Jobcenter bevorzugen Männer bei möglichen Förderprogrammen. Eine aktuelle Studie belegt, das Frauen von den Jobcentern bei der Jobvermittlung immer noch benachteiligt werden.
Eine aktuelle Studie, die das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) zusammen mit weiteren Forschungseinrichtungen im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums erstellt hat, belegt, dass Frauen bei der Jobvermittlung durch Jobcenter immer noch benachteiligt werden.
Studie zur Jobvermittlung von Frauen
Im Rahmen der Studie zur Jobvermittlung von Frauen haben die Wissenschaftler die Umsetzung der Hartz-IV-Reform aus Geschlechtersicht untersucht und festgestellt, dass die Gleichstellungspolitik bisher an den Jobcentern vorbeigelaufen ist. Im Rahmen der Jobvermittlung von Frauen treten Gleichstellungsziele immer noch in den Hintergrund.
Benachteiligt werden Frauen bei der Jobvermittlung nicht zuletzt, weil die Jobcenter vor allem um wirtschaftliche Effizienz und niedrigere Kosten für Transferleistungen bemüht sind.
Beispiel der Benachteiligung von Frauen
Nach der Studie zeigt sich die Benachteiligung von Frauen bei der Jobvermittlung zum Beispiel bei einem hilfebedürftigen Paar mit einem Kind: Das Jobcenter ist vor allem daran interessiert, den Mann in einen Vollzeitjob zu vermitteln. Gelingt dies und wird die neue Stelle ausreichend bezahlt, überspringt die Familie die Bedürftigkeitsschwelle und die Grundsicherungsstelle ist nicht weiter zuständig.
Für das Jobcenter hat die Vermittlung der Frau in den Arbeitsmarkt lediglich eine geringe Priorität. Die Benachteiligung von Frauen bei der Jobvermittlung würde sich für den Arbeitsvermittler auch als schwieriger gestalten: Zunächst müsste, im Falle der noch immer verbreiteten traditionellen familiären Arbeitsteilung, für das Kind eine Betreuungsmöglichkeit gefunden werden. Dies ist besonders in Westdeutschland schwierig. Darüber hinaus sind nicht selten umfangreiche Weiterbildungsmaßnahmen erforderlich, um die Frau in die Lage zu versetzen, ein existenzsicherndes Arbeitseinkommen zu erzielen. Auch dies ist nicht einfach, denn klassische Frauenberufe sind oft unterdurchschnittlich bezahlt.
Viele Arbeitsvermittler begnügen sich in der Praxis daher damit, dass Frauen Kinder betreuen und allenfalls in Mini- oder in Teilzeitjobs mit wenigen Stunden arbeiten.
Fehlende Voraussetzung zur Beseitigung von Benachteiligungen
Nach den Studienergebnissen fehlt es auch häufig an den organisatorischen Voraussetzungen, um die Benachteiligungen von Frauen bei der Jobvermittlung zu beseitigen. So hatten nach der Studie Ende 2017 fast 40 Prozent der Grundsicherungsstellen noch keine Beauftragten für Gleichstellungsfragen benannt. Auch bleibt eine bei der Mittelvergabe nicht erreichte Frauenförderquote in der Regel folgenlos.
Sind in Einzelfällen bei einigen Grundsicherungsstellen bessere Gleichstellungsangebote vorhanden, so geht dies den Studienergebnissen zufolge meist auf das Engagement einzelner Mitarbeiter oder Anstöße aus der Kommunalpolitik zurück.
Die großen Diskrepanzen bei der Förderung von Frauen und Männern zeigen auch neuere Daten des Gender-Index für Deutschland: Von 1.000 männlichen Langzeitarbeitslosen bekamen in Jahr 2017 in vielen Regionen mehr als 40 Eingliederungszuschüsse, um auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen. Bei Frauen lag der Wert häufig unter 20.