Stellensuche und Bewerbungsunterlagen. Bevor eine Bewerbung an ein Unternehmen versendet wird, sollte zunächst geprüft werden, ob man die in der Annonce aufgeführten Anforderungen erfüllt.
In einer Stellenausschreibung ist zwischen Muss- und Kann-Kriterien zu unterscheiden. Worte wie „zwingend erforderlich“, „ein absolutes Muss“ oder „unabdingbar“ weisen auf Anforderungen hin, die der Bewerber zwingend erfüllen muss. Indizien für Kann-Kriterien sind Worte wie „wünschenswert, aber nicht Bedingung“ oder „von Vorteil“. Es macht also wenig Sinn, sich auf eine Ausschreibung zu bewerben, in der sehr gute Englischkenntnisse zwingend erforderlich sind, wenn man selbst aber nur über Grundkenntnisse der englischen Sprache verfügt.
Gehaltsvorstellungen und besondere Formulierungen in Stellenanzeigen
Sofern nicht gerade als Gehalt angegeben wird „Tarif“, „branchenüblich“ oder „nach BAT-KF …“, fragen Unternehmen oft nach den Gehaltsvorstellungen. An der Frage, ob tatsächlich konkrete Gehaltsvorstellungen im Bewerbungsschreiben angegeben werden sollen, scheiden sich die Geister. Es ist ratsam, wenn man seine Vorstellungen nicht im Anschreiben nennen möchte, zumindest darauf hinzuweisen, dass man diesen Passus in der Annonce nicht überlesen oder ignoriert hat. Sinnvolle Formulierungen sind „Meine Gehaltsvorstellungen möchte ich Ihnen einem persönlichen Gespräch erläutern, auf das ich mich sehr freue“ oder „Mein Gehalt ist verhandelbar“.
Wichtig ist, nicht nur den Muss- und Kann-Kriterien und der Frage nach den Gehaltsvorstellungen Beachtung zu schenken, sondern auch weiteren Punkten. Ist der Bewerber bereit, gegebenenfalls bundesweit tätig zu werden? Ist er bereit, sich eventuell fehlende Kenntnisse anzueignen? Wieviel gibt das Unternehmen von sich preis? Eine lapidare Formulierung wie „Wir sind ein Immobilienunternehmen“ ist wenig aussagekräftig und kann unter Umständen auf Unseriosität hinweisen.
Vorsicht geboten ist auch bei Formulierungen wie „Voraussetzung: unbedingter Wille zum Erfolg“. Hiermit wird nichts anderes umschrieben als die Tatsache, dass man nirgendwo sonst so viel Arbeit für extrem wenig Geld hat.
Das Bewerbungsschreiben
Hierzu gibt es bereits eine Fülle von Literatur und Fachartikeln, so dass hierauf an dieser Stelle nicht tiefer eingegangen wird. Wichtig ist, dass Anschreiben und Lebenslauf fehlerfrei sind und die gesamte Bewerbung einen sauberen Eindruck macht. Eselsohren, Kaffeeflecke, Zeugniskopien, die schon zum x-ten Male im Umlauf sind sowie Geruch nach Parfum/Rasierwasser oder Zigarettenrauch sind in einer Bewerbung absolut tabu.
Das Anschreiben sollte auf das jeweilige Unternehmen abgestimmt sein, so dass beim Empfänger nicht der Eindruck entsteht, dass der Bewerber lieblos Massendrucksachen versendet in der Hoffnung, dass ein Unternehmen ihn schon zum Gespräch einladen wird. Man muss zwar das Rad nicht jedes Mal neu erfinden, aber bestimmte Passagen – etwa die, die die auf die Anforderungen des Unternehmens abgestimmt sind – sollten jeweils auf die jeweilige Anzeige angepasst werden.
Print- ist nicht gleich Online-Bewerbung
Zu einer Bewerbung gehören in jedem Fall Anschreiben, Lebenslauf sowie aktuelle Zeugnisse und Zertifikate, gegebenenfalls noch die sogenannte „Dritte Seite“ oder ein Kurzprofil. Das Foto sollte von einem professionellen Fotografen stammen und nicht etwa aus dem Passbildautomaten oder gar von einem Fotohandy, womöglich noch per Selbstauslöser geschossen.
Da der Speicherplatz von Firmenservern häufig auf 2 bis maximal 5 MB begrenzt ist, sollte einer Online-Bewerbung immer nur das aktuellste Arbeitszeugnis beigefügt werden; nicht alle Zeugnisse und Zertifikate, die der Bewerber jemals in seinem Leben erworben hat. Die Bewerbung in Papierform bietet zwar den Vorteil, mehr Anlagen beifügen zu können, aber auch hier gilt, dass weniger oft mehr ist. Es sollten tatsächlich nur Zeugnisse und Zertifikate beigefügt werden, die noch einem aktuellen Stand entsprechen. Fortbildungen in Windows 95, die der Bewerber vor zehn Jahren absolviert hat, sind für heutige Bewerbungen nicht mehr relevant.
Veraltete Zertifkate können unter Umständen auch Bewerbungsunterlagen konterkarieren. Es wirkt ziemlich komisch, wenn eine Sekretärin im Lebenslauf angibt, im Rahmen ihrer letzten Tätigkeit Statistiken und Auswerten mittels Excel erstellt zu haben, jedoch nach Ende des Arbeitsverhältnisses einen VHS-Kurs in Excel 2000 belegt hat.
Den gewünschten Versandweg für die Bewerbung wählen
Des Weiteren ist zu beachten, auf welchem Wege das Unternehmen eine Zusendung der Unterlagen wünscht. Wird dies in der Ausschreibung freigestellt („Bewerben Sie sich bitte postalisch oder per E-Mail“), bleibt die Bewerbungsform dem persönlichen Geschmack des Bewerbers überlassen. Wünscht ein Unternehmen jedoch explizit die Zusendung per Mail oder postalisch, sollte auch der geforderte Versandweg gewählt werden. Der Personalchef wertet es als Ignoranz, wenn er trotz expliziter Aufforderung, sich per Mail zu bewerben, eine postalische Bewerbung erhält. Damit wandern postalische Bewerbungen direkt auf den Absagestapel.