Einige Grundsätze für das Verhalten am Unfallort. Helfen muss niemand können, wohl aber Hilfe herbei holen. Wer es sich zutraut, kann bis zum Eintreffen des Rettungsdienste einiges tun.
In diesem Lande hat fast jeder über 18 einen Führerschein. Und somit hat er auch Grundkenntnisse in Erster Hilfe erworben. Und doch stehen in Notfällen viele Menschen der Situation völlig hilflos gegenüber. Dabei ereignen sich die wenigsten Unfälle im Straßenverkehr. Die meisten Menschen verunfallen im Haushalt, in der Freizeit oder am Arbeitsplatz. Deshalb ist es wichtig, sich immer wieder die Grundsätze einer wirkungsvollen – oft Leben rettenden – Ersten Hilfe ins Gedächtnis zu rufen.
Zu diesen Grundsätzen gehört:
- Ruhe bewahren
- Auf die eigene Sicherheit achten
- „Hilfe“ rufen
- Die Unfallstelle sichern
- Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Situation
- Alarmen Sie die Rettungsdienste
Damit in der Aufregung des Geschehens jeder diese Schritte beherrscht, empfiehlt der Arbeitersamariterbund, alle zwei Jahre einen Auffrischungskurs in Erster Hilfe zu belegen. Solche Kurse werden von den Hilfsorganisationen allerdings noch nicht flächendeckend angeboten.
Regeln für den Notruf
Beim Anruf unter 112 muss der Unfallort so präzise wie möglich angegeben werden. Schildern Sie kurz das Geschehen, damit der Rettungsdienst gezielt ausrücken kann. Geben Sie an, wie viel Verletzte es gibt, bei Kindern das ungefähre Alter. Geben Sie die erkennbaren Verletzungen an. Der Rettungsdienst muss kraft Gesetzes in zwölf Minuten eintreffen. Die können dem Verunglückten wie den Ersthelfern als Ewigkeit vorkommen.
Erstversorgung
Verletzungen der Haut gehören im Allgemeinen in die Hand des Arztes oder ausgebildeten Rettungsassistenten. Anders bei Verbrennungen und Verbrühungen im Haushalt. Soweit diese begrenzt sind, müssen diese unverzüglich mit kaltem Wasser gekühlt werden. Länger als zwanzig Minuten nach dem Vorfall macht das allerdings keinen Sinn. Großflächige Verbrennungen von mehr als zwanzig Prozent der Körperoberfläche dürfen wegen der Unterkühlungsfefahr nicht gekühlt werden. In diesem Fall muss der Verunfallte abgedeckt werden – wobei jeder Druck vermieden werden muss.
Bei starken Blutungen muss der Verletzte – soweit er ansprechbar ist – vor allem beruhigt werden. Atmung und Bewusstsein müssen bis zum Eintreffen der Rettungskräfte ständig überprüft werden. Wer es sich zutraut, mag sich seines Verbandskasten bedienen und mit Kompressen starke Blutungen zu stillen versuchen. Das verletzte Glied darf nicht abgebunden werden. Der Ersthelfer sollte auf jeden Fall Einmalhandschuhe tragen.
Schockvermeidung
Schock ist fast gefährlicher als Verletzungen. Beugen Sie diesem Zustand durch stabile Lagerung des Unfallopfers vor. Die Beine hoch legen! Wärmeverlust vermeiden! Ist der Verletzte bewusstlos, muss er in eine stabile Seitenlage gebracht werden. Wer es sich zutraut, kann mit Herzdruckmassage und Mund-zu-Mund-Beatmung (Verhältnis 30:2) lebensrettende Maßnahmen einleiten. Kommt der Verunfallte zu sich, darf er auf keinen Fall aufstehen.
Niemand muss helfen können. Wohl aber ist jeder verpflichtet, fachkundige Hilfe herbei zu holen. Und da eigentlich jeder heutzutage ein Mobiltelefon bei sich trägt, sollte wenigstens das kein Problem sein.