt- und Krankenhauskosten. Bei Kindern sollte überlegt werden, ob Anträge zur Änderung des Sorge-und Umgangsrecht gestellt werden.. Hilfe bietet das zuständige Jugendamt.
Wer bietet den Betroffenen von häuslicher Gewalt ausreichend Schutz?
Ein Antrag kann formlos bei der Rechtsantragsstelle eines Familiengerichtes gestellt werden. Sie können auch in der Geschäftsstelle des Gerichtes ihren Antrag zu Protokoll geben. Außerdem können sie im Eilverfahren, einstweilige Schutzanordnungen beantragen. Dieser Antrag ist in dreifacher Ausfertigung und eigenhändig unterschrieben, notwendig. Für alles gibt es auch Vordrucke. Seit dem Jahr 2002 gibt es ein verbessertes Gewaltschutzgesetz, speziell für den Schutz von Opfern in Fällen häuslicher Gewalt. Interventions- und Koordinierungsstellen, die eng mit der Polizei zusammen arbeiten, bieten Hilfe an. Außerdem können Ehe-Familien und Lebensberatungsstellen helfen. Auch Beratungsstellen der Opferhilfe und des Weißen Ringes, können diesbezüglich angesprochen werden. Die Telefonseelsorge kann auch anonym, seelischen Beistand geben. Schließlich gibt es noch die zahlreichen Frauenschutzeinrichtungen.
Die verschiedenen Erscheinungsformen von häuslicher Gewalt
So ziemlich alle Varianten häuslicher Gewalt, stellen strafrechtliche Handlungen dar. Die Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln unter anderem bei folgenden strafrelevanten Delikten:
- Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung
- Nötigung, Erpressung und Bedrohung
- Freiheitsberaubung und Beleidigungen
- einfache und schwere Körperverletzungen
- Misshandlungen von Schutzbefohlenen (Kindern)
- Mord-und Totschlagversuch
Wichtig ist aber, dass die Betreffenden den Mut finden, diese Dinge offen anzusprechen, sich wehren und Beratung und Unterstützung suchen. Alles wird dort diskret und vertraulich besprochen. Zuerst müssen Sie sich in Sicherheit bringen oder bringen lassen. Betroffene Kinder sind grundsätzlich mitzunehmen. Nehmen Sie unbedingt wichtige Nachweise, Unterlagen, Dokumente und Schlüssel mit.
Die Notwendigkeit von Beweisen für Polizei und Gericht
Wichtig ist es, das Sie dem Gericht glaubhaft beweisen, das entsprechende Belästigungen statt gefunden haben. Leider gibt es auch so manche, nicht zutreffende Beschuldigung, nur um den Partner in Schwierigkeiten zu bringen. Für Beweise kann man Zeugen befragen, Fotos anfertigen und Beweis sichernde Gegenstände mitnehmen. Für die Entscheidung über geeignete Schutzanordnungen ist es wichtig, dass das Gericht über beweiserhebliche Umstände und Dokumente informiert wird. Es sind so viel wie möglich, genaue Angaben über Ort, Zeit und Art und Weise der Misshandlungen zu machen. Wichtig ist auch die Anschrift des in Anspruch genommen Arztes. Dabei sollte er von der Schweigepflicht entbunden werden. Ein ärztliches Attest ist ein wichtiges Beweismittel.