Als Patient haben Sie Rechte – aber welche? Und wie werden Patientenrechte vor Gericht erfolgreich erstritten? Ein Anwalt für Medizinrecht hilft.
Das Patientenrecht – Teil des Medizinrechtes
Das Medizinrecht ist ein spezielles Rechtsgebiet, das sich voll und ganz den Rechtsverhältnissen zwischen Klinik, Arzt, Heilmittelhersteller, Versicherungen einerseits und den Patienten andererseits verschrieben hat. Eben alles, was an rechtlichen Fragen in der Medizin von Wichtigkeit ist. Auch Krankenversicherungen und Rentenversicherungen spielen im Medizinrecht eine wichtige Rolle. Ebenso das Berufsrecht der Ärzte selbst – das Arztrecht. Das Patientenrecht ist also nur ein ganz kleiner Teil vom Medizinrecht, der in der jüngsten Zeit aber immer mehr an Bedeutung gewinnt – sowohl in Gesellschaft, Politik und auch in der Rechtsprechung. Ein Indiz dafür ist das neue Patientenrechtegesetz, das ab 2013 in Kraft tritt und die Rechte der Patienten noch viel stärker in den Focus rückt, als dies bisher üblich war. Ein Anwalt für Medizinrecht, der sich auf das Patientenrecht spezialisiert hat, macht sich für Patientenrechte stark.
Solche Fälle sind für einen Anwalt für Medizinrecht Alltag:
Dem Arzt passiert ein Behandlungsfehler unter dem der Patient Jahre vielleicht auch sein Leben lang leidet: Das falsche Bein wurde amputiert. Ein Nerv bei einer „routinemäßigen“ Bandscheiben-OP wurde verletzt oder sogar durchtrennt und der Patient ist nun gelähmt und Pflegefall. Bei einer ärztlichen Untersuchung wurde ein Krankheitsbild falsch eingeschätzt und einer Frau stirbt ihr Baby nach der Geburt, weil die Hebamme nachlässig gehandelt hat. Es sind alles menschliche Einzelschicksale, wo ein Patient schon rein emotional überfordert ist, geschweige dies sachlich beurteilen könnte aber für einen erfahrenen Anwalt für Medizinrecht sind es „alltägliche“ Fälle aus der anwaltlichen Berufspraxis, der mit Sachverstand und „kühlem Kopf“ viel besser und kompetenter an die Sache herangehen kann.
Wer ist im Recht: Arzt oder Patient? Das kann nur ein Anwalt für Medizinrecht klären
Die Arzthaftung ist sowohl ein Teil des Patientenrechtes als auch ein wichtiger Teil vom Arztrecht. Und selbstverständlich wird ein Arzt immer bestrebt sein, sich so lückenlos wie möglich im Berufsrecht abzusichern. Dass ein Patient einen „Behandlungsvertrag“ eingeht, wenn er sich vom Arzt in der Praxis oder Klinik behandeln lässt, wissen die wenigsten Patienten. Noch viel weniger ist dem Patienten bekannt, wie vielfältige Rechte der Arzt hat, um sich gegen Beschwerden der Patienten zur Wehr zu setzen. Und diese Unwissenheit hat Folgen für den Patienten! Ein Anwalt für Medizinrecht kann Ihnen als Patient da weiter helfen.
Und mitunter kann es vorkommen, dass ein Arzt sein Arztrecht auch wesentlich großzügiger auslegt, als dies statthaft ist. Das ist schon deshalb oft der Fall, weil das Gewissen des Arztes kein Vertragsgegenstand ist. Auch ist ein Arzt nicht immer verpflichtet einen Heilerfolg herbei zu führen. Viele Behandlungen gelten im Vertragsrecht als „Dienstleistungsvertrag“, nur eine als „Werkvertrag“, wo ein Heilerfolg erkennbar sein muss.
Ein Anwalt für Medizinrecht muss beides beherrschen: Patientenrecht und Arztrecht
Wer Ihnen als Patient mit nutzvollem Rat weiter helfen will, muss beide Lager kennen: einerseits muss ein Anwalt für Medizinrecht, der Patienten vertritt, immer ein Anwalt für Patientenrecht sein – andererseits muss ein guter Anwalt für Medizinrecht auch immer ein Anwalt für Arztrecht sein. Und nur der sorgfältige Abgleich und eine genaue Recherche in Vorschriften und Musterurteilen beider Rechtsgebiete ist letztlich der Garant für eine gute Prozessvorbereitung, bei denen Ihr Patientenanwalt für Sie vor Gericht erfolgreich Ihre Patientenrechte verteidigen wird.