Häufig gemachte Fehler und mögliche Abhilfe. Auch wenn bei der Erstellung von Bewerbungen nicht alle Formalien der DIN5008 maßgeblich sind, sollten einige Fehler vermieden werden.
Bei der DIN5008 handelt es sich um die Deutsche Industrie-Norm (DIN), die die formalen Kriterien für Geschäftskorrespondenz festlegt, beispielsweise Seitenränder, Aussehen des Adressfeldes und Ähnliches. Bei Bewerbungen muss die DIN5008 zwar nicht vollumfänglich eingehalten werden, einige Punkte sollten jedoch im Anschreiben trotzdem unbedingt eingehalten werden.
Das Adressfeld
Früher gab es eine Leerzeile zwischen der Straßen- oder Postfachangabe und der Zeile, in der Postleitzahl und Ort aufgeführt sind. Diese Leerzeile entfällt mittlerweile, so dass die Anschrift folgendermaßen aussehen muss:
Muster KG
Frau Michaela Schwarz
Morgensternweg 13
45147 Essen
Auch der Zusatz „z. H.“ oder „z. Hd.“ wird dem Ansprechpartner oder der Ansprechpartnerin nicht mehr vorangestellt.
In einigen Stellenausschreibungen wird die Person, an die die Bewerbung gerichtet werden soll, mittlerweile nur noch mit Vor- und Nachnamen angegeben, also beispielsweise mit Thomas Mustermann oder Anke Bayer. Dennoch wird dem Adressaten aus Höflichkeitsgründen der Zusatz Herrn/Frau vorangestellt, was insbesondere bei Vornamen, die sowohl für Männer als auch für Frauen gebräuchlich sind (beispielsweise Andrea – im Deutschen handelt es sich um einen weiblichen Vornamen, im Italienischen heißen auch Männer häufig Andrea), sinnvoll ist.
Ist der Adressat der Bewerbung männlich, heißt es korrekt „Herrn Thomas Mustermann“ und nicht, wie oft auch fälschlicherweise in Stellenausschreibungen zu lesen „Herr Thomas Mustermann“.
Bewerbungen ins Ausland
Früher war es üblich, der Postleitzahl und dem Ort noch das Länderkürzel voranzustellen. Also hieß es zum Beispiel CH-4003 Zürich oder GB-London LJ2002. Dieses Länderkürzel entfällt heute, stattdessen wird das Land in der deutschen Schreibweise in Großbuchstaben in die letzte Zeile gesetzt. Korrekt würde das Adressfeld folgendermaßen aussehen:
Rütli AG
Frau Johanna Moser
Berggasse 47
4003 Zürich
SCHWEIZ
Zusätze bei Hausnummern
Vielfach findet sich fälschlicherweise in Stellenanzeigen die Schreibweise „Schweriner Straße 18 a“. Korrekt ist jedoch die Schreibweise ohne Leerzeichen zwischen Hausnummer und Zusatz, so dass es heißen müsste „Schweriner Straße 18a“.
Bei Bewerbungen, die persönlich/vertraulich versendet werden sollen
Normalerweise wird zuerst der Firmenname und dann der Ansprechpartner genannt. Soll eine Bewerbung jedoch persönlich/vertraulich an eine bestimmte Person im Unternehmen verschickt werden, sieht das Adressfeld korrekterweise so aus:
Persönlich/Vertraulich
Frau Michaela Schneider
Assistentin der Geschäftsführung
Weißstein GmbH & Co. KG
Schwarze Straße 26
45326 Essen
Der Umgang mit Titeln des Ansprechpartners
Diese sollten in jedem Fall aufgenommen werden und gehören je nachdem direkt in die Zeile des Ansprechpartners. Im Folgenden finden sich einige Beispiele für korrekte Nennungen:
- Herrn Prof. Dr. Max Müller
- Frau Dr. Sabine Weber
- Herrn Dipl.-Ing. Wolfgang Sauer
Nur Professoren- und/oder Doktortitel müssen später in der Anrede wiederholt werden („Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Müller, …“), akademische Grade hingegen jedoch nicht, so dass bei Herrn Dipl.-Ing. Wolfgang Sauer in der Anrede richtigerweise heißen muss „Sehr geehrter Herr Sauer,…“.
Funktionsbezeichnungen wie „Dekan des Fachbereichs Erziehungswissenschaften“ oder „Assistentin der Geschäftsführung“ hingegen kommen in eine Extra-Zeile direkt unterhalb des Ansprechpartners:
Universität Duisburg-Essen
Herrn Thomas Mustermann
Dekan des Fachbereichs Erziehungswissenschaften
Universitätsstraße 2
45141 Essen
Der Betreff
Das Wort „Betreff“ oder die früher gebräuchliche Abkürzung „Betr.“ wird selbigem schon lange nicht mehr vorangestellt. Bei Bewerbungen auf eine konkrete Stellenanzeige entfallen auch die Worte „Bewerbung als …“. Aktuell sieht die richtige Schreibeweise folgendermaßen aus:
- Industriemechaniker – Ihre Stellenausschreibung in der WAZ vom 25. Juli 2008 – Kennziffer: XY127
Lediglich bei Initiativbewerbungen empfiehlt es sich, selbige auch als solche zu kennzeichnen.
- Initiativbewerbung als Teamassistentin
- Initiativbewerbung als Teamassistentin in Anlehnung an Ihr Stellenangebot in der FAZ vom 2. Februar 2017
Aufzählungen der eigenen Kernkompetenzen
Manche Bewerber zählen ihre Qualifikationen und Kernkompetenzen in Stichworten mit Bullet Points auf. Hinter dem letzten Bullet Point folgt ein Punkt.
- gelernte Bürokauffrau, staatlich geprüfte Sekretärin
- zehn Jahre Berufserfahrung auf Geschäftsführungs- und Vorstandsebene
- hohe Vertriebsaffinität.
Keine halben Absätze!
Manche Bewerber neigen dazu, aus Platzgründen nur halbe Absätze zu machen. Zwischen zwei Absätzen sollte jedoch eine komplette Leerzeile stehen.